Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städtischen Sparkasse zu Schwelm aus den Geschäftsjahren 2019 und 2020
Vorlage
121/2021
Aktenzeichen
FB 3 Lac
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 24.06.2020 hat der Rat der Stadt Schwelm auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Städtischen Sparkasse beschlossen, vom Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 587.616,35 EUR einen Betrag in Höhe von 201.516,03 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen. Der Beschluss über die Verwendung des danach verbliebenen Teils des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von 386.100,32 EUR wurde noch nicht gefasst. Dieser Teil des Jahresüberschusses wurde als Gewinnvortrag in den Jahresabschluss 2020 vorgetragen.

 

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm nunmehr  zu beschließen, den Gewinnvortrag aus 2019 in Höhe von 386.100,32 EUR wie folgt zu verwenden:

 

An den Träger sind auszuschütten:                                        386.100,32 EUR

-       hiervon Steuern                                                                               61.100,32 EUR

-       hiervon Nettoausschüttung                                      325.000,00 EUR                                                              

                                              

Der Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2020 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 630.470,75 EUR aus.

 

 

 

Über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2  SpkG  der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.

 

 

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm zu beschließen,

 

den Jahresüberschuss in Höhe von 630.470,75 EUR gem. § 25 SpkG NW wie folgt zu verwenden:

 

An den Träger sind auszuschütten:                                        386.100,32 EUR

-       hiervon Steuern                                                                               61.100,32 EUR

-       hiervon Nettoausschüttung                                      325.000,00 EUR

In die Sicherheitsrücklage sind einzustellen:                       244.370,43 EUR

In die freie Rücklage sind einzustellen:                                            0,00 EUR

In den Gewinnvortrag sind einzustellen:                                                         0,00 EUR

 

 

Abweichend vom Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG  der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem Verwendungsvorschlag erfüllt.

 

Im Haushaltsplan 2021 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 - Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen – aus den Geschäftsjahren 2019 und 2020 -  eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 650.000,00 EUR vorgesehen.

 

 

Von der Brutto – Gewinnausschüttung (772.200,64 EUR) werden insgesamt 122.200,64 EUR einbehalten (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag), die an das Finanzamt abzuführen sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 650.000,00 EUR entspricht dem Veranschlagungsbetrag.

 

 

 

 

 

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Eine entsprechende Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2021 durch die Stadt Schwelm sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gewinnvortrag aus dem Jahr 2019 in Höhe von 386.100,32 EUR wird wie folgt verwendet:

An den Träger (Stadt Schwelm) wird ausgeschüttet:                       386.100,32 EUR

-  hiervon Steuern                                                            61.100,32 EUR

-  hiervon Nettoausschüttung                   325.000,00 EUR

 

Der Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von 630.470,75 EUR aus dem Geschäftsjahr 2020 wird

 

a)            in Höhe von 386.100,32 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet

-              davon Steuern:                                  61.100,32 EUR                               

-              davon Nettoausschüttung:         325.000,00 EUR                                                                             

b)           in Höhe von 244.370,43  EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse

           zu Schwelm eingestellt.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Mollenkott