Betreff
Umsetzung von technischen Maßnahmen im Halllenbad
Vorlage
020/2021
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

  1. Der Liegenschaftsausschuss bef?rwortet die Durchf?hrung der in Vorlage Nr. 020/2021 dargestellten Ma?nahmen im Hallenbad. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Mittel ?ber die n?chste ?nderungsliste in den Etat 2021 einzusteuern. Die endg?ltige Beschlussfassung ?ber die dargestellten Ma?nahmen wird dann zu gegebener Zeit durch den Rat der Stadt Schwelm im Zusammenhang mit der Beschlussfassung ?ber den Etat 2021 erfolgen.

  2. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Kommunalaufsicht Gespr?che dar?ber zu f?hren, ob die Ma?nahmen bereits vor der formellen Genehmigung des Haushalts 2021 umgesetzt werden k?nnen.

Sachverhalt

Schlie?zeiten des Hallenbades f?hren regelm??ig dazu, dass vor einer Wiederer?ffnung die Wasserqualit?t gepr?ft wird. So wird sichergestellt, dass ein Schwimmbetrieb ohne Gef?hrdung der Badeg?ste bzw. des Hallenbadpersonals m?glich ist. Die Pr?fungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Die Beprobungen der Wasserqualit?t zeigen seit Jahren immer wieder einen positiven Legionellenbefund. Durch verschiedene Ma?nahmen, die in den vergangenen Jahren durchgef?hrt wurden, konnte die Situation immer so verbessert werden, dass ein Schwimmbetrieb m?glich war. Eine Gef?hrdung der Badeg?ste bzw. des Hallenbadpersonals war zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Auch im Rahmen der aktuell geplanten Wiederer?ffnung wurden bei der Beprobung des Wassers erneut erh?hte Legionellenwerte festgestellt. Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist es erforderlich, weitere Ma?nahmen zu ergreifen und ein Konzept zu entwerfen, mit welchem ein f?r den Badegast sicherer Betrieb gew?hrleistet werden kann. Das Gesundheitsamt hat vor dem Hintergrund der seit Jahren andauernden Diskussion um die B?derlandschaft in der Stadt Schwelm darauf verwiesen, dass dieses Konzept bis zu einer Neubaul?sung als ??berbr?ckungsl?sung? zu betrachten sei und man dort davon ausgeht, dass ein Neubau innerhalb der n?chsten f?nf Jahre realisiert wird.

Unter Beteiligung eines Fachingenieurb?ros wurde die aktuelle Situation Ende letzten Jahres betrachtet und verschiedene Ma?nahmen eruiert. Hierzu geh?rt u.a. auch der Einbau von UV-Anlagen in den Filtratleitungen, da diese eine Barriere f?r Legionellen
und andere Keime, die ggfs. den Filter passieren konnten, darstellen.

Die Kostensch?tzung f?r die Umsetzung der Ma?nahmen bel?uft sich auf rd. 110.150 ? brutto. Hiervon ist der erstmalige Einbau der UV-Anlagen mit einem Kostenanteil von rd. 53.550 ? als investiv zu qualifizieren und daher ?ber die Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785100 - "Erneuerung der Technik des Hallenbades" zu finanzieren. Die verbleibenden Ma?nahmen in H?he von rd. 56.600 ? werden ?ber die konsumtive Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung" abgewickelt.

Die Ma?nahmen sind geeignet, eine mikrobielle Belastung weitestgehend auszuschlie?en. Aufgrund der in vielen Teilen abg?ngigen Anlagensubstanz k?nnen sie jedoch keine Garantie f?r einen zuk?nftig problemlosen Betrieb geben.

Es wird deutlich dargestellt, dass in eine insgesamt abg?ngige Technik investiert wird. Selbst eine vollst?ndig neue Badewassertechnik w?rde ohne Komplettsanierung des gesamten Objekts wenig Sinn haben. Es kann also nur eine ?bergangsl?sung sein. Eine Garantie, dass damit nicht an anderer Stelle erneut Probleme auftreten, gibt es hierdurch nicht.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten in H?he von rd. 110.150 ? werden im noch zu beschlie?enden Etat f?r 2021 dargestellt.


Der B?rgermeister

In Vertretung
gez. Schweisberg

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