Sachverhalt:
Das Jugendamt Schwelm arbeitet im Bereich des § 8a SGB VIII
„Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ seit 2009 nach den Empfehlungen des Landesjugendamtes
und hat diese in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und im Ablauf mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt. Der Arbeitsbereich und die
Aufgaben entwickeln sich permanent weiter. Die Rahmen-Bedingungen verändern
sich und das Landesjugendamt hat darauf reagiert.
Die Empfehlungen wurden angepasst und verändert. Dabei hat eine
Kommission aus Praxis-Mitarbeitern gemeinsam mit dem LWL und dem LVR eine neue
Praxisanleitung erstellt, die sich in einigen Punkten von der bisherigen
Vorgehensweise unterscheidet und ein hohes Maß an Ergebnissicherheit
gewährleisten soll.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass Prozessabläufe immer
verbesserungsfähig sind. Die aktuellen Empfehlungen des Landes werden hiermit
vorgelegt. Die Auswirkungen auf Prozess- und Strukturqualität sind teilweise
erheblich. Daher soll dem JHA Gelegenheit gegeben werden, sich mit den
Empfehlungen vertraut zu machen, bevor eine Entscheidung darüber herbeigeführt
wird.
In der nächsten Sitzung des JHA soll die Empfehlung diskutiert und
Vorschläge zur Umsetzung erörtert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Empfehlungen des Landesjugendamtes zur Kenntnis
und berät in seiner nächsten Sitzung über die Umsetzungsmöglichkeiten.
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Der Bürgermeister in Vertretung gez. Schweinsberg |