Betreff
Kalkulatorischer Zinssatz 2022
Vorlage
092/2021
Aktenzeichen
Bo
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Bis 2017 lag der Zinssatz bei 5,25 %, für 2018 wurde ein Zinssatz von 4,75 % beschlossen. Die letzte Anpassung erfolgte für 2019 auf 4,25 %.

 

Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Dieses Ziel konnte in den letzten Jahren ohne Anpassung des Zinssatzes weitgehend erreicht werden. Aufgrund der Entwicklungen am Zinsmarkt wird der kalkulatorische Zinssatz erneut genauer betrachtet.

 

Die Ermittlung eines durchschnittlichen Zinssatzes auf Basis der Restnutzungsdauern des Kanalvermögens in Kombination mit den Abzinsungszinssätzen gem. § 253 Abs. 2 HGB der Bundesbank für die verschiedenen Laufzeiten ergab einen vertretbaren Zinssatz von 2,50 bis 2,75 %.

 

Der anhand der tatsächlich in 2020 gezahlten Darlehenszinsen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Darlehensbestandes 2020 ermittelte Zinssatz liegt bei 1,83 %.

 

Das Jahresergebnis wird maßgeblich durch die kalkulatorischen Kosten, insbesondere die kalkulatorischen Zinsen, in der Gebührenbedarfsberechnung der Stadtentwässerung, bestimmt.

 

In der Kalkulation 2021 wird ein Wert von knapp 60 Mio. € verzinst. Beim aktuellen Zinssatz von 4,25 % werden gut 2,5 Mio. € kalkulatorische Zinsen in der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt. Die tatsächlichen Zinsen haben sich in den letzten Jahren deutlich reduziert:


 

Jahr

tatsächliche Zinsen (gerundet)

Differenz zu kalkulatorischen Zinsen (gem. BAB)

Verhältnis Differenz zu tatsächlichen Zinsen

2010

2.099.000,00

776.000,00

37%

2011

2.026.000,00

827.000,00

41%

2012

1.980.000,00

838.000,00

42%

2013

1.871.000,00

934.000,00

50%

2014

1.752.000,00

1.059.000,00

60%

2015

1.533.000,00

1.287.000,00

84%

2016

1.322.000,00

1.473.000,00

111%

2017

1.148.000,00

1.719.000,00

150%

2018

1.075.000,00

1.604.000,00

149%

2019

872.000,00

1.582.000,00

181%

2020

677.000,00

1.810.000,00

267%

2021*

662.000,00

1.879.000,00

284%

*(Planung gem. Gebührenbedarfsrechnung und Wirtschaftsplan 2021)

 

 

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das Ergebnis 2020, das die Erwartungen erneut übertroffen hat, hält der Vorstand eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für angebracht.

 

Die Ergebnisauswirkung pro 0,25 %-Punkte beträgt knapp 150 T€.

Die Gebührensätze auf Basis der Gebührenkalkulation 2021 würden sich um knapp 0,05 €/m³ für Schmutzwasser und knapp 0,03 €/m² für Niederschlagswasser reduzieren. Ein Musterhaushalt mit vier Personen (200 m³ Wasserverbrauch, 130 m² versiegelte Fläche) müsste 13,90 € im Jahr weniger zahlen.

Die Entlastung der Stadt als Gebührenzahler läge bei knapp 26 T€.

 

 

Es wird ein kalkulatorischer Zinssatz ab 2022 von 3,75 % vorgeschlagen.

 

Die Ergebnisauswirkung beträgt knapp 300 T€, der Musterhaushalt zahlt im Jahr 24,50 € weniger für die Entwässerung, die Entlastung der Stadt als Gebührenzahler liegt bei 43 T€.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Gebührenkalkulation 2022 wird ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,75 % beschlossen.

 


Der Vorstand

  gezeichnet

   Ute Bolte