Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Fillkuhle", Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
225/2007
Aktenzeichen
FB 5/Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 22.06.2006 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ beschlossen. 

Der Bebauungsplan Nr.23 „Fillkuhle“ setzt an der Straße “Am Ochsenkamp“ eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ fest. Da die entsprechende Nutzung aufgegeben wurde, ist geplant, die Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen. Der überwiegende Teil der ehemaligen Fläche für Versorgungsanlagen soll zukünftig als gewerbliche Baufläche dargestellt bzw. als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Im nördlichen Teil des Änderungsbereiches schlägt die Verwaltung die Einrichtung eines Bolzplatzes vor, der einen hier vorliegenden Bedarf abdecken soll.

Die detaillierten Inhalte der Bebauungsplanänderung sind der Begründung zu entnehmen, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist. Der Bebauungsplanentwurf ist als Anlage 2 beigefügt.

Als nächste Verfahrensschritte sollen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

In Vorbereitung der Bebauungsplanänderung wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, für die der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung in seiner Sitzung am 27.11.2007 den Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gefasst hat (Sitzungsvorlage 200/2007).

 

 

Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt der Beschlüsse gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 3 beigefügt. Es ist beabsichtigt, das Planvorhaben bis zum Satzungsbeschluss weiterhin zu den einzelnen Verfahrensschritten zu überprüfen.

 

Berücksichtigung des Stadtökologischen Fachbeitrages (STÖB)

Die Aussagen des Stadtökologischen Fachbeitrages sind bei der Erarbeitung des in der Begründung enthaltenen Umweltberichtes berücksichtigt worden. Es ergaben sich keine Gesichtspunkte, die den Zielen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ widersprechen. 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Darlegungskonzept zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ wird angenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Darlegungskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 23. 09. 2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, durchzuführen.

Das Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen.

Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Darlegungskonzeptes  zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, durchzuführen.

Zu beteiligen sind folgende Behörden:

 

  • Wupperverband
  • Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 54 Wasserwirtschaft, Gewässerschutz
  • Geologischer Dienst NRW (Landesbetrieb)
  • Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
  • EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)
  • Strassen NRW (Landesbetrieb)

 

 


Anlage 1 Entwurfsbegründung, 10 Seiten

Anlage 2 Bebauungsplanentwurf, 2 Seiten

Anlage 3 Formular zur Lokalen Agenda, 3 Seiten