Betreff
Entwicklung der Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
107/2021
Aktenzeichen
GI / GII / FB 2
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

1.

Mit Beschluss des Rates vom 29.04.2021 zum fraktionsübergreifenden Antrag „Ganzjähriges Schwimmen in Schwelm“  vom 16.4.2021 (siehe Verwaltungsvorlage 080/2021) werden 15 Mio. € als Investitionsbudget bereitgestellt und es wird die Aussage getroffen, dass die Betriebskosten des neuen Bades die aktuellen Betriebskosten nicht überschreiten sollen.

Nach Ansicht der Verwaltung lässt sich dies nur darstellen, wenn neben moderner, sparsamerer Bädertechnik auch privates Engagement eingeplant werden kann.

 

2.

Mit dem Beschluss des Rates über die Schließung des Schwelmebades vom 29.4.2008 hat der Rat auf ernste finanzielle Rahmenbedingungen und Auflagen des Ennepe-Ruhr-Kreises zum städtischen Haushalt reagiert.

Die finanzielle Situation war geprägt durch einen Schuldenstand zum 1.1.2008  von rd. 90 Mio. € Gesamtverbindlichkeiten und einem neuen Defizit von rd. 7 Mio €. Der Anteil beider Bäder daran betrug seinerzeit lt. Jahresabschluss 2008 rd. 700 T €. Vor diesem Hintergrund erschien die Schließung des Freibades als unausweichlich.

 

 

 

Das HSK sah Einsparungen von jährlich 250.000 € ab 2009 durch den Wegfall des Freibadbetriebes in städtischer Regie und den ganzjährigen Betrieb des Hallenbades vor.

Aktuell sieht die Situation so aus, dass sich die Gesamtverbindlichkeiten zum 31.12.2020 auf rd. 79 Mio. € belaufen. Die Stadt Schwelm hat im Rahmen des Stärkungspaktes seit dem Jahr 2011 jährliche Zahlungen erhalten und kontinuierlich seit dem Jahr 2016 Überschüsse erwirtschaften können. Der Stärkungspakt endet zum 31.12.2021 und bereits in diesem Jahr entfallen die Zahlungen aus dem Stärkungspakt vollständig.

Ab dem 01. Januar 2022 gelten für die Stadt Schwelm wieder uneingeschränkt die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, d.h. der Haushalt muss in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Sowohl investive Kosten für den Bau eines neuen Bades, als auch konsumtive laufende Kosten (z. B. Personalkosten, Betriebskosten, Abschreibungen) müssen entsprechend berücksichtigt werden und dürfen den Haushaltsaugleich nicht gefährden. Privates Engagement ist daher unverzichtbar.

Die wesentlichen Faktoren im Bereich der Betriebskosten sind die Personalkosten, sowie die Sachkosten für die Aufbereitung und Erwärmung des Wassers. Die Sachkosten hängen damit wesentlich von der Größe der Wasserfläche ab und die Personalkosten davon, inwieweit mit ehrenamtlichem Engagement geplant werden kann.

Verkürzt gesagt, hängt damit die Größe der Außenschwimmflächen vom dem Maß des ehrenamtlichen Engagements ab, wenn die Obergrenze der Kosten gesetzt ist.

 

3.

Vor diesem Hintergrund ist Planungssicherheit für eine Kooperation zwischen Trägerverein und Stadt eine grundlegende Voraussetzung zur Planung eines Ganzjahresbades. Für diese Verlässlichkeit erscheint das Aufzeigen einer Perspektive für die kommenden 10 Jahre notwendig.

Ohne diese Planungssicherheit muss die Außenschwimmfläche zum bisherigen Status quo deutlich reduziert werden.

 

4.

Als nächster Planungsschritt wird der o. g. Antrag mit der Obergrenze in Höhe von 15 Mio. € Grundlage für einen Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe gemäß Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie des Finanzministeriums vom 15.5.2014) sein, um daraus das beste Konzept ermitteln zu können. Dabei sind die Grundsätze der VgV (Vergabeverordnung) zu beachten, da das Gesamthonorar für den zu vergebenden Auftrag (Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI) oberhalb des Schwellenwertes liegen wird. Vorgesehen ist die Durchführung eines einphasigen, nicht-offenen Realisierungswettbewerbes mit acht bis zwölf teilnehmenden Architekturbüros. Durch die Berücksichtigung der RPW 2013 soll eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung erreicht werden.

Mit einem Planungswettbewerb kann die Stadt Schwelm mehrere unterschiedliche Ideen sammeln, um daraus den in jeder Hinsicht optimalen Entwurf auszuwählen. Mit einem Planungswettbewerb können die Kompetenz, die Erfahrungen und die Kreativität gleich mehrerer Planer genutzt werden, um eine Vielzahl qualitativ hochwertiger und vielleicht auch unerwarteter Planungsansätze zu erhalten.

 

 

5.

Bestandteil des Planungswettbewerbes ist zudem die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes.

 

6.

Der Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft in Schwelm“ soll kurzfristig zu einer öffentlichen Sitzung eingeladen werden und detailliert über den aktuellen Sachstand informiert werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.   Gespräche mit dem Trägerverein Schwelmebad über eine Kooperation beim Betrieb des Freibades auch nach der Umsetzung der Neuplanung aufzunehmen,

2.   ein qualifiziertes Büro mit der Durchführung / Begleitung eines Planungswettbewerbes zu beauftragen,

3.   die Ausschreibungsunterlagen des Wettbewerbs dem LA und AUS zur Beschlussfassung vorzulegen,

4.   kurzfristig mit den Planungen zu beginnen und dem Rat der Stadt Schwelm die Umsetzung der Maßnahme mit der Priorität 5 zu empfehlen und

5.   zu einer öffentlichen Sitzung des Arbeitskreises „Zukunft der Bäderlandschaft in Schwelm“ kurzfristig einzuladen.

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard