Betreff
Bürgerbudget
Vorlage
129/2021
Aktenzeichen
GB I/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  1. Im Rahmen der Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2021 hat der Rat der Stadt Schwelm ein Bürgerbudget beschlossen, das im konsumtiven Bereich einen Betrag in Höhe von 5.000 € und im investiven Bereich einen Ansatz in Höhe von 50.000 € vorsieht. Der Zuschuss sieht einen Eigenanteil in Höhe von 25 % vor, der auf bis zu 10 % reduziert werden kann, sofern die Mittel innerhalb der Antragsfrist nicht ausgeschöpft werden. Für Projekte durch die ausschließliche die Allgemeinheit einen Vorteil erzielt (Aufstellen von Bänken auf öffentlichen Wegen, Kunst im öffentlichen Raum o. ä.) kann auf einen Eigenanteil verzichtet werden.
  2. Die Verwaltung beabsichtigt mit der vorgelegten Zuwendungsrichtlinie ein einfaches Verfahren zu etablieren, das dennoch den besonderen Bedingungen beim Umgang mit öffentlichen Mitteln Rechnung trägt.
  3. Das Verfahren eröffnet einen niedrigschwelligen Zugang zu den Mittel des Bürgerbudgets, um die direkte Bürgerbeteiligung zu stärken und die Umsetzung  entsprechender Projekte durch finanzielle Unterstützung zu sichern.
    Das Budget darf ausschließlich zur Förderung der bürgerschaftlichen Arbeit sowie des Ehrenamtes eingesetzt werden. Die Projekte sollen in der Regel in sich abgeschlossene Einzelprojekte oder Anliegen sein, die dem Ziel der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements dienen.
  4. Das Verfahren besteht aus wenigen Schritten:
    1. Antrag mit Benennung eines Verantwortlichen, Beschreibung des Projekts und Darstellung der Finanzierung und der Folgekosten
    2. Entscheidung über die Bezuschussung durch den Bürgermeister (konsumtive Mittel) oder den zuständigen Fachausschuss (investive Mittel) nach Ende der Antragsfrist.
    3. Auszahlung des Zuschusses und Umsetzung der Maßnahme
    4. Verwendungsnachweis
  5. Für das laufende Jahr endet die Antragsfrist am 31.7.2021. Für die folgenden Jahre endet die Antragsfrist vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt der Stadt jeweils am 31.3.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage aufgeführte Zuwendungsrichtlinie „Bürgerbudget der Stadt Schwelm“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard