Betreff
Förderung des Breitensports
Vorlage
195/2021
Aktenzeichen
FB 4.3 Sh
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Dem Ratsbeschluss vom 29.03.2012 entsprechend wird rückwirkend seit dem  Haushaltsjahr 2011 ein Zuschuss zur Förderung des Breitensports an den Stadtsportverband gezahlt.

Der Zuschuss ist auf fünf Jahre befristet und endet mit dem Haushaltsjahr 2021.

 

Durch ihre Jugendarbeit leisten die Sportvereine einen wertvollen Beitrag, um die
Aufwendungen im Bereich des allgemeinen sozialen Dienstes sowie im Bereich Streetwork und wirtschaftlicher Jugendhilfe zu vermindern. Aus diesem Grund soll der Zuschuss zur Förderung des Breitensports weiter an den Stadtsportverband ausgezahlt werden. Diese Förderung wird erneut auf fünf Jahre befristet.
Die Förderung wird auf jährlichen Antrag des Stadtsportverbandes ausgezahlt. Es wird ein Verwendungsnachweis des Stadtsportverbandes gefordert. Der Stadtsportverband wird absprachegemäß sicherstellen, dass er Vereine oder Institutionen, die nicht direkt
angegliedert sind und ebenfalls in diesem Segment tätig sind, entsprechend berücksichtigt.

 

Vorbehaltlich des zu treffenden politischen Beschlusses wurde  der Betrag von jährlich 16.000 € zunächst verwaltungsseitig in den Haushaltsplanentwurf 2022  bei der Haushaltsstelle 08.01.01. 531700 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an privaten Unternehmen -  für das Haushaltsjahr  2022 und die Folgejahre aufgenommen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtsportverband erhält für weitere fünf Jahre jährlich auf Antrag einen Betrag von max. 16.000 € zur Förderung des Breitensports.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg