Sachverhalt:
Gebührensätze
Aus der Kalkulation (Anlage
2) ergeben sich für 2022 folgende Gebührensätze:
|
Gebühren-satz |
Gebühren-satz |
Veränderung |
Voraussichtl.
Gebühren-Aufkommen |
|
|
€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder |
2,10 |
1,99 |
-
0,11 |
-
5,2 |
108.300 |
Übrige Benutzer (Kanalanschluss) |
3,20 |
3,24 |
+ 0,04 |
+ 1,3 |
4.365.800 |
Benutzer mit abflusslosen Gruben |
13,53 |
13,37 |
- 0,16 |
- 1,2 |
24.750 |
Kleinkläranlagen Grundgebühr |
3,73 |
3,28 |
- 0,45 |
- 12,1 |
1.400 |
Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr |
25,94 |
24,30 |
- 1,64 |
- 6,3 |
9.350 |
Niederschlagswassergebühr |
|
||||
Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder |
1,22 |
1,23 |
+ 0,01 |
+ 0,8 |
138.150 |
Übrige Benutzer (Kanalanschluss) |
1,35 |
1,37 |
+ 0,02 |
+ 1,5 |
3.840.050 |
Entwicklung der Gebührensätze:
Kosten / Erlöse
Aus der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die
Gesamtkosten zum Vorjahr um 162.000 € (rd. + 1,9 %) erhöhen. Hiervon entfallen
104.000 € auf die Schmutzwasser(SW)-Gebühr und 58.000 € auf die Niederschlagswasser(NW)-Gebühr.
Der Kostenverteilungsschlüssel hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 0,19
Prozentpunkten nur geringfügig zugunsten der NW-Gebühr verändert. Die im
Vergleich höher gestiegenen Kosten der SW-Beseitigung sind im Verteilungsschlüssel
der Wupperverbandsbeiträge (SW = rd. 80 %, NW = rd. 20 %) begründet.
Kostenerhöhungen
ergeben sich bei Aufwendungen für Personal- und KFZ-Einsatz (knapp 85.000 €)
sowie für Beitragsleistungen an den Wupperverband (100.000 €). Durch kleinere
Reduzierungen werden die Steigerungen geringfügig abgemildert.
Die kalkulatorischen
Abschreibungen für Kanäle erhöhen sich durch Neu- und Nach-aktivierungen in
Höhe von rd. 4,2 Mio € um rd. 110.000 €. Bei der kalkulatorischen Verzinsung
würde dies bei unverändertem Zinssatz von 4,25 % zu Mehraufwendungen von
180.000 € führen. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Senkung des Zinssatzes
auf 3,75 % (sh.Vorlage 092/2021) führt zu einem Minderaufwand von 320.000 €, so
dass bei der kalkulatorischen Verzinsung im Ergebnis eine Verbesserung von gut
140.000 € erreicht wird.
Durch Einrechnung
von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 274.000 € sind
positive Auswirkungen auf einzelne Gebührensätze zu verzeichnen.
Erläuterungen zu den
Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der
Kosten und Erlöse auf die einzelnen Sparten.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen
an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter
Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer
Mengen-erhöhung von rd. 8.500 m³ (rd. + 0,6 %) zu rechnen. Dies wirkt sich mit
0,02 € positiv auf den Gebührensatz aus. Die Bemessungsgrundlagen für die
Niederschlagswassergebühr steigen geringfügig um 3.000 m² (rd. + 0,1 %). Eine
Auswirkung auf den Gebührensatz ist nicht festzustellen.
Kleinkläranlagen
/ abflusslose Gruben
Für 2022 setzt sich
die positive Entwicklung der Gebührensätze fort.
Bei Benutzung von
abflusslosen Gruben wirken sich aufgrund des geringen Gebühren-volumens von
unter 1 % des gesamten SW-Gebührenaufkommens bereits geringe Mengen- und
Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2022 kann der
Gebührensatz bei Einrechnung eines Überdeckungsbetrages aus Vorjahren in Höhe
von 2.200 € und Mengenerhöhungen um rd. 4 % um 0,16 € (rd. 1 %) gesenkt werden.
Im Bereich der
Kleinkläranlagen reduzieren sich die anteiligen Fixkosten um rd. 10 %. Dies
führt bei leicht erhöhten Bemessungsgrundlagen (rd. 2 %) zu einer
entsprechenden Senkung der Grundgebühr. Die Entsorgungskosten einschl.
Fixkostenanteil reduzieren sich bei in etwa gleichbleibender Abfuhrmenge um rd.
7 %. Der Gebührensatz reduziert sich entsprechend.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt
besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die
versiegelte Fläche beträgt 130 m².
|
2021 |
2022 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
640,00
€ |
648,00 € |
+
8,00 € |
Niederschlagswasser |
175,50
€ |
178,10 € |
+
2,60 € |
Abwasser gesamt |
815,50
€ |
826,10 € |
+
10,60 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abwassergebühren in der Stadt
Schwelm für das Jahr 2022 wird zugestimmt.
|
Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |