Sachverhalt:
Die Änderungen in der Gebührensatzung beziehen sich auf die anstehende
Reform des Jekits- Programmes sowie auf notwendige Änderungen im
Musikschulbetrieb, ausgelöst durch die Corona-Pandemie.
Das Jeki-Programm wurde im Schuljahr 2007/2008 eingeführt. Alle vier
Grundschuljahre wurden durch die eigens dafür ins Leben gerufene Jeki-Stiftung
finanziell gefördert.
Mit Ende des Schuljahres 2017/2018 lief das Jeki-Programm aus und wurde durch
Jekits ersetzt. Das Jekits-Programm beinhaltete aber nur noch zwei
Grundschuljahre, sodass die Förderung für die beiden anderen Schuljahre (3.+ 4.
Schuljahr) entfiel. Die wurden in Schwelm zwar weiterhin angeboten, aber mit
einer höheren Unterrichtsgebühr. Sozialhilfeempfänger mussten laut
Musikschulsatzung die Hälfte zahlen.
Im nächsten Schuljahr 2021/2022 wird es erneut eine Reform des
Jekits-Programmes geben. Die Förderung wird zukünftig nicht mehr über die
Jekits-Stiftung laufen, sondern wird vom Landesministerium für Kultur und
Wissenschaft übernommen. Das alte System (Förderung aller vier Grundschuljahre)
wird in zwei Schritten wiederaufgenommen. Ab September 2021 kommt das 3.
Schuljahr fördertechnisch wieder hinzu und ab dem Schuljahr 2022/2023 auch das
4. Schuljahr, was eine Änderung in den vom Ministerium festgelegten
Unterrichtsgebühren zur Folge hat.
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Gebühren
bisher |
Gebühren
neu |
Sozialermäßigung |
1.Schuljahr |
-- |
-- |
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2.Schuljahr |
23,00 € |
26,00 € |
100% |
3.Schuljahr |
38,00 € |
26,00 € |
100% |
4.Schuljahr
2021/22 |
38,00 € |
38,00 € |
50% |
4.Schuljahr
2022/23 |
38,00 € |
26,00 € |
100% |
Die Corona-Pandemie hat seit 2020 zu radikalen Änderungen in den
Abläufen des Musikschulbetriebes geführt. Da der Präsenzbetrieb wochenlang
nicht stattfinden durfte, wurde der komplette Unterrichtsbetrieb auf digitale
Füße gestellt. Die Möglichkeit des Online-Unterrichts in solchen Ausnahmefällen
soll deshalb mit in die Satzung aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm vom
16.11.2010 (in der Fassung der 2. Satzung vom 15.02.2017 zur Änderung der
Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm vom 16.11.2010) soll im
Wortlaut der Anlage 1 geändert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Anlage 2 sind
in einer Modellrechnung die Auswirkungen auf die Erträge dargestellt.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |