Sachverhalt:
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Sowohl Verwaltung als auch politische
Gremien der Stadt Schwelm legten bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention
(UN-BRK) und des Gesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
besonderen Wert auf die Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen in Schwelm.
Als Gremium wurde der Behindertenbeirat
bestimmt und die Satzung ?ber die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderungen in Schwelm am 15.12.2011 vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen,
die am 27.01.2012 in Kraft trat.
Analog zu den Vorgaben der UN-BRK und den gesetzlichen ?nderungen
(u.a. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und Sozialgesetzbuch Zw?lftes Buch
(SGB XII), Bundesteilhabegesetz (BTHG), Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Art.1 ?nd. v. 18.12.2018 und ? 13 BGG NRW) sowie
den Anregungen von Seiten des Beirates vom 07.02.19 wurde folgende ?nderungen
vorgenommen:
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Begrifflichkeit
?Behinderte? wurde in ?Menschen mit Behinderungen? ge?ndert Die Behinderung
soll danach bei Verwendung der neuen Begrifflichkeiten nicht im Vordergrund
stehen, sondern der Mensch.
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Einpflegen
der jeweils weiblichen / geschlechtsneutralen Bezeichnung von Begrifflichkeiten
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Behindertenbeirat
wird Beirat f?r Menschen mit Behinderungen
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Behindertenkoordinator
wird Koordinator/In f?r Menschen mit Behinderungen usw.
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Bestimmung
der Notwendigkeit einer Gr?ndungsversammlung nur f?r den Fall, dass mehr als 11
Mitglieder zur Wahl stehen (pandemiegeschuldete Reduzierung von Sitzungen f?r
den verst?rkt gef?hrdeten Personenkreis).
Der ?nderungsentwurf der Satzung der Stadt
Schwelm ?ber die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Schwelm
ist dieser Vorlage beigef?gt.
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Der B?rgermeister In Vertretung Schweinsberg |
Beschlussvorschlag:
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Die von der Verwaltung eingebrachte ?nderung
der Satzung f?r den Beirat f?r Menschen mit Behinderung wird beschlossen.
