Sachverhalt:
Die
Verwaltung legt hiermit den 2. Controllingbericht zu den Produktergebnissen für
das Haushaltsjahr 2021 mit Stand 30.06.2021 vor. Hierbei wurden zusätzlich eine
Prognose zu den Corona-bedingten Auswirkungen und die Fortschreibung der Bilanzierungshilfe
zum Jahresende aufgenommen.
Für den
vorliegenden Bericht wurde eine Zusammenstellung aller HHST mit einer
Abweichung zwischen Planansatz und der Hochrechnung des Rechnungsergebnisses
(statische Hochrechnung zum Jahresende) ab +/- 10.000 € als Grundlage für die
Auswertung erstellt.
Nach Auswertung sämtlicher Daten ergibt sich
folgender Stand (Anlage 1):
Laufende Verwaltungstätigkeit (Ordentliches Ergebnis): |
||
Abweichung Erträge |
+ 4.735.850,58 € |
|
Abweichung Aufwendungen |
+ 2.652.242,35 € |
|
Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber der Planung von |
+ 2.083.608,23 € |
|
|
||
Außerordentliches Ergebnis: Aktueller Stand der Bilanzierungshilfe: |
|
|
Bilanzierungshilfe geplant |
10.132.250,00 € |
|
Coronaschaden aktuell |
5.927.015,85 € |
|
Veränderung der Bilanzierungshilfe |
- 4.205.234,15 € |
|
|
|
|
Prognose zum Jahresende |
Mit Bilanzierungshilfe |
- 2.077.126,92 € |
Gegenüber
dem Bericht zum Vorquartal (31.03.2021) ergibt sich eine leichte Verbesserung.
Den
Verbesserungen bei den Gewerbesteuererträgen stehen weiterhin extern bedingte
Verschlechterungen im Produktbereich 06 – Jugend – gegenüber.
Da die
Gewerbesteuererträge noch nicht das frühere Niveau erreicht haben, muss wie
schon im Bericht zum Vorquartal ausgeführt, weiterhin die Bilanzierungshilfe
gegengerechnet werden. Die deutlichen Verbesserungen bei den
Gewerbesteuererträgen führen zu einer Reduzierung der Bilanzierungshilfe.
Der
aktuelle Corona Schaden über alle betrachteten Haushaltsstellen beträgt
5.927.015,85 €, so dass die Prognose zum Jahresende (ordentliches und
außerordentliches Ergebnis) einen Fehlbedarf in Höhe von 2.077.126.92 € ergibt.
Der
Finanzbericht mit Stand 30.06.2021 wird als Anlage 2 beigefügt.
Aufgrund
der defizitären Haushaltslage wird die ohnehin bestehende
Bewirtschaftungssperre mit Verfügung der Kämmerin vom 30.07.2021 fortgeführt.
Den Fachbereichen stehen pauschal 50 Prozent der Ansätze zur Verfügung, weitere
Freigaben erfolgen nur auf Antrag mit genauer Einzelfallprüfung im Rahmen der
Bewirtschaftungssperre, ggf. unter Benennung eines Deckungsvorschlags.
Der
Bericht an die Bezirksregierung zur Ausführung des Haushaltssanierungsplans per
30.06.2021wird als Anlage 3 beigefügt.
|
Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |