Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 4 der TBS-Unternehmenssatzung legt der Vorstand dem Verwaltungsrat Berichte über die Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplans in schriftlicher Form vor.
Der Geschäftsbericht enthält wie gewohnt auch die Darstellung der relevanten Aktivitäten des Betriebes in den hoheitlichen Bereichen und in den Dienstleistungen, die den städtischen Haushalt betreffen.
Der Geschäftsbericht wird nur in elektronischer Form beigefügt.
Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Bericht über das Geschäftsjahr 2020 der TBS zur Kenntnis zu nehmen.
Der Vorstand
gezeichnet
Ute Bolte