Betreff
Stellplätze freiwillige Feuerwehr - Antrag der FDP vom 29.05.2021
Vorlage
139/2021/1
Aktenzeichen
FB 1.3/ gfa
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Antrag auf Einrichtung von Parkplätzen für freiwillige Feuerwehrkräfte abzulehnen.

 

 

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 139/2021. Der RAT hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 folgenden Beschluss gefasst: „Der Antrag der Fraktion FDP zur Vorlage 139/2021 wird an den Hauptausschuss verwiesen.“

 

Mit dem anliegenden Antrag möchte die Antragstellerin die Attraktivität sowie die Einsatzschnelligkeit der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm erhöhen.

 

Aktuell versehen 120 Mitglieder ihren Dienst bei der Freiwillige Feuerwehr. Wenn unterstellt wird, dass etwa 50% dieser Mitglieder am aktiven Dienst teilnehmen, ergeben sich nachfolgend aufgeführte Bedarfe in den verschiedenen Löschzügen (LZ) der Stadt:

 

-           63 Mitglieder im LZ-Stadt                            ( 50% = 31,5 )

-           29 Mitglieder im LZ-Winterberg                  ( 50% = 14,5 )

-           28 Mitglieder im LZ-Linderhausen   ( 50% = 14,0 )

 

Bei der Errichtung von Feuerwehrparkplätzen für 50% der Mitglieder, bedeutet das, dass insgesamt 60 Parkplätze wohnortnah errichtet werden müssen.

 

Nach groben Schätzung belaufen sich die Kosten für die Errichtung pro Feuerwehrparkplatz auf 800,00 € -1200,00 €, die durch die TBS AöR Schwelm erhoben würden. Diese Kosten setzen sich zusammen aus

 

-           Herrichtung der Fläche, farbliche Kennzeichnung, Schildermast mit zugelassener Beschilderung aufstellen.

-           60 x durchschnittlich 1000,00 € ergibt eine Gesamtsumme von 60.000,00 €.

 

Im Falle eines Umzuges oder des Ausscheidens von Mitgliedern muss der Rückbau erfolgen und am neuen Wohnort ein neuer Parkplatz eingerichtet werden. Hierfür entstehen dann erneut durchschnittlich ca. 1.000,00 € pro Parkplatz. 

Für den Rückbau entstehen etwa gleichhohe Kosten, da Kennzeichnungen und Beschilderung rückstandsfrei zurückgebaut werden müssen. Für die Unterhaltung der Parkplätze (u. a. regelmäßiges nachzeichnen der gekennzeichneten Flächen) sind jährliche Zusatzkosten zu berücksichtigen, die noch nicht exakt beziffert werden können. Bei dieser groben Kostenschätzung sind nicht die Personalkosten berücksichtigt, die im Ordnungsamt und bei der Feuerwehr im Genehmigungsverfahren entstehen.

 

Parkplätze, die in dieser Form im Innenstadtbereich und in den Außenbereichen eingerichtet werden, gehen zu Lasten vorhandener Parkflächen. Die Parkplätze wären fortlaufend durch die Parkraumüberwachung zu kontrollieren. Falschparker wären konsequent abzuschleppen. Hierdurch würde der Parkdruck insbesondere im Außenbereich weiter erhöht. Die übrigen Anwohner im Umfeld der freiwilligen Feuerwehrkräfte mit derartigen Parkplätzen werden nachvollziehbare Gründe darlegen, die vergleichbare Ansprüche begründen könnten.

 

Die Einsatzschnelligkeit würde sich durch die in Frage stehenden Parkplätze nicht wesentlich verbessern lassen. Die Parkplatzsituation an den Standorten der Löschzüge stellt sich so dar, dass nur eingeschränkter Parkraum zur Verfügung steht. Aus diesen Gründen lässt sich die Einsatzschnelligkeit auch an dieser Stelle nur sehr eingeschränkt verbessern. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der Sachverhaltsbeschreibung.

 


                                                                                                          Der Bürgermeister

                                                                                                          in Vertretung

 

                                                                                                          gez. Schweinsberg

                                                                                                          1.Beigeordneter