Sachverhalt:
Sowohl Verwaltung als auch politische
Gremien der Stadt Schwelm legten bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention
(UN-BRK) und des Gesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
besonderen Wert auf die Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen in Schwelm.
Als Gremium wurde der Behindertenbeirat
bestimmt und die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderungen in Schwelm am 15.12.2011 vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen,
die am 27.01.2012 in Kraft trat.
Analog zu den Vorgaben der UN-BRK und den gesetzlichen Änderungen
(u.a. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII), Bundesteilhabegesetz (BTHG), Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Art.1 Änd. v. 18.12.2018 und § 13 BGG NRW) sowie
den Anregungen von Seiten des Beirates vom 07.02.19 wurde folgende Änderungen
vorgenommen:
-
Begrifflichkeit
„Behinderte“ wurde in „Menschen mit Behinderungen“ geändert Die Behinderung
soll danach bei Verwendung der neuen Begrifflichkeiten nicht im Vordergrund
stehen, sondern der Mensch.
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Einpflegen
der jeweils weiblichen / geschlechtsneutralen Bezeichnung von Begrifflichkeiten
·
Behindertenbeirat
wird Beirat für Menschen mit Behinderungen
·
Behindertenkoordinator
wird Koordinator/In für Menschen mit Behinderungen usw.
-
Bestimmung
der Notwendigkeit einer Gründungsversammlung nur für den Fall, dass mehr als 11
Mitglieder zur Wahl stehen (pandemiegeschuldete Reduzierung von Sitzungen für
den verstärkt gefährdeten Personenkreis).
Der Änderungsentwurf der Satzung der Stadt
Schwelm über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Schwelm
ist dieser Vorlage beigefügt.
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Der Bürgermeister In Vertretung Schweinsberg |
Beschlussvorschlag:
Die von der Verwaltung eingebrachte Änderung
der Satzung für den Beirat für Menschen mit Behinderung wird beschlossen.