Beschlussvorschlag
- Der Liegenschaftsausschuss bef?rwortet
die Durchf?hrung der in Vorlage Nr. 020/2021 dargestellten Ma?nahmen im
Hallenbad. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Mittel ?ber die
n?chste ?nderungsliste in den Etat 2021 einzusteuern. Die endg?ltige Beschlussfassung
?ber die dargestellten Ma?nahmen wird dann zu gegebener Zeit durch den Rat
der Stadt Schwelm im Zusammenhang mit der Beschlussfassung ?ber den Etat
2021 erfolgen.
- Die Verwaltung wird gebeten, mit der
Kommunalaufsicht Gespr?che dar?ber zu f?hren, ob die Ma?nahmen bereits vor
der formellen Genehmigung des Haushalts 2021 umgesetzt werden k?nnen.
Sachverhalt
Schlie?zeiten des Hallenbades f?hren regelm??ig dazu, dass
vor einer Wiederer?ffnung die Wasserqualit?t gepr?ft wird. So wird
sichergestellt, dass ein Schwimmbetrieb ohne Gef?hrdung der Badeg?ste bzw. des
Hallenbadpersonals m?glich ist. Die Pr?fungen erfolgen in enger Abstimmung mit
dem Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Die Beprobungen der Wasserqualit?t zeigen seit Jahren immer
wieder einen positiven Legionellenbefund. Durch verschiedene Ma?nahmen, die in
den vergangenen Jahren durchgef?hrt wurden, konnte die Situation immer so
verbessert werden, dass ein Schwimmbetrieb m?glich war. Eine Gef?hrdung der
Badeg?ste bzw. des Hallenbadpersonals war zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Auch im Rahmen der aktuell geplanten Wiederer?ffnung wurden
bei der Beprobung des Wassers erneut erh?hte Legionellenwerte festgestellt.
Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist es erforderlich, weitere Ma?nahmen
zu ergreifen und ein Konzept zu entwerfen, mit welchem ein f?r den Badegast
sicherer Betrieb gew?hrleistet werden kann. Das Gesundheitsamt hat vor dem
Hintergrund der seit Jahren andauernden Diskussion um die B?derlandschaft in
der Stadt Schwelm darauf verwiesen, dass dieses Konzept bis zu einer
Neubaul?sung als ??berbr?ckungsl?sung? zu betrachten sei und man dort davon
ausgeht, dass ein Neubau innerhalb der n?chsten f?nf Jahre realisiert wird.
Unter Beteiligung eines Fachingenieurb?ros wurde die
aktuelle Situation Ende letzten Jahres betrachtet und verschiedene Ma?nahmen
eruiert. Hierzu geh?rt u.a. auch der Einbau von UV-Anlagen in den
Filtratleitungen, da diese eine Barriere f?r Legionellen
und andere Keime, die ggfs. den Filter passieren konnten, darstellen.
Die Kostensch?tzung f?r die Umsetzung der Ma?nahmen bel?uft
sich auf rd. 110.150 ? brutto. Hiervon ist der erstmalige Einbau der UV-Anlagen
mit einem Kostenanteil von rd. 53.550 ? als investiv zu qualifizieren und daher
?ber die Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785100 - "Erneuerung der Technik
des Hallenbades" zu finanzieren. Die verbleibenden Ma?nahmen in H?he von
rd. 56.600 ? werden ?ber die konsumtive Haushaltsstelle 01.01.13.521505 -
"Bauunterhaltung" abgewickelt.
Die Ma?nahmen sind geeignet, eine mikrobielle Belastung
weitestgehend auszuschlie?en. Aufgrund der in vielen Teilen abg?ngigen
Anlagensubstanz k?nnen sie jedoch keine Garantie f?r einen zuk?nftig
problemlosen Betrieb geben.
Es wird deutlich dargestellt, dass in eine insgesamt
abg?ngige Technik investiert wird. Selbst eine vollst?ndig neue
Badewassertechnik w?rde ohne Komplettsanierung des gesamten Objekts wenig Sinn
haben. Es kann also nur eine ?bergangsl?sung sein. Eine Garantie, dass damit
nicht an anderer Stelle erneut Probleme auftreten, gibt es hierdurch nicht.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Gesamtkosten in H?he von rd. 110.150 ? werden im noch zu
beschlie?enden Etat f?r 2021 dargestellt.
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Der B?rgermeister In Vertretung |
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