Sachverhalt:
Gewerbe- und Wohnbauflächenbedarfe
Das Aktivieren neuer Siedlungsflächen auch für den Bau von preisgünstigem
und/oder altersgerechtem Wohnraum sowie zur Gewerbeansiedlung und der
Standortsicherung von Schwelmer Unternehmen ist dringend notwendig. Anstoß zu
einer erweiterten Gewerbeflächensuche im Stadtgebiet, über die Bemühungen
hinaus im Rahmen der Brachflächenentwicklung Flächen in Schwelm zu entwickeln,
ist der Ratsbeschluss vom 25.06.2020, in dem die Verwaltung u.a. aufgefordert
wird, dem RVR eine ablehnende Stellungnahme bzw. eine ersatzlose Streichung des
geplanten Kooperationsstandortes im Regionalplan mitzuteilen. Der
Flächennutzungsplan der Stadt Schwelm stellt seit 1990 im Bereich Linderhausen
ein ca. 20 ha großes Gewerbegebiet dar. Diese Flächen konnten seitdem jedoch
aus verschiedenen Gründen nicht entwickelt werden (u.a. Eigentumsverhältnisse,
Topographie, Dolinen). Nach aktuellen Bedarfsberechnungen vom RVR hat die Stadt
Schwelm bei Verlagerung des Gewerbegebietes jedoch nur noch einen Anspruch auf
18 ha Reservefläche, diese sollen nunmehr im Stadtgebiet neu verortet werden.
Für diesen intensiven Prozess der Bauland- und Gewerbegebietsentwicklung
stehen allerdings keine ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen
zur Verfügung.
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU KE)
Im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunen, Bau und Gleichstellung
NRW (MHKBG) steht die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH als eine
100-prozentige Tochter des Landes Nordrhein-Westfalen interessierten Kommunen
als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite.
Vorteile für die Kommunen sind: die Entlastung kommunaler personeller
Kapazitäten, die Durchführung der Projektentwicklung, bei gleichzeitigem Behalt
der strategischen Planungs- und
Entscheidungshoheit bei der Kommune sowie Kontrolle über und
Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und den Projekterfolg. Die NU KE
übernimmt für die Kommune alle Projektphasen und stellt ihr umfangreiches
Know-how und ihre langjährige Erfahrung in der Gewerbe- und Baulandentwicklung
zur Verfügung und hat dabei kein wirtschaftliches Eigeninteresse. Allein die
kommunalen Ziele stehen dabei im Fokus: Die Kommune entscheidet ggf. über den
Ankauf der Flächen, über den Ankaufpreis, die städtebauliche und die
Erschließungsplanung, die Vermarktung und die Veräußerungspreise, die NU KE
sichert dafür die externe, den städtischen Haushalt nicht belastende
Finanzierung als auch die operative Umsetzung.
Die Kommune muss zur Teilhabe an den Dienstleistungen Gesellschafter der
NU KE mit einem einmaligen Gesellschafteranteil von 1.000 € werden (sog.
Inhouse-Fähigkeit). Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird, soweit
Landesförderprogramme in Anspruch genommen werden können, aus der der NU KE
obliegenden Projektfinanzierungen gedeckt. Die NRW.BANK stellt der NU KE hierfür
eine über das Land NRW verbürgte günstige Finanzierung zur Verfügung. Da das
Modell den kommunalen Haushalt durch die externe Finanzierung der NU KE nicht
belastet, können dringend benötigte Flächenentwicklungen vorangebracht werden,
die ggf. nicht aus eigener kommunaler Kraft vorgenommen werden könnten. Soweit
keine Landesfördermittel für konkrete Projekte zur Verfügung stehen, kann die
Stadt Schwelm die NU KE im Wege der Inhouse-Vergabe unkompliziert und
ressourcenoptimiert mit Dienstleistungen beauftragen und hierbei auf Synergien
und das gesamte Dienstleistungsangebot der Landesgesellschaft NRW.URBAN
zugreifen.
Für die Wohnbauentwicklung hat das Land NRW bspw. das Programm
„Kooperative Baulandentwicklung“ initiiert, welches Kommunen bei der Mobilisierung
und Entwicklung von Wohnungsbaugrundstücken und Flächen für den öffentlich
geförderten Wohnungsbau unterstützt. Das Programm steht allen Städten und
Gemeinden in NRW offen und ist ein wichtiger neuer Baustein im Rahmen der
Landesinitiative Bau.Land.Leben, um die erforderliche Wohnungsneubauquote zu
erreichen und gleichzeitig Quartiere mit einer sozial gerechten und
zukunftsfähigen Mischung zu schaffen. Die Umsetzung dieses Programms übernimmt
die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU KE), als Dienstleister für die
Kommunen. Da das Modell den kommunalen Haushalt durch die externe Finanzierung
der NU KE nicht belastet, können dringend benötigte Flächenentwicklungen
vorangebracht werden, die ggf. nicht aus eigener kommunaler Kraft vorgenommen
werden könnten.
Weitere Gegenstände der Gesellschaft sind insbesondere auch die
Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und
Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen
sowie verwandten Geschäften.
Im Nachgang zum Ratsbeschluss wird die Verwaltung das vorgeschriebene
Anzeigeverfahren gemäß §115 Absatz 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde vornehmen,
bevor anschließend der Anteilserwerb erfolgen kann.
Fazit
Die Stadt Schwelm sollte von den o. a. Möglichkeiten Gebrauch machen und
der NRW URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beitreten.
Beschlussvorschlag:
1.
Zur
Unterstützung und Beschleunigung bei der Gewerbe- und Wohnbau- landentwicklung
stimmt der Rat dem Beitritt der Stadt Schwelm in die NRW.URBAN Kommunale
Entwicklung GmbH zu und beauftragt die Verwaltung, den in dieser Vorlage beschriebenen
Erwerb eines Gesellschafteranteils in die Wege zu leiten.
2. Im Produkt 09.01.01 „Stadtentwicklungskonzepte“ werden für das Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.000 EUR bei der Haushaltsstelle 09.01.01/0284.784300 „Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen Anteilsrechten“ bewilligt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 „Auszahlungen Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 09.01.01 |
Bezeichnung
Stadtentwicklungskonzepte |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 1.000,00 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen
in Höhe von 1.000 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100
„Auszahlungen Hochbauinvestitionen an Schulen“
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Der Bürgermeister gez. Langhard |