Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben - Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Vorlage
224/2007
Aktenzeichen
FB 4/50-01
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

In den Unterabschnitten 4210/4220 - Durchführung des Asylbewerberleistungs-gesetzes - stehen im Deckungskreis keine Mittel zur Bestreitung notwendiger Ausgaben zur Verfügung. Die Grundleistungen einschließlich der Unterkunftskosten für die Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind gesetzliche Pflichtleistungen, sodass eine überplanmäßige Ausgabe unumgänglich ist.

 

Die Leistungen für Januar 2008 müssen noch in 2007 kassenwirksam geleistet werden (Fälligkeit am letzten Bankentag – 28.12.2007). Bei Erstellung der Haushaltsansätze konnten dieser Umstand und die immer wieder eintretenden personellen Fluktuationen im Empfängerkreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht exakt bestimmt werden. Bei folgenden Buchungsstellen entsteht ein überplanmäßiger Bedarf von insgesamt 57.500 €:

 

4210.791000               Benutzungsgebühren in Übergangsheimen         23.500 €

4210.792000               Sonstige Mieten                                                             7.000 €

4210.794000               Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse         8.000 €

4220.792000               Sonstige Mieten (bisher 9.500 €)                     weitere 8.000 €

4220.794000               Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse

                                (bisher 7.000 €)                                        weitere 11.000 €.

 

Zur Deckung des Mehrbedarfs stehen Mehreinnahmen bei den Buchungsstellen 1600.162000 – Vom Kreis, Erstattung für Rettungsdienst – und 1610.162001 – Vom Kreis, Erstattung für Notarztdienst – von jeweils 20.000 € sowie bei 0650. 110000 in Höhe von 17.500 € zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Im Verwaltungshaushalt 2007 werden bei den Haushaltsstellen 4210.791000, 4210.792000, 4210.794000, 4220.792000 sowie 4220.794000

insgesamt 57.500 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei verschiedenen Haushaltsstellen gewährleistet.