Betreff
Quartalsbericht (1. Halbjahr 2021)
Vorlage
189/2021
Aktenzeichen
QB 2021
Art
Berichtsvorlage der TBS

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 4 der TBS-Unternehmenssatzung hat der Vorstand „dem Verwaltungsrat grundsätzlich vierteljährlich Zwischenberichte über die Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplanes schriftlich vorzulegen“.

 

Die beigefügte Darstellung umfasst folgende Elemente:

1.       Erträge (ohne Jahresabschlussbuchungen)

2.       Aufwendungen ohne Abschreibungen (AfA) und Personalkosten (PK)

3.       Investitionen TBS

4.       Investitionen Stadt, die durch die TBS abgewickelt werden

 

Einige Erträge (z. B. Auflösung von Sonderposten, aktivierte Eigenleistungen) sowie die Abschreibung werden erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gebucht. Aus diesem Grund werden sie bei den dargestellten Werten nicht berücksichtigt.

 

Die Investitionen der Stadt, die durch die TBS abgewickelt werden, werden im Wirtschaftsplan als Aufwendungen der TBS erfasst, in der Darstellung der Abwicklung jedoch separat betrachtet.

 

Die Darstellung umfasst den Zeitraum von Jahresbeginn bis 30. Juni. Folgende Werte werden dargestellt:

 

1.       Gebuchte Werte, d.h. die Inanspruchnahme der Ansätze durch Buchungen innerhalb des ersten Halbjahres unabhängig von der Fälligkeit.

2.       Fällige Werte, d.h. die Inanspruchnahme der überwiegend linear heruntergerechneten Ansätze für Erträge und Aufwendungen für das erste Halbjahr durch die gebuchten fälligen Werte.

 

Da für die Erträge nicht in allen Fällen ein linearer Verlauf unterstellt werden kann, wurde der jeweilige reguläre Buchungszeitpunkt bei der Ermittlung der anteiligen freien Mittel berücksichtigt.

Für die Aufwendungen ist ein linearer Verlauf überwiegend realistisch.

 

Bei den Investitionen kann kein linearer Verlauf angenommen werden, weshalb diese nur einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden. Gesperrte Mittel werden nicht in die Betrachtung der Inanspruchnahme einbezogen.

 

Zur Interpretation der Inanspruchnahme kann grundsätzlich festgehalten werden:

Eine hohe Inanspruchnahme bei Erträgen ist vorteilhaft, da die geplanten Erlöse realisiert werden. Wenn gleichzeitig die Inanspruchnahme bei den Aufwendungen geringer ist, kann dies positiv gesehen werden, da für die Leistungserbringung die Ansätze nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden mussten.

 

Die Betrachtung der Investitionen gibt keine Auskunft über die tatsächliche Abwicklung der Investitionen. Es wird lediglich dargestellt, wie viele Mittel für Investitionen im ersten Halbjahr zur Verfügung standen und durch Aufträge bzw. Rechnungen gebunden wurden.

 

 


Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 


 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte