Betreff
Festlegung des Geschäftsbereichs des 1. Beigeordneten
Vorlage
042/2021
Aktenzeichen
GB I/La
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Zu 1.)

Mit Schreiben vom 26.1.2021 hat die Verwaltung ein gemeinsamer Antrag  (Anlage 1) der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen erreicht. Mit diesem wird darum gebeten, die Besetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten zunächst zurückzustellen und von weiteren Maßnahmen - insbesondere einer Ausschreibung - abzusehen.

 

Nach Ansicht der Antragsteller solle die Stelle erst dann ausgeschrieben werden, wenn die künftige Struktur und damit der Aufgaben- und Verantwortungsbereich innerhalb der Verwaltung abschließend geklärt sei.

 

Der Verwaltungsvorstand unterstützt das Vorgehen, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, zu welchem Ergebnis die Organisationsentwicklung zur Eingliederung von Teilen der TBS und der damit verbundenen Betrachtung von Aufgaben der Verwaltung führt. Dementsprechend können die Anforderungen an die Funktion noch nicht abschließend festgelegt werden.

 

 

 

Zu 2.)

Dennoch ist es bereits jetzt erforderlich den Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten Ralf Schweinsberg neu zu fassen. Denn neben der Eingliederung von Teilen der TBS stehen auch die Planungen für ein analoges und digitales Service-Center an, das mit Bezug des neuen Rathauses die Bürgerdienstleistungen bündeln soll. Die Vorbereitungen sollen aus einem Geschäftsbereich heraus erfolgen

 

Gemäß § 62 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Leitung der Verwaltung und die Verteilung der Geschäfte. Ist ein Beigeordneter bestellt, kann der Rat entsprechend § 73 (1) der Gemeindeordnung dessen Geschäftskreis, hier Geschäftsbereich genannt, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen.

 

Aus der Festlegung des Geschäftsbereiches folgt eine inhaltliche Bestimmung der Angelegenheiten, für die der Beigeordnete zuständig ist. Hierdurch ergibt sich eine Abgrenzung zur Zuständigkeit des Bürgermeisters, an die der Bürgermeister gebunden ist. Eine Änderung dieser Festlegung ist nur unter Beteiligung des Rates entsprechend der Regelungen der Gemeindeordnung möglich.

 

Nach Abstimmung im Verwaltungsvorstand wird vorgeschlagen, dass dem Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten die Fachbereiche Finanzen, die Bürgerdienstleistungen der Fachbereiche Familie und Bildung, sowie Bürgerservice  und das Immobilienmanagement zugeordnet werden.

 

Die aus den heutigen TBS AÖR durch die Notwendigkeiten § 2b Umsatzsteuergesetz herauszulösenden Bereiche werden dann dem Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten zugeordnet.

 

Dafür wechselt die Zuständigkeit im Bereich Stadtplanung und Bauordnung in den Geschäftsbereich des Bürgermeisters. Im Verlauf der weiteren Organisationsentwicklung erfolgt die Zuordnung von Aufgaben nach Abstimmung im Verwaltungsvorstand.

 

Ein Organigramm, das die geplante Geschäftsbereichsverteilung berücksichtigt, ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Besetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten wird zunächst zurückgestellt.

  2. Der Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten umfasst folgende Aufgabenbereiche:

 

Finanzen

Bürgerservice/Feuerwehr

Bildung und Familie, einschließlich Sport

Immobilienmanagement und die künftig re-kommunalisierte Bereiche der TBS

Umwelt (öffentl. Grün, Friedhof, Forst)

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard