Sachverhalt:
1.
Mit Beschluss des Rates vom 29.04.2021 zum fraktionsübergreifenden Antrag
„Ganzjähriges Schwimmen in Schwelm“ vom
16.4.2021 (siehe Verwaltungsvorlage 080/2021) werden 15 Mio. € als
Investitionsbudget bereitgestellt und es wird die Aussage getroffen, dass die
Betriebskosten des neuen Bades die aktuellen Betriebskosten nicht überschreiten
sollen.
Nach Ansicht der Verwaltung lässt sich dies nur darstellen, wenn neben
moderner, sparsamerer Bädertechnik auch privates Engagement eingeplant werden
kann.
2.
Mit dem Beschluss des Rates über die Schließung des Schwelmebades vom
29.4.2008 hat der Rat auf ernste finanzielle Rahmenbedingungen und Auflagen des
Ennepe-Ruhr-Kreises zum städtischen Haushalt reagiert.
Die finanzielle Situation war geprägt durch einen Schuldenstand zum
1.1.2008 von rd. 90 Mio. €
Gesamtverbindlichkeiten und einem neuen Defizit von rd. 7 Mio €. Der Anteil
beider Bäder daran betrug seinerzeit lt. Jahresabschluss 2008 rd. 700 T €. Vor
diesem Hintergrund erschien die Schließung des Freibades als unausweichlich.
Das HSK sah Einsparungen von jährlich 250.000 € ab 2009 durch den Wegfall
des Freibadbetriebes in städtischer Regie und den ganzjährigen Betrieb des
Hallenbades vor.
Aktuell sieht die Situation so aus, dass sich die Gesamtverbindlichkeiten
zum 31.12.2020 auf rd. 79 Mio. € belaufen. Die Stadt Schwelm hat im Rahmen des
Stärkungspaktes seit dem Jahr 2011 jährliche Zahlungen erhalten und
kontinuierlich seit dem Jahr 2016 Überschüsse erwirtschaften können. Der
Stärkungspakt endet zum 31.12.2021 und bereits in diesem Jahr entfallen die
Zahlungen aus dem Stärkungspakt vollständig.
Ab dem 01. Januar 2022 gelten für die Stadt Schwelm wieder
uneingeschränkt die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen, d.h. der Haushalt muss in Planung und Rechnung
ausgeglichen sein. Sowohl investive Kosten für den Bau eines neuen Bades, als
auch konsumtive laufende Kosten (z. B. Personalkosten, Betriebskosten,
Abschreibungen) müssen entsprechend berücksichtigt werden und dürfen den
Haushaltsaugleich nicht gefährden. Privates Engagement ist daher unverzichtbar.
Die wesentlichen Faktoren im Bereich der Betriebskosten sind die
Personalkosten, sowie die Sachkosten für die Aufbereitung und Erwärmung des
Wassers. Die Sachkosten hängen damit wesentlich von der Größe der Wasserfläche
ab und die Personalkosten davon, inwieweit mit ehrenamtlichem Engagement
geplant werden kann.
Verkürzt gesagt, hängt damit die Größe der Außenschwimmflächen vom dem
Maß des ehrenamtlichen Engagements ab, wenn die Obergrenze der Kosten gesetzt
ist.
3.
Vor diesem Hintergrund ist Planungssicherheit für eine Kooperation
zwischen Trägerverein und Stadt eine grundlegende Voraussetzung zur Planung
eines Ganzjahresbades. Für diese Verlässlichkeit erscheint das Aufzeigen einer
Perspektive für die kommenden 10 Jahre notwendig.
Ohne diese Planungssicherheit muss die Außenschwimmfläche zum bisherigen
Status quo deutlich reduziert werden.
4.
Als nächster Planungsschritt wird der o. g. Antrag mit der Obergrenze in
Höhe von 15 Mio. € Grundlage für einen Planungswettbewerb gemäß RPW 2013
(Richtlinie für Planungswettbewerbe gemäß Runderlass des Ministeriums für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie des Finanzministeriums vom
15.5.2014) sein, um daraus das beste Konzept ermitteln zu können. Dabei sind
die Grundsätze der VgV (Vergabeverordnung) zu beachten, da das Gesamthonorar
für den zu vergebenden Auftrag (Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §
34 HOAI) oberhalb des Schwellenwertes liegen wird. Vorgesehen ist die
Durchführung eines einphasigen, nicht-offenen Realisierungswettbewerbes mit
acht bis zwölf teilnehmenden Architekturbüros. Durch die Berücksichtigung der
RPW 2013 soll eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung erreicht werden.
Mit einem Planungswettbewerb kann die Stadt Schwelm mehrere
unterschiedliche Ideen sammeln, um daraus den in jeder Hinsicht optimalen
Entwurf auszuwählen. Mit einem Planungswettbewerb können die Kompetenz, die
Erfahrungen und die Kreativität gleich mehrerer Planer genutzt werden, um eine
Vielzahl qualitativ hochwertiger und vielleicht auch unerwarteter
Planungsansätze zu erhalten.
5.
Bestandteil des Planungswettbewerbes ist zudem die Erarbeitung eines
Verkehrskonzeptes.
6.
Der Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft in Schwelm“ soll
kurzfristig zu einer öffentlichen Sitzung eingeladen werden und detailliert
über den aktuellen Sachstand informiert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt,
1. Gespräche
mit dem Trägerverein Schwelmebad über eine Kooperation beim Betrieb des
Freibades auch nach der Umsetzung der Neuplanung aufzunehmen,
2. ein
qualifiziertes Büro mit der Durchführung / Begleitung eines
Planungswettbewerbes zu beauftragen,
3. die
Ausschreibungsunterlagen des Wettbewerbs dem LA und AUS zur Beschlussfassung
vorzulegen,
4. kurzfristig
mit den Planungen zu beginnen und dem Rat der Stadt Schwelm die Umsetzung der
Maßnahme mit der Priorität 5 zu empfehlen und
5. zu
einer öffentlichen Sitzung des Arbeitskreises „Zukunft der Bäderlandschaft in
Schwelm“ kurzfristig einzuladen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |