Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
der Städtischen Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 den
von der Sparkasse vorgelegten Geschäftsbericht 2020 gebilligt und den von der
Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen – Lippe geprüften und
bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2020 wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme 913.182.749,15 EUR
Jahresüberschuss
(2020) 630.470,75 EUR
Gewinnvortrag (aus
2019) 386.100,32 EUR
Bilanzgewinn 1.016.571,07 EUR
Der Geschäftsbericht
2020 wird als Anlage 1 in
elektronischer Form beigefügt.
Der
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegt vor.
Auf Wunsch kann der
Geschäftsbericht in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß § 8 Abs. 2
Buchstabe f) SpkG wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der Organe
der Sparkasse zu entscheiden.
Der Jahresabschluss
2020 der Städtischen Sparkasse zu Schwelm kann nach Beschluss auf der
Internetseite der Sparkasse eingesehen werden.
Im Geschäftsbericht
ist eine Auflistung der Personen enthalten, die im Geschäftsjahr 2020 in den
Aufsichtsgremien tätig waren.
Auf Grund ihrer
ausgeübten Funktion im Verwaltungsrat im obigen Zeitraum sind von der Beratung
und Beschlussfassung gemäß den Angaben der Sparkasse wegen Befangenheit neben
Herrn Bürgermeister Langhard danach
folgende Ratsmitglieder ausgeschlossen:
Herr Hans – Werner Kick |
Herr Oliver Flüshöh |
Herr Dr. Christian Bockelmann |
Frau Johanna Burbulla |
Herr Michael Schwunk |
Herr Matthias Kampschulte |
Herr Klaus – Peter Schier |
Frau Brigitta Gießwein |
Herr Thorsten Kirschner |
Herr Marcel Gießwein |
Herr Uwe Hugendick |
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Beschlussvorschlag:
Den Organen der Städtischen Sparkasse zu Schwelm wird gemäß § 8 Abs. 2
Buchstabe f) des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 erteilt.
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Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |