Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Schwelm über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Vorlage
177/2021
Aktenzeichen
4_2-22 Sk
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Sowohl Verwaltung als auch politische Gremien der Stadt Schwelm legten bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) und des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) besonderen Wert auf die Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen in Schwelm.

Als Gremium wurde der Behindertenbeirat bestimmt und die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Schwelm am 15.12.2011 vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen, die am 27.01.2012 in Kraft trat.

Analog zu den Vorgaben der UN-BRK und den gesetzlichen Änderungen (u.a. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Bundesteilhabegesetz (BTHG), Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Art.1 Änd. v. 18.12.2018 und § 13 BGG NRW) sowie den Anregungen von Seiten des Beirates vom 07.02.19 wurde folgende Änderungen vorgenommen:

 

-      Begrifflichkeit „Behinderte“ wurde in „Menschen mit Behinderungen“ geändert Die Behinderung soll danach bei Verwendung der neuen Begrifflichkeiten nicht im Vordergrund stehen, sondern der Mensch.

 

-      Einpflegen der jeweils weiblichen / geschlechtsneutralen Bezeichnung von Begrifflichkeiten

·         Behindertenbeirat wird Beirat für Menschen mit Behinderungen

·         Behindertenkoordinator wird Koordinator/In für Menschen mit Behinderungen usw.

 

-      Bestimmung der Notwendigkeit einer Gründungsversammlung nur für den Fall, dass mehr als 11 Mitglieder zur Wahl stehen (pandemiegeschuldete Reduzierung von Sitzungen für den verstärkt gefährdeten Personenkreis).

 

Der Änderungsentwurf der Satzung der Stadt Schwelm über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Schwelm ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Schweinsberg

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die von der Verwaltung eingebrachte Änderung der Satzung für den Beirat für Menschen mit Behinderung wird beschlossen.