1. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
4. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Sachverhalt:
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Bisheriges Verfahren
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit der Sitzungsvorlage Nr. 210/2020 den
Aufstellungsbeschluss zur 31. FNP-?nderung (Bereich Jesinghauser Stra?e)
gefasst. Die fr?hzeitigen Beteiligungen der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 1 BauGB)
sowie der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 1 BauGB)
wurden in gleicher Sitzung beschlossen.
Die Beteiligungen wurden in der
Zeit vom 19.03.2021 bis einschlie?lich 09.04.2021 durchgef?hrt. W?hrend dieser
Frist ist eine Anregungen der ?ffentlichkeit bei der Verwaltung eingegangen. Von den angeschriebenen Beh?rden und sonstigen Tr?ger
?ffentlicher Belange sind 17 Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die
daraus resultierenden Abw?gungsvorschl?ge sind der beigef?gten Abw?gungstabelle
(Anlage 1) zu entnehmen.
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Anlass und Ziel
Anlass
f?r die 31. Fl?chennutzungsplan-?nderung (Bereich Jesinghauser Stra?e) ist die
Nachnutzung der Gewerbebrache der ehemals ans?ssigen Firma Avery Dennison auf
der Fl?che im Gewerbegebiet ?Graslake?. Die GSE Deutschland GmbH strebt eine bauliche Neustrukturierung
dieser gewerblichen Fl?chen an. Dar?ber
hinaus wird eine angrenzende Freifl?che (ehemalige Friedhofserweiterungsfl?che)
zur Umsetzung des Planvorhabens in Anspruch genommen (vgl. auch Vorlage
212/2020 Aufstellungs?beschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 ?In der Graslake,
Jesinghauser Stra?e? + Anlagen).
Nach derzeitigem Kenntnis?stand
ist die Errichtung einer Halle zur Ansiedlung gewerb?licher Nutzungen sowie
eines B?rogeb?udes geplant. Vorgesehen ist, dass das geplante B?rogeb?ude
s?dlich im ?bergangsbereich zwischen den gewerblich genutzten Fl?chen und den
benachbarten Wohnbaufl?chen auf der Freifl?che entstehen soll. Mit der Planung
soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs an Gewerbefl?chen im Schwelmer
Stadtgebiet geleistet werden und eine standortgerechte sowie zeitgem??e Weiter?entwicklung
des Gewerbegebietes erfolgen.
Der wirksame
Fl?chennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm soll diesbez?glich im Bereich der Freifl?che (ehem. Friedhofserweiterungsfl?che) gem?? ? 8
Abs. 3 BauGB ge?ndert werden, um die Darstellung als Gr?nfl?che in eine
gewerbliche Baufl?che zu ?ndern. Parallel zur 31. FNP-?nderung wird der
Bebauungsplan Nr. 108 ?In der Graslake, Jesinghauser Stra?e? aufgestellt. Die
Umweltpr?fung mit anschlie?ender Dokumentation im Umweltbericht wird gem?? der
Abschichtungs?regelung des ? 2(4) Satz 5 BauGB ? wonach bei Pl?nen, die zu
einer Planhierarchie geh?ren, Mehrfachpr?fungen vermieden werden sollen ? f?r
die 31. FNP-?nderung und den parallel gem?? ? 8(3) BauGB aufgestellten
Bebauungsplan Nr. 108 zusammen erstellt.
Derzeitige Nutzung
Der ?nderungsbereich bildet eine ehemalige Erweiterungsfl?che des Friedhofs, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde und daher f?r eine neue Nutzung zur Verf?gung steht. Die ehemalige Friedhofs?erweit?erungs?fl?che ist derzeit nicht versiegelt oder bebaut.
Lage im
Stadtgebiet
Der Geltungsbereich der 31. FNP-?nderung
(Bereich Jesinghauser Stra?e) befindet sich im westlichen Stadtgebiet von
Schwelm angrenzend an das Gewerbegebiet ?Graslake?. Es liegt westlich der
Jesinghauser Stra?e und n?rdlich des evangelischen Freidhofs Schwelm.
Lagebedingt ist das Standortumfeld des Planungsbereiches vornehmlich gewerblich
gepr?gt, wobei die Gewerbenutzungen schwerpunktm??ig n?rdlich und westlich des
Standortes vorzufinden sind. In Richtung Osten ist eine h?here Nutzungsmischung
vorzufinden, neben kleineren Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sind hier
auch Wohnnutzungen und im s?d?stlichen Verlauf der Jesinghauser Stra?e auch
Sportanlagen (Fu?ballplatz der Spielvereinigung -SpVg- Linderhausen)
vorzufinden.
Derzeitige Darstellung im FNP
Im wirksamen Fl?chennutzungsplan der Stadt Schwelm wird die Fl?che als Gr?nfl?che mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt (Anlage 2). Da die beabsichtigte Entwicklung von gewerblichen Nutzungen im Bebauungsplan als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden soll und diese Entwicklung gem. ? 8 Abs. 2 BauGB nicht mit dem FNP einhergeht, ist die 31. ?nderung des FNP erforderlich. Die vorgenannten Fl?chen sind in gewerbliche Baufl?chen (G) zu ?ndern (Anlage 3).
Landesplanerische Abstimmung
Die
erforderliche landesplanerische Abstimmung gem. ? 34 Abs. 1
Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde bereits von der Verwaltung eingeleitet. Der Regionalverband Ruhr hat mit Schreiben
vom 06.04.2021 die Anpassungsf?higkeit der 31. Fl?chennutzungsplan?nderung der
Stadt Schwelm an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. ? 34
Landesplanungsgesetz best?tigt. Diese Einsch?tzung steht allerdings unter dem
Vorbehalt der Einreichung und Bewertung der weiteren Unterlagen: zeichnerische
Darstellung, Begr?ndung und Gutachten.
Weitere Vorgehensweise
Nach Beschlussfassung ?ber die eingegangenen Anregungen aus der fr?hzeitigen
Beteiligung der ?ffentlichkeit und der fr?hzeitigen Beteiligung der Beh?rden
und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange kann als n?chster Verfahrensschritt
die ?ffentliche Auslegung f?r die Dauer eines Monats gem. ? 3 (2) BauGB sowie
die Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4
(2) BauGB durchgef?hrt werden. Anschlie?end ist der Beschluss der FNP-?nderung
einzuleiten.
Beschlussvorschlag:
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?
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der fr?hzeitigen Beteiligung der
?ffentlichkeit gem. ? 3 (1) BauGB keine Anregung bei der Verwaltung eingegangen
ist.????????????
2.
Die im Rahmen der fr?hzeitigen
Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger
?ffentlicher Belange gem. ? 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie
in? der beigef?gten Abw?gungstabelle
(Anlage 1) dargestellt, abgewogen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. ?nderung
des Fl?chennutzungsplans sowie des dazugeh?rigen Erl?uterungsbericht
einschlie?lich des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten
Abw?gungsbeschl?sse zu ?berarbeiten und anschlie?end anhand des Entwurfs die
Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 (2) BauGB durchzuf?hren. W?hrend der
Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der ?ffentlichkeit Gelegenheit zur
?u?erung und Er?rterung gegeben.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf der 31. ?nderung
des Fl?chennutzungsplans sowie des dazugeh?rigen Erl?uterungsbericht einschlie?lich
des Umweltberichtes entsprechend der zuvor gefassten Abw?gungsbeschl?sse zu
?berarbeiten und anschlie?end anhand des Entwurfs die Beteiligung der Beh?rden
und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (2) BauGB durchzuf?hren.
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
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