1. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
4. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit der Sitzungsvorlage Nr. 210/2020 den
Aufstellungsbeschluss zur 31. FNP-Änderung (Bereich Jesinghauser Straße)
gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
wurden in gleicher Sitzung beschlossen.
Die Beteiligungen wurden in der
Zeit vom 19.03.2021 bis einschließlich 09.04.2021 durchgeführt. Während dieser
Frist ist eine Anregungen der Öffentlichkeit bei der Verwaltung eingegangen. Von den angeschriebenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind 17 Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die
daraus resultierenden Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle
(Anlage 1) zu entnehmen.
Anlass und Ziel
Anlass
für die 31. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Jesinghauser Straße) ist die
Nachnutzung der Gewerbebrache der ehemals ansässigen Firma Avery Dennison auf
der Fläche im Gewerbegebiet „Graslake“. Die GSE Deutschland GmbH strebt eine bauliche Neustrukturierung
dieser gewerblichen Flächen an. Darüber
hinaus wird eine angrenzende Freifläche (ehemalige Friedhofserweiterungsfläche)
zur Umsetzung des Planvorhabens in Anspruch genommen (vgl. auch Vorlage
212/2020 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 „In der Graslake,
Jesinghauser Straße“ + Anlagen).
Nach derzeitigem Kenntnisstand
ist die Errichtung einer Halle zur Ansiedlung gewerblicher Nutzungen sowie
eines Bürogebäudes geplant. Vorgesehen ist, dass das geplante Bürogebäude
südlich im Übergangsbereich zwischen den gewerblich genutzten Flächen und den
benachbarten Wohnbauflächen auf der Freifläche entstehen soll. Mit der Planung
soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs an Gewerbeflächen im Schwelmer
Stadtgebiet geleistet werden und eine standortgerechte sowie zeitgemäße Weiterentwicklung
des Gewerbegebietes erfolgen.
Der wirksame
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm soll diesbezüglich im Bereich der Freifläche (ehem. Friedhofserweiterungsfläche) gemäß § 8
Abs. 3 BauGB geändert werden, um die Darstellung als Grünfläche in eine
gewerbliche Baufläche zu ändern. Parallel zur 31. FNP-Änderung wird der
Bebauungsplan Nr. 108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ aufgestellt. Die
Umweltprüfung mit anschließender Dokumentation im Umweltbericht wird gemäß der
Abschichtungsregelung des § 2(4) Satz 5 BauGB – wonach bei Plänen, die zu
einer Planhierarchie gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen – für
die 31. FNP-Änderung und den parallel gemäß § 8(3) BauGB aufgestellten
Bebauungsplan Nr. 108 zusammen erstellt.
Derzeitige Nutzung
Der Änderungsbereich bildet eine ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofs, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde und daher für eine neue Nutzung zur Verfügung steht. Die ehemalige Friedhofserweiterungsfläche ist derzeit nicht versiegelt oder bebaut.
Lage im
Stadtgebiet
Der Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung
(Bereich Jesinghauser Straße) befindet sich im westlichen Stadtgebiet von
Schwelm angrenzend an das Gewerbegebiet „Graslake“. Es liegt westlich der
Jesinghauser Straße und nördlich des evangelischen Freidhofs Schwelm.
Lagebedingt ist das Standortumfeld des Planungsbereiches vornehmlich gewerblich
geprägt, wobei die Gewerbenutzungen schwerpunktmäßig nördlich und westlich des
Standortes vorzufinden sind. In Richtung Osten ist eine höhere Nutzungsmischung
vorzufinden, neben kleineren Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sind hier
auch Wohnnutzungen und im südöstlichen Verlauf der Jesinghauser Straße auch
Sportanlagen (Fußballplatz der Spielvereinigung -SpVg- Linderhausen)
vorzufinden.
Derzeitige Darstellung im FNP
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schwelm wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt (Anlage 2). Da die beabsichtigte Entwicklung von gewerblichen Nutzungen im Bebauungsplan als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden soll und diese Entwicklung gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht mit dem FNP einhergeht, ist die 31. Änderung des FNP erforderlich. Die vorgenannten Flächen sind in gewerbliche Bauflächen (G) zu ändern (Anlage 3).
Landesplanerische Abstimmung
Die
erforderliche landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1
Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde bereits von der Verwaltung eingeleitet. Der Regionalverband Ruhr hat mit Schreiben
vom 06.04.2021 die Anpassungsfähigkeit der 31. Flächennutzungsplanänderung der
Stadt Schwelm an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34
Landesplanungsgesetz bestätigt. Diese Einschätzung steht allerdings unter dem
Vorbehalt der Einreichung und Bewertung der weiteren Unterlagen: zeichnerische
Darstellung, Begründung und Gutachten.
Weitere Vorgehensweise
Nach Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange kann als nächster Verfahrensschritt
die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 (2) BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(2) BauGB durchgeführt werden. Anschließend ist der Beschluss der FNP-Änderung
einzuleiten.
Beschlussvorschlag:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregung bei der Verwaltung eingegangen
ist.
2.
Die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie
in der beigefügten Abwägungstabelle
(Anlage 1) dargestellt, abgewogen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. Änderung
des Flächennutzungsplans sowie des dazugehörigen Erläuterungsbericht
einschließlich des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten
Abwägungsbeschlüsse zu überarbeiten und anschließend anhand des Entwurfs die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der
Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. Änderung
des Flächennutzungsplans sowie des dazugehörigen Erläuterungsbericht einschließlich
des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten Abwägungsbeschlüsse zu
überarbeiten und anschließend anhand des Entwurfs die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |