Sachverhalt:
Dem Ratsbeschluss
vom 29.03.2012 entsprechend wird rückwirkend seit dem Haushaltsjahr 2011 ein Zuschuss zur Förderung
des Breitensports an den Stadtsportverband gezahlt.
Der Zuschuss ist auf
fünf Jahre befristet und endet mit dem Haushaltsjahr 2021.
Durch ihre
Jugendarbeit leisten die Sportvereine einen wertvollen Beitrag, um die
Aufwendungen im Bereich des allgemeinen sozialen Dienstes sowie im Bereich
Streetwork und wirtschaftlicher Jugendhilfe zu vermindern. Aus diesem Grund soll
der Zuschuss zur Förderung des Breitensports weiter an den Stadtsportverband
ausgezahlt werden. Diese Förderung wird erneut auf fünf Jahre befristet.
Die Förderung wird auf jährlichen Antrag des Stadtsportverbandes ausgezahlt. Es
wird ein Verwendungsnachweis des Stadtsportverbandes gefordert. Der
Stadtsportverband wird absprachegemäß sicherstellen, dass er Vereine oder
Institutionen, die nicht direkt
angegliedert sind und ebenfalls in diesem Segment tätig sind, entsprechend
berücksichtigt.
Vorbehaltlich des zu
treffenden politischen Beschlusses wurde
der Betrag von jährlich 16.000 € zunächst verwaltungsseitig in den
Haushaltsplanentwurf 2022 bei der
Haushaltsstelle 08.01.01. 531700 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an
privaten Unternehmen - für das
Haushaltsjahr 2022 und die Folgejahre
aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtsportverband erhält für weitere fünf Jahre jährlich auf Antrag einen
Betrag von max. 16.000 € zur Förderung des Breitensports.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergibt sich aus der
Darstellung im Sachverhalt.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |