Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2022 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
192/2021
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2022 (Anlage 2) ermittelt:

 

 

Gebührensatz 2021

Gebührensatz 2022

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,73

1,78

+ 0,05

+ 2,9

Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,00

1,03

+ 0,03

+ 3,0

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,13

1,12

- 0,01

- 0,9

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,26

2,24

- 0,02

- 0,9

Abfuhr 4wöchentlich (13 x jährlich)

0,57

0,56

- 0,01

- 1,8

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Kosten / Erlöse

 

Auf Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres erhöhen sich die Gesamtkosten im Vergleich zum Vorjahr um rd. 75.000 € (rd. 3 %). Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2022 nicht vor. Sofern sich während des Zeitraums bis zur Entscheidung über die Anpassung der Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Überarbeitung der Kalkulation und ggf. Neuberechnung der Gebührensätze. Die an den Kreis zu entrichtenden Entsorgungskosten für Bioabfall sind seit 2018 um insgesamt 25 € / t (rd. 26 %) gestiegen. Seit der Kalkulation 2020 wird die Bioabfallfraktion durch Pauschalabzug und Verteilung von Kosten auf die Restabfallfraktionen quersubventioniert. Für 2022 wird ein Betrag von 70.000 € umverteilt.

 

Kostensteigerungen für KFZ-Einsatz (+ 84.000 €), Abfuhrkosten für Bioabfall (+ 26.000 €) und Altpapier – DSD-Anteil (+ 20.000 €) werden durch Kostenreduzierungen bei Personal-Einsatz (- 23.000 €) und weiteren Positionen teilweise aufgefangen.

 

Durch pandemiebedingte Einschränkungen in 2021 werden die prognostizierten Erlöse für Selbstanlieferungen um 15.000 € (rd. 15 %) zurückgehen. Zur Stabilisierung bzw. Reduzierung der Restabfall-Gebührensätze sind Überdeckungsbeträge von 118.000 € eingerechnet.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.

 

 

 

Altpapiersammlung

 

Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes wurde die Papierabfuhr neu geregelt. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die Möglichkeit erhalten, die privat-wirtschaftlichen DSD-Betreiber zur Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verpflichten (vgl. Ausführungen in Vorlage 114/2020). Die hierzu erforderliche Abstimmungsvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2021 musste zum Zeitpunkt der Kalkulation 2022 nur noch unterschrieben werden. Sie sieht eine Beteiligung des DSD-Systems von 41 % der Gesamtmenge vor. Die für 2022 hochgerechnete Menge beläuft sich auf rd. 780 t.

 

In der Vergangenheit wurde der Anteil des Altpapiers, der dem DSD-System zugerechnet wird, durch einen Dritten gesammelt. Nun obliegt die komplette Altpapiersammlung aufgrund der neuen Regelung den TBS. Für den zusätzlichen logistischen Aufwand sind bei den TBS keine Kapazitäten vorhanden; aus diesem Grund wurde die Sammlung und Abfuhr des DSD-Anteils fremdvergeben. Hierfür ist mit Kosten von 55.000 € jährlich zu rechnen.

 

Für die Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems erhalten die TBS einen DSD-Erstattungsbetrag von 146,16 € / t. Die Verwertungserlöse des Kreises für den kommunalen Anteil werden mit 20,00 € / t kalkuliert.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2022 ist in allen Bereichen mit einer Erhöhung um jeweils rd. 2 % zu rechnen: kleine Restabfallbehälter = rd. + 12.600 Liter, Bioabfallbehälter = rd. + 12.000 Liter, Restabfall-Großbehälter = rd. + 9.600 Liter. Dies wirkt sich positiv auf die Gebührensätze mit 0,04 € (kleine Restabfallbehälter) bzw. 0,03 € (Bioabfall- und Restabfallgroßbehälter) aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2021

2022

Veränderung

Restabfall

103,80 €

106,80 €

+ 3,00 €

Bioabfall

60,00 €

61,80 €

+ 1,80 €

Abfall gesamt

163,80 €

168,60 €

+ 4,80 €

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2022 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte