Betreff
Städtische Musikschule – Änderung der Gebührensatzung vom 16.11.2010
Vorlage
118/2021
Aktenzeichen
GI/NvV
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Änderungen in der Gebührensatzung beziehen sich auf die anstehende Reform des Jekits- Programmes sowie auf notwendige Änderungen im Musikschulbetrieb, ausgelöst durch die Corona-Pandemie.
Das Jeki-Programm wurde im Schuljahr 2007/2008 eingeführt. Alle vier Grundschuljahre wurden durch die eigens dafür ins Leben gerufene Jeki-Stiftung finanziell gefördert.
Mit Ende des Schuljahres 2017/2018 lief das Jeki-Programm aus und wurde durch Jekits ersetzt. Das Jekits-Programm beinhaltete aber nur noch zwei Grundschuljahre, sodass die Förderung für die beiden anderen Schuljahre (3.+ 4. Schuljahr) entfiel. Die wurden in Schwelm zwar weiterhin angeboten, aber mit einer höheren Unterrichtsgebühr. Sozialhilfeempfänger mussten laut Musikschulsatzung die Hälfte zahlen.
Im nächsten Schuljahr 2021/2022 wird es erneut eine Reform des Jekits-Programmes geben. Die Förderung wird zukünftig nicht mehr über die Jekits-Stiftung laufen, sondern wird vom Landesministerium für Kultur und Wissenschaft übernommen. Das alte System (Förderung aller vier Grundschuljahre) wird in zwei Schritten wiederaufgenommen. Ab September 2021 kommt das 3. Schuljahr fördertechnisch wieder hinzu und ab dem Schuljahr 2022/2023 auch das 4. Schuljahr, was eine Änderung in den vom Ministerium festgelegten Unterrichtsgebühren zur Folge hat.

 

Gebühren bisher

Gebühren neu

Sozialermäßigung

1.Schuljahr

--

--

 

2.Schuljahr

23,00 €

26,00 €

100%

3.Schuljahr

38,00 €

26,00 €

100%

4.Schuljahr 2021/22

38,00 €

38,00 €

  50%

4.Schuljahr 2022/23

38,00 €

26,00 €

100%

 

 

Die Corona-Pandemie hat seit 2020 zu radikalen Änderungen in den Abläufen des Musikschulbetriebes geführt. Da der Präsenzbetrieb wochenlang nicht stattfinden durfte, wurde der komplette Unterrichtsbetrieb auf digitale Füße gestellt. Die Möglichkeit des Online-Unterrichts in solchen Ausnahmefällen soll deshalb mit in die Satzung aufgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm vom 16.11.2010 (in der Fassung der 2. Satzung vom 15.02.2017 zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Schwelm vom 16.11.2010) soll im Wortlaut der Anlage 1 geändert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

In der Anlage 2 sind in einer Modellrechnung die Auswirkungen auf die Erträge dargestellt.

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard