Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Antrag auf Einrichtung von Parkplätzen
für freiwillige Feuerwehrkräfte abzulehnen.
Sachverhalt:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 139/2021. Der RAT hat
in seiner Sitzung am 01.07.2021 folgenden Beschluss gefasst: „Der Antrag der Fraktion FDP zur Vorlage
139/2021 wird an den Hauptausschuss verwiesen.“
Mit dem anliegenden
Antrag möchte die Antragstellerin die Attraktivität sowie die
Einsatzschnelligkeit der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm erhöhen.
Aktuell versehen 120
Mitglieder ihren Dienst bei der Freiwillige Feuerwehr. Wenn unterstellt wird,
dass etwa 50% dieser Mitglieder am aktiven Dienst teilnehmen, ergeben sich
nachfolgend aufgeführte Bedarfe in den verschiedenen Löschzügen (LZ) der Stadt:
- 63 Mitglieder im LZ-Stadt ( 50% = 31,5 )
- 29 Mitglieder im LZ-Winterberg ( 50% = 14,5 )
- 28 Mitglieder im LZ-Linderhausen ( 50% = 14,0 )
Bei der Errichtung
von Feuerwehrparkplätzen für 50% der Mitglieder, bedeutet das, dass insgesamt
60 Parkplätze wohnortnah errichtet werden müssen.
Nach groben
Schätzung belaufen sich die Kosten für die Errichtung pro Feuerwehrparkplatz
auf 800,00 € -1200,00 €, die durch die TBS AöR Schwelm erhoben würden. Diese
Kosten setzen sich zusammen aus
- Herrichtung der Fläche, farbliche
Kennzeichnung, Schildermast mit zugelassener Beschilderung aufstellen.
- 60 x durchschnittlich 1000,00 €
ergibt eine Gesamtsumme von 60.000,00 €.
Im Falle eines
Umzuges oder des Ausscheidens von Mitgliedern muss der Rückbau erfolgen und am
neuen Wohnort ein neuer Parkplatz eingerichtet werden. Hierfür entstehen dann
erneut durchschnittlich ca. 1.000,00 € pro Parkplatz.
Für den Rückbau
entstehen etwa gleichhohe Kosten, da Kennzeichnungen und Beschilderung rückstandsfrei
zurückgebaut werden müssen. Für die Unterhaltung der Parkplätze (u. a.
regelmäßiges nachzeichnen der gekennzeichneten Flächen) sind jährliche
Zusatzkosten zu berücksichtigen, die noch nicht exakt beziffert werden können.
Bei dieser groben Kostenschätzung sind nicht die Personalkosten berücksichtigt,
die im Ordnungsamt und bei der Feuerwehr im Genehmigungsverfahren entstehen.
Parkplätze, die in
dieser Form im Innenstadtbereich und in den Außenbereichen eingerichtet werden,
gehen zu Lasten vorhandener Parkflächen. Die Parkplätze wären fortlaufend durch
die Parkraumüberwachung zu kontrollieren. Falschparker wären konsequent abzuschleppen.
Hierdurch würde der Parkdruck insbesondere im Außenbereich weiter erhöht. Die
übrigen Anwohner im Umfeld der freiwilligen Feuerwehrkräfte mit derartigen
Parkplätzen werden nachvollziehbare Gründe darlegen, die vergleichbare
Ansprüche begründen könnten.
Die
Einsatzschnelligkeit würde sich durch die in Frage stehenden Parkplätze nicht
wesentlich verbessern lassen. Die Parkplatzsituation an den Standorten der
Löschzüge stellt sich so dar, dass nur eingeschränkter Parkraum zur Verfügung
steht. Aus diesen Gründen lässt sich die Einsatzschnelligkeit auch an dieser
Stelle nur sehr eingeschränkt verbessern.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der Sachverhaltsbeschreibung.
Der Bürgermeister
in Vertretung
gez. Schweinsberg
1.Beigeordneter