Beschlussvorschlag
- Der Liegenschaftsausschuss befürwortet
die Durchführung der in Vorlage Nr. 020/2021 dargestellten Maßnahmen im
Hallenbad. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Mittel über die
nächste Änderungsliste in den Etat 2021 einzusteuern. Die endgültige Beschlussfassung
über die dargestellten Maßnahmen wird dann zu gegebener Zeit durch den Rat
der Stadt Schwelm im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Etat
2021 erfolgen.
- Die Verwaltung wird gebeten, mit der
Kommunalaufsicht Gespräche darüber zu führen, ob die Maßnahmen bereits vor
der formellen Genehmigung des Haushalts 2021 umgesetzt werden können.
Sachverhalt
Schließzeiten des Hallenbades führen regelmäßig dazu, dass
vor einer Wiedereröffnung die Wasserqualität geprüft wird. So wird
sichergestellt, dass ein Schwimmbetrieb ohne Gefährdung der Badegäste bzw. des
Hallenbadpersonals möglich ist. Die Prüfungen erfolgen in enger Abstimmung mit
dem Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Die Beprobungen der Wasserqualität zeigen seit Jahren immer
wieder einen positiven Legionellenbefund. Durch verschiedene Maßnahmen, die in
den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, konnte die Situation immer so
verbessert werden, dass ein Schwimmbetrieb möglich war. Eine Gefährdung der
Badegäste bzw. des Hallenbadpersonals war zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Auch im Rahmen der aktuell geplanten Wiedereröffnung wurden
bei der Beprobung des Wassers erneut erhöhte Legionellenwerte festgestellt.
Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist es erforderlich, weitere Maßnahmen
zu ergreifen und ein Konzept zu entwerfen, mit welchem ein für den Badegast
sicherer Betrieb gewährleistet werden kann. Das Gesundheitsamt hat vor dem
Hintergrund der seit Jahren andauernden Diskussion um die Bäderlandschaft in
der Stadt Schwelm darauf verwiesen, dass dieses Konzept bis zu einer
Neubaulösung als „Überbrückungslösung“ zu betrachten sei und man dort davon
ausgeht, dass ein Neubau innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert wird.
Unter Beteiligung eines Fachingenieurbüros wurde die
aktuelle Situation Ende letzten Jahres betrachtet und verschiedene Maßnahmen
eruiert. Hierzu gehört u.a. auch der Einbau von UV-Anlagen in den
Filtratleitungen, da diese eine Barriere für Legionellen
und andere Keime, die ggfs. den Filter passieren konnten, darstellen.
Die Kostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen beläuft
sich auf rd. 110.150 € brutto. Hiervon ist der erstmalige Einbau der UV-Anlagen
mit einem Kostenanteil von rd. 53.550 € als investiv zu qualifizieren und daher
über die Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785100 - "Erneuerung der Technik
des Hallenbades" zu finanzieren. Die verbleibenden Maßnahmen in Höhe von
rd. 56.600 € werden über die konsumtive Haushaltsstelle 01.01.13.521505 -
"Bauunterhaltung" abgewickelt.
Die Maßnahmen sind geeignet, eine mikrobielle Belastung
weitestgehend auszuschließen. Aufgrund der in vielen Teilen abgängigen
Anlagensubstanz können sie jedoch keine Garantie für einen zukünftig
problemlosen Betrieb geben.
Es wird deutlich dargestellt, dass in eine insgesamt
abgängige Technik investiert wird. Selbst eine vollständig neue
Badewassertechnik würde ohne Komplettsanierung des gesamten Objekts wenig Sinn
haben. Es kann also nur eine Übergangslösung sein. Eine Garantie, dass damit
nicht an anderer Stelle erneut Probleme auftreten, gibt es hierdurch nicht.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 110.150 € werden im noch zu
beschließenden Etat für 2021 dargestellt.
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Der Bürgermeister In Vertretung |