Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende
Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2022 (Anlage 2) ermittelt:
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Gebührensatz
2021 |
Gebührensatz 2022 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
1,73 |
1,78 |
+ 0,05 |
+ 2,9 |
Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
1,00 |
1,03 |
+ 0,03 |
+ 3,0 |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
1,13 |
1,12 |
- 0,01 |
- 0,9 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich) |
2,26 |
2,24 |
- 0,02 |
- 0,9 |
Abfuhr 4wöchentlich (13 x jährlich) |
0,57 |
0,56 |
- 0,01 |
- 1,8 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Kosten / Erlöse
Auf Grundlage der
Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres erhöhen sich die Gesamtkosten im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 75.000 € (rd. 3 %). Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation
lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2022 nicht
vor. Sofern sich während des Zeitraums bis zur Entscheidung über die Anpassung
der Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine
Überarbeitung der Kalkulation und ggf. Neuberechnung der Gebührensätze. Die an
den Kreis zu entrichtenden Entsorgungskosten für Bioabfall sind seit 2018 um
insgesamt 25 € / t (rd. 26 %) gestiegen. Seit der Kalkulation 2020 wird die
Bioabfallfraktion durch Pauschalabzug und Verteilung von Kosten auf die
Restabfallfraktionen quersubventioniert. Für 2022 wird ein Betrag von 70.000 €
umverteilt.
Kostensteigerungen
für KFZ-Einsatz (+ 84.000 €), Abfuhrkosten für Bioabfall (+ 26.000 €) und
Altpapier – DSD-Anteil (+ 20.000 €) werden durch Kostenreduzierungen bei
Personal-Einsatz (- 23.000 €) und weiteren Positionen teilweise aufgefangen.
Durch
pandemiebedingte Einschränkungen in 2021 werden die prognostizierten Erlöse für
Selbstanlieferungen um 15.000 € (rd. 15 %) zurückgehen. Zur Stabilisierung bzw.
Reduzierung der Restabfall-Gebührensätze sind Überdeckungsbeträge von 118.000 €
eingerechnet.
Erläuterungen zu den
Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der
Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.
Altpapiersammlung
Mit Inkrafttreten
des Verpackungsgesetzes wurde die Papierabfuhr neu geregelt. Die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die Möglichkeit erhalten, die
privat-wirtschaftlichen DSD-Betreiber zur Mitbenutzung des kommunalen
Sammelsystems gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verpflichten (vgl.
Ausführungen in Vorlage 114/2020). Die hierzu erforderliche Abstimmungsvereinbarung
mit Wirkung ab 01.01.2021 musste zum Zeitpunkt der Kalkulation 2022 nur noch
unterschrieben werden. Sie sieht eine Beteiligung des DSD-Systems von 41 % der
Gesamtmenge vor. Die für 2022 hochgerechnete Menge beläuft sich auf rd. 780 t.
In der Vergangenheit
wurde der Anteil des Altpapiers, der dem DSD-System zugerechnet wird, durch
einen Dritten gesammelt. Nun obliegt die komplette Altpapiersammlung aufgrund
der neuen Regelung den TBS. Für den zusätzlichen logistischen Aufwand sind bei den
TBS keine Kapazitäten vorhanden; aus diesem Grund wurde die Sammlung und Abfuhr
des DSD-Anteils fremdvergeben. Hierfür ist mit Kosten von 55.000 € jährlich zu
rechnen.
Für die Mitbenutzung
des kommunalen Sammelsystems erhalten die TBS einen DSD-Erstattungsbetrag von
146,16 € / t. Die Verwertungserlöse des Kreises für den kommunalen Anteil
werden mit 20,00 € / t kalkuliert.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen
nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2022 ist in allen Bereichen mit
einer Erhöhung um jeweils rd. 2 % zu rechnen: kleine Restabfallbehälter = rd. +
12.600 Liter, Bioabfallbehälter = rd. + 12.000 Liter, Restabfall-Großbehälter =
rd. + 9.600 Liter. Dies wirkt sich positiv auf die Gebührensätze mit 0,04 €
(kleine Restabfallbehälter) bzw. 0,03 € (Bioabfall- und Restabfallgroßbehälter)
aus.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt
besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten
Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
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2021 |
2022 |
Veränderung |
Restabfall |
103,80
€ |
106,80 € |
+
3,00 € |
Bioabfall |
60,00
€ |
61,80 € |
+
1,80 € |
Abfall gesamt |
163,80
€ |
168,60 € |
+
4,80 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2022 für die Abfallwirtschaft in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |