Sachverhalt:
Zu 1.)
Mit Schreiben vom
26.1.2021 hat die Verwaltung ein gemeinsamer Antrag (Anlage 1) der Fraktionen von SPD, CDU und
Bündnis 90/Die Grünen erreicht. Mit diesem wird darum gebeten, die Besetzung
der Stelle des Technischen Beigeordneten zunächst zurückzustellen und von
weiteren Maßnahmen - insbesondere einer Ausschreibung - abzusehen.
Nach Ansicht der
Antragsteller solle die Stelle erst dann ausgeschrieben werden, wenn die
künftige Struktur und damit der Aufgaben- und Verantwortungsbereich innerhalb
der Verwaltung abschließend geklärt sei.
Der
Verwaltungsvorstand unterstützt das Vorgehen, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch nicht klar ist, zu welchem Ergebnis die Organisationsentwicklung zur
Eingliederung von Teilen der TBS und der damit verbundenen Betrachtung von
Aufgaben der Verwaltung führt. Dementsprechend können die Anforderungen an die
Funktion noch nicht abschließend festgelegt werden.
Zu 2.)
Dennoch ist es
bereits jetzt erforderlich den Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten Ralf
Schweinsberg neu zu fassen. Denn neben der Eingliederung von Teilen der TBS
stehen auch die Planungen für ein analoges und digitales Service-Center an, das
mit Bezug des neuen Rathauses die Bürgerdienstleistungen bündeln soll. Die
Vorbereitungen sollen aus einem Geschäftsbereich heraus erfolgen
Gemäß § 62 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die
Leitung der Verwaltung und die Verteilung der Geschäfte. Ist ein Beigeordneter
bestellt, kann der Rat entsprechend § 73 (1) der Gemeindeordnung dessen
Geschäftskreis, hier Geschäftsbereich genannt, im Einvernehmen mit dem
Bürgermeister festlegen.
Aus der Festlegung
des Geschäftsbereiches folgt eine inhaltliche Bestimmung der Angelegenheiten,
für die der Beigeordnete zuständig ist. Hierdurch ergibt sich eine Abgrenzung
zur Zuständigkeit des Bürgermeisters, an die der Bürgermeister gebunden ist.
Eine Änderung dieser Festlegung ist nur unter Beteiligung des Rates
entsprechend der Regelungen der Gemeindeordnung möglich.
Nach Abstimmung im
Verwaltungsvorstand wird vorgeschlagen, dass dem Geschäftsbereich des 1.
Beigeordneten die Fachbereiche Finanzen, die Bürgerdienstleistungen der
Fachbereiche Familie und Bildung, sowie Bürgerservice und das Immobilienmanagement zugeordnet
werden.
Die aus den heutigen
TBS AÖR durch die Notwendigkeiten § 2b Umsatzsteuergesetz herauszulösenden
Bereiche werden dann dem Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten zugeordnet.
Dafür wechselt die
Zuständigkeit im Bereich Stadtplanung und Bauordnung in den Geschäftsbereich
des Bürgermeisters. Im Verlauf der weiteren Organisationsentwicklung erfolgt
die Zuordnung von Aufgaben nach Abstimmung im Verwaltungsvorstand.
Ein Organigramm, das
die geplante Geschäftsbereichsverteilung berücksichtigt, ist der Vorlage als
Anlage 2 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
- Die
Besetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten wird zunächst
zurückgestellt.
- Der
Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten umfasst folgende Aufgabenbereiche:
Finanzen
Bürgerservice/Feuerwehr
Bildung und
Familie, einschließlich Sport
Immobilienmanagement
und die künftig re-kommunalisierte Bereiche der TBS
Umwelt
(öffentl. Grün, Friedhof, Forst)
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Der Bürgermeister gez. Langhard |