b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Mit
Beschluss des Rates vom 29.04.2021 wurden die Straßen in den Baugebieten
„Bahnhof Loh“ (Gustav-Heinemann-Straße und Martha-Kronenberg-Weg) und „Brunnen“
(Dr.-Emil-Böhmer-Weg) öffentlich als Gemeindestraßen gewidmet. Die Widmungen
werden nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Diese ist bisher
noch nicht erfolgt, da die Straßen zunächst fertiggestellt, abgenommen und
übernommen werden müssen. Auf die Ausführungen und Anlagen zur Vorlage 21/2021
wird verwiesen.
Mit
Rechtskraft der öffentlichen Widmungen unterliegen die betreffenden
Gemeindestraßen der Reinigungspflicht der TBS. Das Straßenverzeichnis als
Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird entsprechend dem
beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) geändert.
Gustav-Heinemann-Straße
Der
Bereich ab der Einmündung von der Linderhauser Straße bis zum Beginn der
Bebauung ist als Anliegerstraße eingestuft. Aufgrund der vorhandenen Steigung
ist im Winter bei Glätte und Schnee mit gefährlichen Verkehrssituationen zu
rechnen. Der Straßenabschnitt mit einer Länge von rd. 75 Metern (m) wird in
Reinigungsklasse C, einmal wöchentliche Reinigung, eingestuft.
Im
weiteren Verlauf ist die Gustav-Heinemann-Straße ab der Bebauung (Haus Nr. 1)
bis zum Ausbauende als verkehrsberuhigter Bereich eingeordnet. Es handelt sich
um eine Sackgasse mit Wendeplatz; Gefälle und Steigungen sind nicht gegeben.
Die Bebauung ist verhältnis-mäßig dicht. Auf den Bau von Gehwegen wurde
verzichtet. Folglich sind die Anlieger gemäß § 1 Absatz 3, 4. Spiegelstrich der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung verpflichtet, eine Gehbahn von 1,50 m
Breite ab begehbarem Straßenrand bis zur Straßenmitte zu reinigen und zu räumen
/ streuen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite (ca. 5,80 m) verbliebe ein geringfügiger
von TBS zu reinigender Bereich. Den Vorteil der gereinigten Straße hätten
ausschließlich die dortigen Anlieger; das öffentliche Interesse wird als
geringfügig angesehen. Darüber hinaus könnten erfahrungsgemäß bei der
Schneeräumung durch TBS Probleme mit den Anliegern entstehen, da der Schnee
technisch bedingt direkt vor den Grundstücks-zugängen und –zufahrten abgelegt
werden müsste.
Aus den vorgenannten Gründen ist beabsichtigt, die Reinigung und Winterwartung
für die gesamte Straße, ausgenommen der Bereich von der Linderhauser Straße bis
zum Beginn der Bebauung (vor Haus Nr. 1) gemäß § 2 Abs. 1 der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf die Anlieger zu übertragen.
Martha-Kronenberg-Weg
Hierbei
handelt es sich um einen rd. 55 m langen als verkehrsberuhigten Bereich
gewidmeten Stichweg von der Rheinischen Straße in Richtung
Gustav-Heinemann-Straße. Eine Verbindung zur Gustav-Heinemann-Straße besteht
nicht. Durch den Martha-Kronenberg-Weg wird derzeit ausschließlich ein östlich
des Weges gelegenes Grundstück erschlossen. Die Reinigung und Winterwartung
wird gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf die
Anlieger übertragen.
Dr.-Emil-Böhmer-Weg
Durch
den Dr.-Emil-Böhmer-Weg werden die Straßen Bachweg und Am Brunnenhof verbunden.
Die Bebauung ist verhältnismäßig großzügig geplant. Die straßenrechtliche
Einstufung ist als verkehrsberuhigter Bereich vorgenommen worden. Die
Durchfahrt der Reinigungs-, Räum- und Streufahrzeuge kann nach Abstimmung mit
der Fachabteilung problemlos in die bestehende Route eingebunden werden. In
ihrer Eigenschaft als Anliegerstraße erfolgt die Zuordnung zur Reinigungsklasse
C mit einmal wöchentlicher Reinigung.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 15. Nachtrag zur Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebühren-satzung) gemäß dem Entwurf zu
Vorlage 100/2021 wird beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht
unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für
den Rat (zu b):
Der
Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8
Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |