Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.12.2020 hat die Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag vorgelegt, der die Einbindung der AGFS
(Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und Fahrradfreundliche Städte NRW) als
Beratungsteam im Rahmen der Prüfungen und Beratungen des SPD-Antrages „Stadtrat
will Radstadt“ vom 14.07.2020 thematisiert. Ergänzend hierzu hat die Fraktion
der SWG.BfS mit Schreiben vom 30.12.2020 einen Antrag zur Stärkung des
Radverkehrs in Schwelm vorgelegt, welcher den Antrag der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen ergänzen soll. Der Beschlussvorschlag zur Überwachung des ruhenden
Verkehrs wurde bereits im Hauptausschuss durch den Fachbereich 5 aufgegriffen
(vgl. Sitzungsvorlage 028/2021).
In den Gesprächen mit der Verwaltung hat die
AGFS darauf hingewiesen, dass eine Beratung bzw. Unterstützung durch die
AGFS-Geschäftsstelle in den kommunalen Ausschüssen zu örtlichen Einzelthemen
nicht die Regel sei. Die AGFS verfolge den Ansatz, verschiedene Formate zentral
zu entwickeln, die dann durch die örtlichen Projektleiter umgesetzt werden.
Sofern die Stadt Schwelm eine Mitgliedschaft in der AGFS beabsichtige, bestünde
die Möglichkeit, dass die AGFS ihre Arbeit und die damit verbundenen Vorteile
einer Mitgliedschaft im AUS oder gegenüber der Verwaltung vorstelle. Eine
Mitgliedschaft in der AGFS koste 2.500 Euro jährlich.
Da die AGFS demnach als Beratungsteam im
Rahmen der Prüfung des SPD-Antrages „Stadtrat will Radstadt“ nicht zur
Verfügung steht, sieht die Verwaltung die Anträge von den Fraktionen Bündnis 90
/ Die Grünen sowie SWG.BfS als erschöpft an.
Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
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Der Bürgermeister gez.Langhard |