Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Haushaltsplanes
2021 mit Anlagen wurde von der Kämmerin
am 09.12.2020 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er wurde am
14.01.2021 in den Rat eingebracht.
Der Entwurf sah
einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 91.819.550 € sowie einen
Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 91.796.961 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes belief sich somit für 2021 auf 22.589
€.
Durch Veränderungen
aufgrund der 1. - 3. Änderungsliste erhöhte
sich der Saldo des Ergebnisplanes auf
44.499 €.
Basierend auf diesem
Stand enthält diese Sitzungsvorlage als Anlage 1 die Haushaltssatzung und als
Anlage 2 den Entwurf der Fortschreibung
des Haushaltssanierungsplanes (mit der Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes).
In der
Haushaltssatzung sind folgende Steuersätze für 2021 aufgeführt:
Grundsteuer
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220
v.H.
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 742
v.H.
Gewerbesteuer 495
v.H.
Für die Folgejahre
entsprechen die Steuersätze den bisher bekannten Werten.
Bezüglich der
Erläuterungen zu einzelnen Haushaltspositionen wird auf die bisher erstellten
Sitzungsvorlagen verwiesen. Der Stellenplan ist, nach Beratung im
Hauptausschuss am 11.02.2021, als Anlage 3 beigefügt.
Weiterhin ist die 3.
Änderungsliste als Anlage 4 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stellenplan 2021 wird
beschlossen.
2. Der Haushaltssanierungsplan 2021 mit
Fortschreibung des
Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.
Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der
Haushaltsausgleich ab dem
Jahr 2016 wieder
hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der
Ausführung des
Haushaltsplanes
umzusetzen.
3. Für das Haushaltsjahr
2021 wird folgende Haushaltssatzung
erlassen:
(siehe Anlage)
4. Die TBS werden
beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm
veranschlagten
technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der
ausgewiesenen Mittel
nach den Regeln der Unternehmenssatzung
durchzuführen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |