Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund
der aktuellen Trends und Herausforderungen auf dem Finanz- und Kapitalmarkt
(Niedrigzinsphase, regulatorische Verschärfungen, Entwicklungen im
Nachfrageverhalten der Kunden, Bewältigung der Corona-Pandemie, ...) ergibt sich
auch für ertragsstabile und eigenkapitalgefestigte Regionalinstitute die
Notwendigkeit zur Prüfung strategischer Handlungsoptionen und Anpassung ihrer
Geschäftsmodelle an die neuen Anforderungen.
In diesem Kontext
haben die Städtische Sparkasse zu Schwelm und die Sparkasse Sprockhövel unter
Beteiligung der kommunalen Entscheidungsträger und eines beauftragten
Beratungsunternehmens in den letzten Wochen ergebnisoffene Gespräche geführt.
Beide Häuser gestalteten den Prozess selbstbestimmt und agieren aus einer
stabilen Ausgangssituation heraus.
Im Rahmen dieser
Sondierungs- und Anbahnungsphase wurde einhellig ein klarer und
quantifizierbarer Fusionsnutzen identifiziert. Damit wollen die beiden
Sparkassen frühzeitig die Weichen für eine nachhaltig zukunftsfähige Sparkasse
in der Region Schwelm und Sprockhövel stellen.
Hierdurch würde für
die Kunden, ein leistungsstarker und auf langfristige Zusammenarbeit
ausgerichteter Finanzpartner, für die Unternehmen, ein mit den regionalen
Besonderheiten vertrauter Finanzierungsspezialist und strategischer Begleiter,
für die Mitarbeiter*innen, ein zukunftsfähiger und stabiler Arbeitgeber
und für die kommunalen Träger, ein
nachhaltig wirtschaftender Partner entstehen.
Durch eine Fusion
wird ein nachhaltiger Mehrwert nicht nur die die „Althäuser" selbst, sondern auch für alle beteiligten
Interessengruppen geschaffen.
Der Hauptsitz des
angestrebten „Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel"
soll in Schwelm liegen, wobei alle drei aktuellen
Vertriebsstandorte
(Schwelm, Sprockhövel-Haßlinghausen und Sprockhövel-Niedersprockhövel) erhalten
bleiben und fusionsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind.
Zur Vermeidung
umfangreicher Wiederholungen wird im Übrigen auf den als Anlage beigefügten Entwurf eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages, dessen Abschluss Voraussetzung für die angestrebte Fusion ist,
verwiesen.
In seiner Sitzung am
18.06.2021 hat der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse zu Schwelm
einstimmig dem Rat der Stadt Schwelm die Vereinigung der Städtischen Sparkasse
zu Schwelm mit der Stadtsparkasse Sprockhövel mit Wirkung zum 31.08.2021 auf
der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrages
und der Zweckverbandssatzung empfohlen.
Gleichzeitig hat der
Verwaltungsrat der Sparkasse empfohlen, die Satzung der Städtischen Sparkasse
zu Schwelm zu ändern.
Beschlussvorschlag:
A) Abschluss
eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie Ermächtigungsbeschluss zur
Unterzeichnung des Vertrages
Die Städtische
Sparkasse zu Schwelm und die Stadtsparkasse Sprockhövel werden mit Wirkung zum
31. August 2021 (Vereinigungsstichtag) auf der Grundlage des als Anlage 2
beigefügten Entwurfs eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinigt.
Die Vereinigung soll
in der Weise stattfinden, dass die Stadtsparkasse Sprockhövel gemäß § 27 Abs. 1
SpkG von der Städtische Sparkasse zu Schwelm aufgenommen wird, auf die das
Vermögen der Stadtsparkasse Sprockhövel im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
übergeht.
Dem als Entwurf
beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Städten Schwelm und
Sprockhövel wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Der Bürgermeister wird
beauftragt, den Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen
Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind,
zuzustimmen.
B) Übertragung
der kommunalen Trägerschaft auf den 'Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm
und Sprockhövel'
Die Stadt Schwelm
überträgt mit Wirkung zum 31. August 2021 (Vereinigungsstichtag) die Trägerschaft
für die Städtische Sparkasse zu Schwelm auf den Sparkassenzweckverband.
C) Erlass
einer Satzung für den 'Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und
Sprockhövel'
Die Stadt Schwelm
tritt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs
mit Wirkung zum 1. August 2021 dem zu gründenden Sparkassenzweckverband der
Städte Schwelm und Sprockhövel bei, der Träger der vereinigten Sparkasse werden
soll, und beschließt die Satzung für den Zweckverband in der als Anlage 1
beigefügten Fassung.
D) Wahl
der Vertreter*innen für die Zweckverbandsversammlung des
'Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel'
In die
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes werden die
in der Anlage 3
genannten 11 Vertreter und
Stellvertreter gewählt:
Die in die
Verbandsversammlung entsandten Vertreter werden angewiesen, bei der Wahl des
Vorsitzenden der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstehers und des
Verwaltungsrates der Sparkasse in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes so
zu wählen, wie es in den §§ 4, 5 und 6 des öffentlich-rechtlichen Vertrags
zwischen den Städten Schwelm und Sprockhövel vereinbart wurde.
E) Erlass
einer Satzung für die Sparkasse Schwelm Sprockhövel
Die Satzung der
vereinigten Sparkasse soll ab 31. August 2021 die aus der Anlage 4 ersichtliche Fassung erhalten.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |