Sachverhalt:
Anlass /
Begründung
Durch das geplante Vorhaben zur Ansiedlung von großflächigem
Einzelhandel auf dem ehemaligen Zassenhaus-Gelände (Bebauungsplan Nr. 106
„Zassenhaus-Gelände“) ist eine Neubewertung des Nahversorgungszentrums Oehde aufgrund
der räumlichen Nähe erforderlich. Die im Rahmen der geplanten Neuansiedlung von
zwei großflächigen Discountern erstellte Auswirkungsanalyse weist daraufhin,
dass der Standort Oehde aktuell bereits keinen faktischen zentralen
Versorgungsbereich (ZVB) mehr darstellt. Gleichwohl erfolgt bislang im
städtischen Einzelhandelskonzept (Fortschreibung 2018) eine Einstufung als
(planerisch gewollter) ZVB, sodass der Bereich weiterhin unter den Schutz des
Ziels 6.5-2 LEP NRW fällt.
Diesen faktischen Widerspruch gilt es in einer
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zu korrigieren, da im aktuellen
Einzelhandelskonzept der Bereich Oehde als Nahversorgungszentrum festgelegt
wird.
Weil die Entwicklung des Zassenhaus-Geländes einen
Verlagerungs- bzw. Alternativstandort für nicht weiterentwickelbare
Bestandsstandorte darstellt, sollen perspektivisch im Zusammenhang mit der
Planungsrealisierung bestehende Discounter-Standorte aufgegeben werden. Die neu
geplanten Discounter sollen mit einer max. Verkaufsfläche von je 1.400 m²
errichtet werden. Die derzeitigen Standorte z.B. in Oehde weisen eine
Verkaufsfläche von teilweise unter 800 m² auf und sind nicht erweiterbar.
Die
beiden Discounter stellen in Oehde die wesentlichen Funktionsträger des
Zentrumsbereiches dar. Nach einer potentiellen Verlagerung der beiden
Discounter verbleiben dort nur wenige weitere Einzelhandels- und
Dienstleistungsbetriebe, die den Nahversorgungsbereich bislang lediglich
ergänzen. Hier besteht eine Mischung aus Einzelhandel, Dienstleister sowie
Wohnen. Nach einer potentiellen Verlagerung der beiden Hauptfunktionsträger aus
Oehde heraus, kann hier faktisch nicht mehr von einem Nahversorgungszentrum
ausgegangen werden. Dieser Wandel ist in der nächsten Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm beschließt, dass bei der nächsten Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes der Status eines zentralen Versorgungsbereichs des
Nahversorgungszentrums Oehde nicht weiter aufrechterhalten werden soll. Bis zum
Zeitpunkt dieser Fortschreibung werden keine planerischen Absichten zur
Weiterentwicklung bzw. Sicherung des Nahversorgungszentrums Oehde verfolgt.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |