Betreff
Umsetzung von technischen Maßnahmen im Halllenbad
Vorlage
020/2021
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

  1. Der Liegenschaftsausschuss befürwortet die Durchführung der in Vorlage Nr. 020/2021 dargestellten Maßnahmen im Hallenbad. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Mittel über die nächste Änderungsliste in den Etat 2021 einzusteuern. Die endgültige Beschlussfassung über die dargestellten Maßnahmen wird dann zu gegebener Zeit durch den Rat der Stadt Schwelm im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Etat 2021 erfolgen.

  2. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Kommunalaufsicht Gespräche darüber zu führen, ob die Maßnahmen bereits vor der formellen Genehmigung des Haushalts 2021 umgesetzt werden können.

 

Sachverhalt

Schließzeiten des Hallenbades führen regelmäßig dazu, dass vor einer Wiedereröffnung die Wasserqualität geprüft wird. So wird sichergestellt, dass ein Schwimmbetrieb ohne Gefährdung der Badegäste bzw. des Hallenbadpersonals möglich ist. Die Prüfungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Die Beprobungen der Wasserqualität zeigen seit Jahren immer wieder einen positiven Legionellenbefund. Durch verschiedene Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, konnte die Situation immer so verbessert werden, dass ein Schwimmbetrieb möglich war. Eine Gefährdung der Badegäste bzw. des Hallenbadpersonals war zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Auch im Rahmen der aktuell geplanten Wiedereröffnung wurden bei der Beprobung des Wassers erneut erhöhte Legionellenwerte festgestellt. Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen und ein Konzept zu entwerfen, mit welchem ein für den Badegast sicherer Betrieb gewährleistet werden kann. Das Gesundheitsamt hat vor dem Hintergrund der seit Jahren andauernden Diskussion um die Bäderlandschaft in der Stadt Schwelm darauf verwiesen, dass dieses Konzept bis zu einer Neubaulösung als „Überbrückungslösung“ zu betrachten sei und man dort davon ausgeht, dass ein Neubau innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert wird.

Unter Beteiligung eines Fachingenieurbüros wurde die aktuelle Situation Ende letzten Jahres betrachtet und verschiedene Maßnahmen eruiert. Hierzu gehört u.a. auch der Einbau von UV-Anlagen in den Filtratleitungen, da diese eine Barriere für Legionellen
und andere Keime, die ggfs. den Filter passieren konnten, darstellen.

Die Kostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen beläuft sich auf rd. 110.150 € brutto. Hiervon ist der erstmalige Einbau der UV-Anlagen mit einem Kostenanteil von rd. 53.550 € als investiv zu qualifizieren und daher über die Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785100 - "Erneuerung der Technik des Hallenbades" zu finanzieren. Die verbleibenden Maßnahmen in Höhe von rd. 56.600 € werden über die konsumtive Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung" abgewickelt.

Die Maßnahmen sind geeignet, eine mikrobielle Belastung weitestgehend auszuschließen. Aufgrund der in vielen Teilen abgängigen Anlagensubstanz können sie jedoch keine Garantie für einen zukünftig problemlosen Betrieb geben.

Es wird deutlich dargestellt, dass in eine insgesamt abgängige Technik investiert wird. Selbst eine vollständig neue Badewassertechnik würde ohne Komplettsanierung des gesamten Objekts wenig Sinn haben. Es kann also nur eine Übergangslösung sein. Eine Garantie, dass damit nicht an anderer Stelle erneut Probleme auftreten, gibt es hierdurch nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 110.150 € werden im noch zu beschließenden Etat für 2021 dargestellt.

 


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung
gez. Schweisberg