Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2022 für die Abwassergebühren in der Stadt Schwelm
Vorlage
190/2021
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Aus der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2022 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebühren-satz
2021

Gebühren-satz
2022

Veränderung

Voraussichtl. Gebühren-Aufkommen

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

2,10

1,99

- 0,11

- 5,2

108.300

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,20

3,24

+ 0,04

+ 1,3

4.365.800

Benutzer mit abflusslosen Gruben

13,53

13,37

- 0,16

- 1,2

24.750

Kleinkläranlagen Grundgebühr

3,73

3,28

- 0,45

- 12,1

1.400

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

25,94

24,30

- 1,64

- 6,3

9.350

Niederschlagswassergebühr

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,22

1,23

+ 0,01

+ 0,8

138.150

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,35

1,37

+ 0,02

+ 1,5

3.840.050

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten zum Vorjahr um 162.000 € (rd. + 1,9 %) erhöhen. Hiervon entfallen 104.000 € auf die Schmutzwasser(SW)-Gebühr und 58.000 € auf die Niederschlagswasser(NW)-Gebühr. Der Kostenverteilungsschlüssel hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 0,19 Prozentpunkten nur geringfügig zugunsten der NW-Gebühr verändert. Die im Vergleich höher gestiegenen Kosten der SW-Beseitigung sind im Verteilungsschlüssel der Wupperverbandsbeiträge (SW = rd. 80 %, NW = rd. 20 %) begründet.

Kostenerhöhungen ergeben sich bei Aufwendungen für Personal- und KFZ-Einsatz (knapp 85.000 €) sowie für Beitragsleistungen an den Wupperverband (100.000 €). Durch kleinere Reduzierungen werden die Steigerungen geringfügig abgemildert.

Die kalkulatorischen Abschreibungen für Kanäle erhöhen sich durch Neu- und Nach-aktivierungen in Höhe von rd. 4,2 Mio € um rd. 110.000 €. Bei der kalkulatorischen Verzinsung würde dies bei unverändertem Zinssatz von 4,25 % zu Mehraufwendungen von 180.000 € führen. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Senkung des Zinssatzes auf 3,75 % (sh.Vorlage 092/2021) führt zu einem Minderaufwand von 320.000 €, so dass bei der kalkulatorischen Verzinsung im Ergebnis eine Verbesserung von gut 140.000 € erreicht wird.

Durch Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 274.000 € sind positive Auswirkungen auf einzelne Gebührensätze zu verzeichnen.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die einzelnen Sparten.

 

 

 

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer Mengen-erhöhung von rd. 8.500 m³ (rd. + 0,6 %) zu rechnen. Dies wirkt sich mit 0,02 € positiv auf den Gebührensatz aus. Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr steigen geringfügig um 3.000 m² (rd. + 0,1 %). Eine Auswirkung auf den Gebührensatz ist nicht festzustellen.

 

Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben

 

Für 2022 setzt sich die positive Entwicklung der Gebührensätze fort.

 

Bei Benutzung von abflusslosen Gruben wirken sich aufgrund des geringen Gebühren-volumens von unter 1 % des gesamten SW-Gebührenaufkommens bereits geringe Mengen- und Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2022 kann der Gebührensatz bei Einrechnung eines Überdeckungsbetrages aus Vorjahren in Höhe von 2.200 € und Mengenerhöhungen um rd. 4 % um 0,16 € (rd. 1 %) gesenkt werden.

 

Im Bereich der Kleinkläranlagen reduzieren sich die anteiligen Fixkosten um rd. 10 %. Dies führt bei leicht erhöhten Bemessungsgrundlagen (rd. 2 %) zu einer entsprechenden Senkung der Grundgebühr. Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil reduzieren sich bei in etwa gleichbleibender Abfuhrmenge um rd. 7 %. Der Gebührensatz reduziert sich entsprechend.

 

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².

 

 

2021

2022

Veränderung

Schmutzwasser

640,00 €

648,00 €

+ 8,00 €

Niederschlagswasser

175,50 €

178,10 €

+ 2,60 €

Abwasser gesamt

815,50 €

826,10 €

+ 10,60 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Schwelm für das Jahr 2022 wird zugestimmt.

 

 

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte