Sachverhalt:
Die Erfahrung aus
den Vorjahren hat gezeigt, dass eine differenzierte Herangehensweise an die auf
unterschiedliche Ziele ausgerichteten Personalwirtschafts- (PWK) und
Personalentwicklungskonzepte (PEK) sinnvoll erscheint.
Als Maßnahme des
Haushaltssanierungsplans ist das PWK dem Grunde nach ausschließlich auf die
Konsolidierung der Personalkosten ausgerichtet. Das PEK hingegen stellt in der
erweiterten Auslegung auf die individuelle Entwicklung der Beschäftigten, die
erforderliche Qualifizierung des Personals im Sinne der Verwaltung und auf die
Steigerung der Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin ab.
Für das Jahr 2021
soll das Personalentwicklungskonzept dementsprechend neu konzipiert werden.
Mangels eines Leitbildes für die Stadt Schwelm und des darin enthaltenen
Leitbilds zur Stadtverwaltung beruht die Festlegung auf der Analyse der
Personaldaten und der daraus folgenden Identifizierung von Handlungsbedarfen.
Aus Sicht der Verwaltung scheint deshalb ein Abgleich mit den politischen
Vorstellungen sinnvoll, um im nächsten Schritt zu den abgestimmten Zielen die
erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten.
Folgende Aspekte
wurden als besonders relevant für die Betrachtung im Rahmen des PEK
herausgearbeitet:
Eine Analyse der
Altersstruktur, das Ausscheiden der Generation Babyboomer, Teilzeittätigkeiten,
Frauenquote, Ausbildung, Weiterbildung und die Krankenquote der Stadtverwaltung
Schwelm.
Im Anschluss wurden
auf der Grundlage der formulierten
Handlungsbedarfe strategische Ziele abgeleitet.
Die
Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat sind beim Entstehen dieses
Status-Berichtes im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit einbezogen
worden. Es ist beabsichtigt, auch bei der Entwicklung der Maßnahmen auf deren
Expertise zu setzen und sobald das Personalentwicklungskonzept in der
Endfassung vorliegt, sie auch förmlich zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Teils 1 (Analyse, Ableitung der Ziele) des Personalentwicklungskonzeptes die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele sowie ein Controlling-Konzept zu entwickeln und das vollständige Konzept dem Hauptausschuss und Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |