Betreff
Fusion Sparkassen
Vorlage
148/2021
Aktenzeichen
GB I/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Trends und Herausforderungen auf dem Finanz- und Kapitalmarkt (Niedrigzinsphase, regulatorische Verschärfungen, Entwicklungen im Nachfrageverhalten der Kunden, Bewältigung der Corona-Pandemie, ...) ergibt sich auch für ertragsstabile und eigenkapitalgefestigte Regionalinstitute die Notwendigkeit zur Prüfung strategischer Handlungsoptionen und Anpassung ihrer Geschäftsmodelle an die neuen Anforderungen.

In diesem Kontext haben die Städtische Sparkasse zu Schwelm und die Sparkasse Sprockhövel unter Beteiligung der kommunalen Entscheidungsträger und eines beauftragten Beratungsunternehmens in den letzten Wochen ergebnisoffene Gespräche geführt. Beide Häuser gestalteten den Prozess selbstbestimmt und agieren aus einer stabilen Ausgangssituation heraus.

Im Rahmen dieser Sondierungs- und Anbahnungsphase wurde einhellig ein klarer und quantifizierbarer Fusionsnutzen identifiziert. Damit wollen die beiden Sparkassen frühzeitig die Weichen für eine nachhaltig zukunftsfähige Sparkasse in der Region Schwelm und Sprockhövel stellen.

Hierdurch würde für die Kunden, ein leistungsstarker und auf langfristige Zusammenarbeit ausgerichteter Finanzpartner, für die Unternehmen, ein mit den regionalen Besonderheiten vertrauter Finanzierungsspezialist und strategischer Begleiter, für die Mitarbeiter*innen, ein zukunftsfähiger und stabiler Arbeitgeber und   für die kommunalen Träger, ein nachhaltig wirtschaftender Partner entstehen.

Durch eine Fusion wird ein nachhaltiger Mehrwert nicht nur die die „Althäuser" selbst,  sondern auch für alle beteiligten Interessengruppen geschaffen.

Der Hauptsitz des angestrebten „Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel" soll in Schwelm liegen, wobei alle drei aktuellen

Vertriebsstandorte (Schwelm, Sprockhövel-Haßlinghausen und Sprockhövel-Niedersprockhövel) erhalten bleiben und fusionsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind.

 

Zur Vermeidung umfangreicher Wiederholungen wird im Übrigen auf den als Anlage  beigefügten Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, dessen Abschluss Voraussetzung für die angestrebte Fusion ist, verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 18.06.2021 hat der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse zu Schwelm einstimmig dem Rat der Stadt Schwelm die Vereinigung der Städtischen Sparkasse zu Schwelm mit der Stadtsparkasse Sprockhövel mit Wirkung zum 31.08.2021 auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrages und der Zweckverbandssatzung empfohlen.

 

Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat der Sparkasse empfohlen, die Satzung der Städtischen Sparkasse zu Schwelm zu ändern.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

A)      Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie Ermächtigungsbeschluss zur Unterzeichnung des Vertrages

 

Die Städtische Sparkasse zu Schwelm und die Stadtsparkasse Sprockhövel werden mit Wirkung zum 31. August 2021 (Vereinigungsstichtag) auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Entwurfs eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinigt.

 

Die Vereinigung soll in der Weise stattfinden, dass die Stadtsparkasse Sprockhövel gemäß § 27 Abs. 1 SpkG von der Städtische Sparkasse zu Schwelm aufgenommen wird, auf die das Vermögen der Stadtsparkasse Sprockhövel im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht.

 

Dem als Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Städten Schwelm und Sprockhövel wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.

 

 

B)      Übertragung der kommunalen Trägerschaft auf den 'Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel'

 

Die Stadt Schwelm überträgt mit Wirkung zum 31. August 2021 (Vereinigungsstichtag) die Trägerschaft für die Städtische Sparkasse zu Schwelm auf den Sparkassenzweckverband.

 

C)      Erlass einer Satzung für den 'Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel'

 

Die Stadt Schwelm tritt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs mit Wirkung zum 1. August 2021 dem zu gründenden Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel bei, der Träger der vereinigten Sparkasse werden soll, und beschließt die Satzung für den Zweckverband in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

 

D)     Wahl der Vertreter*innen für die Zweckverbandsversammlung des 'Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel'

 

In die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes werden die

in der Anlage 3 genannten 11  Vertreter und Stellvertreter gewählt:

 

Die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter werden angewiesen, bei der Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstehers und des Verwaltungsrates der Sparkasse in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes so zu wählen, wie es in den §§ 4, 5 und 6 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen den Städten Schwelm und Sprockhövel vereinbart wurde.

 

E)      Erlass einer Satzung für die Sparkasse Schwelm Sprockhövel

 

Die Satzung der vereinigten Sparkasse soll ab 31. August 2021 die aus der Anlage  4 ersichtliche Fassung erhalten.

 

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard