Betreff
Bürgerbudget
Vorlage
129/2021
Aktenzeichen
GB I/La
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
- Im
Rahmen der Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2021 hat der Rat der Stadt
Schwelm ein Bürgerbudget beschlossen, das im konsumtiven Bereich einen
Betrag in Höhe von 5.000 € und im investiven Bereich einen Ansatz in Höhe
von 50.000 € vorsieht. Der Zuschuss sieht einen Eigenanteil in Höhe von 25
% vor, der auf bis zu 10 % reduziert werden kann, sofern die Mittel
innerhalb der Antragsfrist nicht ausgeschöpft werden. Für Projekte durch
die ausschließliche die Allgemeinheit einen Vorteil erzielt (Aufstellen
von Bänken auf öffentlichen Wegen, Kunst im öffentlichen Raum o. ä.) kann
auf einen Eigenanteil verzichtet werden.
- Die
Verwaltung beabsichtigt mit der vorgelegten Zuwendungsrichtlinie ein
einfaches Verfahren zu etablieren, das dennoch den besonderen Bedingungen
beim Umgang mit öffentlichen Mitteln Rechnung trägt.
- Das
Verfahren eröffnet einen niedrigschwelligen Zugang zu den Mittel des
Bürgerbudgets, um die direkte Bürgerbeteiligung zu stärken und die
Umsetzung entsprechender Projekte
durch finanzielle Unterstützung zu sichern.
Das Budget darf ausschließlich zur Förderung der bürgerschaftlichen Arbeit sowie des Ehrenamtes eingesetzt werden. Die Projekte sollen in der Regel in sich abgeschlossene Einzelprojekte oder Anliegen sein, die dem Ziel der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements dienen. - Das
Verfahren besteht aus wenigen Schritten:
- Antrag mit Benennung eines Verantwortlichen, Beschreibung des
Projekts und Darstellung der Finanzierung und der Folgekosten
- Entscheidung über die Bezuschussung durch den Bürgermeister
(konsumtive Mittel) oder den zuständigen Fachausschuss (investive Mittel)
nach Ende der Antragsfrist.
- Auszahlung des Zuschusses und Umsetzung der Maßnahme
- Verwendungsnachweis
- Für
das laufende Jahr endet die Antragsfrist am 31.7.2021. Für die folgenden
Jahre endet die Antragsfrist vorbehaltlich der Bereitstellung
entsprechender Mittel im Haushalt der Stadt jeweils am 31.3.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage
aufgeführte Zuwendungsrichtlinie „Bürgerbudget der Stadt Schwelm“ wird
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel
stehen zur Verfügung
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Der Bürgermeister gez. Langhard |