b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Sachverhalt:
Der Vorstand legt den als Anlage beigefügten Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2020 der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR vor.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT Partnerschaft mbB, vertreten durch Frau Lickfett, wird in der Sitzung die Inhalte und Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfung darstellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den TBS AöR für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat zu keinen Einwänden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt.
Der Jahresüberschuss beträgt 2.151.224,85 Euro.
Gemäß § 10 KUV sollen „für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen (...) aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Nach § 14 KUV soll „neben angemessenen Rücklagen nach § 10 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erfolgen.
Dieser rechtliche Hintergrund bedeutet die Thesaurierung eines nicht unerheblichen Anteils des Jahresüberschusses.
Ungeachtet dessen wurde in der Vergangenheit aufgrund der Haushaltslage regelmäßig das gesamte Jahresergebnis bzw. der überwiegende Teil an die Stadt Schwelm ausgeschüttet. Aufgrund der sehr guten Jahresergebnisse konnte in den Jahren 2016, 2017 und 2019 die Gewinnrücklage über den Pflichtanteil hinaus erhöht werden.
Der Haushaltsplan 2021 der Stadt Schwelm sieht eine Ausschüttung der TBS in Höhe von 2.357.950 Euro vor, bei der eine Rücklagenentnahme eingeplant ist. Die Entnahme aus der Gewinnrücklage ist in Höhe von 206.725,15 Euro erforderlich, um den Planansatz zu erreichen. Der Vorstand schlägt in Abstimmung mit der Kämmerin eine Ausschüttung der Gewinnrücklage in entsprechender Höhe vor.
Nachfolgende Darstellung stellt die Ausschüttung im Vergleich zum Jahresergebnis seit AöR-Gründung dar.
Jahr |
Jahresergebnis |
Ausschüttung |
Veränderung Rücklage |
Bemerkung |
2004 |
832.409,75 € |
832.409,75 € |
- € |
|
2005 |
890.272,80 € |
770.000,00 € |
120.272,80 € |
|
2006 |
1.016.234,20 € |
1.016.234,20 € |
- € |
|
2007 |
1.354.027,09 € |
1.090.000,00 € |
264.027,09 € |
|
2008 |
1.154.592,18 € |
950.000,00 € |
204.592,18 € |
|
2009 |
1.333.010,73 € |
1.133.010,73 € |
200.000,00 € |
|
2010 |
1.132.361,32 € |
1.100.000,00 € |
32.361,32 € |
|
2011 |
1.130.949,20 € |
1.100.000,00 € |
30.949,20 € |
|
2012 |
1.120.500,09 € |
1.120.500,09 € |
- € |
|
2013 |
1.169.941,28 € |
1.169.941,28 € |
- € |
|
2014 |
1.353.035,41 € |
1.353.035,41 € |
- € |
|
2015 |
1.368.933,87 € |
1.407.100,00 € |
-38.166,13 € |
|
2016 |
1.776.871,08 € |
1.418.800,00 € |
358.071,08 € |
206.391 € Pflichtanteil |
2017 |
1.795.094,83 € |
1.486.250,00 € |
558.844,83 € |
Erhöhung Pflichtanteil um 83.466 € |
2018 |
1.805.352,83 € |
2.146.250,00 € |
-340.897,17 € |
- 73.176 € (Reduzierung)
Pflichtanteil |
2019 |
2.129.484,65 € |
1.468.100,00 € |
661.384,65 € |
- 17.922 € (Reduzierung)
Pflichtanteil |
2020 |
2.151.224,85 € |
2.357.950,00 € |
-206.725,15 € |
+ 13.136,00 € (Erhöhung) Pflichtanteil |
Summe |
23.514.296,16 € |
21.669.581,46 € |
1.844.714,70 € |
211.895,00 € |
Der Prüfbericht ist dieser
Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im
Bedarfsfall
kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2020 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung
festgestellt. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 2.151.224,85 Euro.
2.
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Der Jahresgewinn wird in voller Höhe an die Stadt Schwelm ausgeschüttet.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2020 erteilt.
4.
Beschlussfassung über die Ausschüttung der
Gewinnrücklage
Ein Betrag in Höhe von 206.725,15 Euro wird aus der Gewinnrücklage an die
Stadt Schwelm ausgeschüttet.
Die Beschlüsse zu 2. und 4. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu b):
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3
der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.
Der Vorstand
gezeichnet
Ute Bolte