Sachverhalt:
Am 24.06.2020 hat
der Rat der Stadt Schwelm auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Städtischen
Sparkasse beschlossen, vom Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 587.616,35
EUR einen Betrag in Höhe von 201.516,03 EUR in die Sicherheitsrücklage
einzustellen. Der Beschluss über die Verwendung des danach verbliebenen Teils
des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von 386.100,32 EUR wurde noch nicht
gefasst. Dieser Teil des Jahresüberschusses wurde als Gewinnvortrag in den
Jahresabschluss 2020 vorgetragen.
Der Verwaltungsrat
empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm nunmehr
zu beschließen, den Gewinnvortrag aus 2019 in Höhe von 386.100,32 EUR
wie folgt zu verwenden:
An den Träger sind
auszuschütten: 386.100,32
EUR
-
hiervon
Steuern 61.100,32 EUR
-
hiervon
Nettoausschüttung 325.000,00
EUR
Der Jahresabschluss
der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2020
weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 630.470,75 EUR aus.
Über die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen
(SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2 SpkG
der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.
Der Verwaltungsrat
empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm zu beschließen,
den Jahresüberschuss
in Höhe von 630.470,75 EUR gem. § 25 SpkG NW wie folgt zu verwenden:
An den Träger sind
auszuschütten: 386.100,32
EUR
-
hiervon
Steuern 61.100,32 EUR
-
hiervon
Nettoausschüttung 325.000,00
EUR
In die
Sicherheitsrücklage sind einzustellen: 244.370,43
EUR
In die freie
Rücklage sind einzustellen: 0,00 EUR
In den Gewinnvortrag
sind einzustellen: 0,00 EUR
Abweichend vom
Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung
des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder
ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über
die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung
im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse
und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu
berücksichtigen.
Nach Auffassung der
Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem
Verwendungsvorschlag erfüllt.
Im Haushaltsplan
2021 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 - Gewinnanteile von verbundenen
Unternehmen und aus Beteiligungen – aus den Geschäftsjahren 2019 und 2020
- eine Gewinnausschüttung der Sparkasse
in Höhe von 650.000,00 EUR vorgesehen.
Von der Brutto –
Gewinnausschüttung (772.200,64 EUR) werden insgesamt 122.200,64 EUR einbehalten
(Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag), die an das Finanzamt abzuführen
sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 650.000,00 EUR entspricht dem
Veranschlagungsbetrag.
Der
Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur
Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als
Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Eine entsprechende
Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2021 durch die
Stadt Schwelm sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Gewinnvortrag aus dem Jahr 2019 in Höhe von 386.100,32 EUR wird wie
folgt verwendet:
An den Träger (Stadt Schwelm) wird ausgeschüttet: 386.100,32 EUR
-
hiervon Steuern 61.100,32 EUR
-
hiervon Nettoausschüttung 325.000,00
EUR
Der Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von
630.470,75 EUR aus dem Geschäftsjahr 2020 wird
a) in Höhe von 386.100,32
EUR an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet
- davon Steuern: 61.100,32 EUR
- davon
Nettoausschüttung: 325.000,00 EUR
b) in Höhe von
244.370,43 EUR in die
Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse
zu Schwelm eingestellt.
In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge
eingestellt.
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Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |