Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm
betreibt in Eigenregie die Software FM Tools der Firma Axians Infoma als
Fachverfahren für Teilbereiche des technischen und kaufmännischen
Immobilienmanagements. Zum 31.12.2021 werden seitens des Herstellers für dieses
Fachverfahren Updates und Support eingestellt. Die Verwaltung strebt daher den
Umstieg auf die Nachfolgesoftware newsystem LuGM der Firma Axians Infoma an.
Der Einsatz der Software ist notwendig, um u.a. eine rechtssichere Wahrnehmung
der sog. „Betreiberverantwortung“ bei dem Betrieb von Liegenschaften und
Gebäuden sicherstellen zu können. Die Software umfasst die digitale Abbildung
des Liegenschafts- und Gebäudemanagement inkl. der kaufmännischen Verwaltung
und baut auf dem Finanzverfahren der Firma Axians Infoma auf. Die Beschaffung
der neuen Software sowie das externe Hosting bei der Südwestfalen IT, die
bereits mehrere Fachverfahren für die Stadt Schwelm betreibt, sind bereits
eingeleitet und im laufenden Haushalt dargestellt.
Da die Stadt Schwelm
selbst kein Verbandsmitglied der Südwestwalen-IT ist und
derzeit auch keine Mitgliedschaft anstrebt, ist zur Bereitstellung des
Verfahrens der Abschluss einer vertraglichen Regelung erforderlich. Die
Softwareumstellung sowie die damit verbundene Vertiefung und Ausweitung der Zusammenarbeit
mit der Südwestfalen-IT wird zum Anlass genommen, den bisherigen Nutzervertrag
auf privatrechtlicher Basis durch die als Anlage beigefügte
öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) zu ersetzen.
Die Verwaltung kann
auf diesem Wege bei der Einführung der Software auf das Know-how sowie auf
personelle Unterstützung der Südwestfalen-IT zurückgreifen. Der Vorteil einer
solchen Lösung liegt darin begründet, dass die Bereitstellung der Software über
ein interkommunales Rechenzentrum neben finanziellen Vorteilen (Personalkosten
und Großkundenrabatte) auch ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleistet.
Außerdem ergeben sich in der Pflege und Betreuung Synergieeffekte durch die
Bereitstellung der gleichen Software bei mehr als 50 kommunalen Anwendern.
Nicht zuletzt ergeben sich auch Vorteile aufgrund der neuen gesetzlichen
Regelungen zum Umsatzsteuerrecht zur Besteuerung von Leistungen zwischen
juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Die Südwestfalen-IT
hat bereits öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Kommunen zur
Nutzung verschiedener IT-Lösungen abgeschlossen, die ebenfalls nicht
Verbandsmitglieder sind. Die Details zur Nutzung der Software und den damit in
Verbindung stehenden Kosten werden in einem separaten EVB-IT-Vertrag geregelt.
Die Mittel für die Einführung der neuen Software und deren zukünftige Pflege
sind im laufenden Haushalt dargestellt bzw. für die folgenden Haushaltsjahre eingeplant.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist gemäß § 24 Abs. 1 GkG NRW dem
Ennepe-Ruhr-Kreis als Aufsichtsbehörde der Stadt Schwelm vor Abschluss zur
Kenntnis zu bringen. Gemäß § 29 Abs. 4 GkG ist die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zudem der Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde der
Südwestfalen-IT zur Genehmigung vorzulegen und durch diese bekanntzumachen. Sie
tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Fazit:
Die Stadt Schwelm sollte von den o. a. Möglichkeiten Gebrauch machen und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Südwestfalen-IT abschließen.
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Südwestfalen-IT (SIT) zur Wahrnehmung von IT-Leistungen im Bereich des Finanzwesens inkl. Liegenschafts- und Gebäudemanagement wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |
/ örV mit der SIT (5 Seiten)