Sachverhalt:
Vorbehaltlich
des Beschlusses des Rates vom 14.01.2021 ( Vorlage 213/2020) verweist der Rat
der Stadt Schwelm die Projekte im Schul – und OGS-Bereich zur Beratung in den Schul- und
Jugendhilfeausschuss.
Die Gründe, warum
die bestehenden Schulgebäude nicht mehr ausreichen, sind unterschiedlich. Zum
einen reichen die vorhandenen Gebäude nicht mehr aus, die wachsenden Ansprüche
an den Schulbetrieb durch Gemeinsamen Unterricht, Seiteneinsteiger und
Förderbedarfe in den Schulen abzubilden. Zum anderen reichen die Klassenräume
- bedingt durch steigende Schülerzahlen
- nicht mehr aus. Des Weiteren erfordert
der geplante Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze eine erhebliche Ausweitung der OGS-Gruppen
von derzeit 13 auf möglicherweise 32/33 Gruppen, die auch eine weitere
Erweiterung erforderlich machen.
Von der Verwaltung wurde aus schulfachlicher und familienpolitischer Sicht für
den Bereich Schulen / OGS/ Kita eine Prioritätenliste nach den dringendsten
Maßnahmen erstellt:
Priorität 1: Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
Priorität 1 a: Neubau einer
Kita
Priorität 2: OGS
Nordstadt
Priorität 2: Sporthalle
West
Priorität 3: GS
Engelbertstraße
Priorität 4: Märkisches
Gymnasium
Priorität 4: OGS
Katholische GS St. Marien
Priorität 4: OGS
Ländchenweg
Es ist hierbei anzumerken, dass das Zeitfenster für die Umsetzung der Maßnahmen
zwischen 2021 und 2024 liegen muss.
Gemäß Beschluss in
der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses / Jugendhilfeausschusses vom
01.10.2018 (Vorlage 166/2018) sind die Betreuungskapazitäten in den
Grundschulen zu erweitern. In der Vorlage wurden Vorschläge für mögliche
Erweiterungen genannt. Nach Fassung dieses Beschlusses wurde bekannt, dass die
Pläne des Landes zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Schule
konkreter werden. Beispielsweise wurde mittlerweile ein Sondervermögen von 3,5
Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung geschaffen. Da durch den
Rechtsanspruch die Einrichtung von deutlich mehr Gruppen erwartet wird, sind
die Vorschläge aus der Vorlage 166/2018 überholt.
Die Richtlinie zur
Ausgestaltung sowie die Förderrichtlinie liegen derzeit noch nicht vor. Bei den
Schätzungen der Gruppenanzahl wurde von einer 75% Betreuungsquote ausgegangen.
Zu den Projekten im
Einzelnen:
Projekt |
Dietrich-Bonhoeffer-Realschule |
|
Pflichtaufgabe |
Ja |
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Kurzbeschreibung
Bedarf |
Die
Schließung der Gustav-Heinemann-Schule sowie der Hauptschule und Realschule
in Ennepetal hat in der Konsequenz zu Veränderungen der gesamten
Schullandschaft in der Sekundarstufe I geführt. Durch die gute Arbeit und das
überzeugende pädagogische Konzept erfährt die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
seit Jahren einen hohen Zulauf. Ab dem Schuljahr 2016/17 wurde daher die
Zügigkeit von 3 auf 4 erhöht. Durch das „Hochwachsen“ des 4. Zuges bis zur
10. Klasse benötigt die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule dringend weitere
Klassenräume und Differenzierungsräume. Die beiden Schulhöfe sind zu klein,
um dort noch einen Anbau anzusiedeln. Vorgeschlagen wird, auf dem Mittelbau ein
Stockwerk mit 4 Klassen aufzusetzen. Um die Raumproblematik für die Zukunft
zu entzerren, sollten jedoch 2 Stockwerke mit je 4 Klassen aufgesetzt
werden. Bereits zum Schuljahr 2021/22
sind weitere Klassenräume erforderlich. Da die Aufstockung des Mittelbaus bis
dahin nicht realisiert werden kann, sollen Klassenräume in Modulbauweise auf
dem benachbarten Grundstück der Grundschule Ländchenweg aufgestellt werden.
Die Aufstockung auf den Mittelbau muss bis zum Schuljahr 2025/26
abgeschlossen sein, damit die modularen Klassenräume dann für die Erweiterung
der OGS Ländchenweg genutzt werden können (Rechtsanspruch Ganztag). |
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Priorität |
1 |
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Beschlusslage |
|
Keine
Beschlüsse |
Meilensteine |
2021 |
Aufstellen
Module |
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2022 |
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2023 |
Planung
Aufstockung / Ausschreibung |
|
2024 |
Ausführung |
|
2025 |
Fertigstellung |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
Bei
4 Klassen 24.000 € |
Fördermöglichkeit |
Darlehen
über NRW Bank „Moderne Schule“ für Bau und Modernisierung |
Projekt |
OGS GS Nordstadt |
|
Pflichtaufgabe |
Bisher
Nein |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Aufgrund
hoher Anmeldezahlen im Jahr 2017/18 wurden die OGS-Gruppen von zwei auf drei
erhöht. Der bestehende OGS-Anbau ist für die dritte Gruppe zu klein, so wurde
die 3. Gruppe in Räumen der Schule untergebracht. Die Zersplitterung der
OGS-Gruppen und 8-13-Gruppen im
Schulgebäude und OGS-Anbau führt zu erheblichen Problemen bei der Arbeits-,
Betreuungs- und Aufsichtssituation. Die Unterbringung der 3. Gruppe in den
Räumlichkeiten der Schule sollte nur eine Not-Übergangslösung für ein Jahr
sein. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz könnte die
Anzahl der Gruppen von 3 auf voraussichtlich 6 Gruppen anwachsen. Aufgrund
der geringen Grundstücksfläche neben dem bisherigen OGS-Anbau ist für
die benötigte entsprechende Anzahl von
OGS-Räumen ( Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essenraum, Küche….)
eine Erweiterung nicht realisierbar. |
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Priorität |
2 |
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Beschlusslage |
166/2018 |
Beschluss
gem. Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018 |
Meilensteine |
2021 |
Machbarkeitsstudie,
Planung, Ausschreibung |
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2022 |
Ausführung,
Fertigstellung |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
265.000
€ |
Fördermöglichkeit |
Für
die Schule:
für den Umbau der bisherigen OGS-Räume: Darlehen über NRW Bank „Moderne
Schule“ für Bau und Modernisierung Für
die OGS:
Ganztagsfinanzierungsgesetz (gefördert werden Investitionen in Ausstattung,
Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien
hierzu werden derzeit vom Land ausgestaltet. |
Projekt |
Grundschule Engelbertstraße |
|
Pflichtaufgabe |
Ja |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Die
Grundschule Engelbertstraße sowie die OGS teilen sich auf zwei Schulgebäude
auf. Die beiden Schulgebäude sind den gestiegenen Anforderungen im
Schulalltag nicht mehr gewachsen. So fehlen notwendige Gruppenräume und
Förderräume. Durch die Schaffung von Räumlichkeiten in der ehemaligen
Hausmeisterwohnung als „Lerninsel“ konnte die Situation etwas entzerrt
werden. Die Lage der OGS stellt sich jedoch weiterhin als extrem schwierig
dar. Die OGS ist in beiden Gebäuden untergebracht (Gruppenräume im Gebäude 1
unterm Dach, Hausaufgabenraum, Essensraum in Gebäude 2 im Keller). Dies
erschwert die Arbeits-, Betreuungs- und Aufsichtssituation. Die
Schulkonferenz der GS Engelbertstraße stimmte im Dezember 2018 dem Umzug der
GS Engelbertstraße in das sanierte Gebäude Gustav-Heinemann-Schule zu. Ein
großer Teil des Gebäudes der Gustav-Heinemann-Schule wird für Klassenräume,
Gruppenräume, Förderräume, Verwaltung, Lehrerzimmer usw. benötigt. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz könnte sich die Anzahl der Gruppen von 2 auf
voraussichtlich 9 Gruppen erhöhen. Die dadurch benötigte entsprechende Anzahl
an OGS –Räumen (Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche)
lässt sich nur durch einen Anbau realisieren. Der
Beginn der Sanierung des Gebäudes Gustav-Heinemann-Schule ist ab 2022
notwendig. Zum Schuljahr 2023/24 wird der Umzug der Grundschule
Engelbertstraße geplant. Der
Verwaltung liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass die Instandsetzung der
GHS mit zu hohen Risiken versehen sei. Im
Jahr 2022 ist über eine Folgenutzung bzw. den Verkauf des jetzigen Standorts
zu entscheiden. |
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Priorität |
3 |
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Beschlusslage |
083/2019/3 |
Beschluss
des Rates vom 27.06.2019 |
Meilensteine |
2021 |
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2022 |
Planung |
|
2023 |
Ausschreibung,
Ausführung |
|
2024 |
Fertigstellung |
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2025 |
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Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
Schule:
300.000 € |
Fördermöglichkeit |
Für
die Schule:
für den Umbau der bisherigen OGS-Räume: Darlehen über NRW Bank „Moderne
Schule“ für Bau und Modernisierung Für
die OGS:
Ganztagsfinanzierungsgesetz (gefördert werden Investitionen in Ausstattung,
Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien
hierzu werden derzeit vom Land ausgestaltet. |
Projekt |
Sporthalle West |
|
Pflichtaufgabe |
Ja |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Neben
der Grundschule könnte sich ggflls. zusätzlicher Bedarf für den Sport des MGS
und den Vereinssport ergeben. |
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Priorität |
2 |
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Beschlusslage |
145/2020 |
Beschluss
des Rates vom 1.10.2020 Investitionspakt
zur Förderung von Sportstätten für das Jahr 2020 – Halle West |
Meilensteine
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2021 |
Planung |
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2022 |
Ausschreibung,
Ausführung |
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2023 |
|
Kosten |
Bau |
4,3
Mio € |
|
Ausstattung |
|
Fördermöglichkeit |
Förderprogramm
„Moderne Sportstätte 2022“ |
Projekt |
Märkisches Gymnasium |
|
Pflichtaufgabe |
Ja |
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Kurzbeschreibung
Bedarf |
Das
Märkische Gymnasium kehrt zum Schuljahr 2024/25 wieder von G8 zu G9 (Abitur
nach 9 Jahren) zurück. Da sich zwischenzeitlich die Anforderungen an
Klassenräume, Gruppenräume und Förderräume geändert haben, benötigt das
Märkische Gymnasium zusätzliche Räume. Benötigt
wird bei einer angenommenen 5-Zügigkeit für die Sek I eine Erhöhung um 7
Klassenräume und eine Erhöhung der Kursräume um 3 Räume, zuzüglich eines
weiteren naturwissenschaftlichen Fachraums. Des Weiteren möchte das Gymnasium
ein Sportabitur anbieten. Innerhalb des Schulgebäudes können die benötigten
neuen Räume nicht realisiert werden. Es kommt hier nur ein Anbau auf dem
derzeitigen Asche-Sportplatz infrage. Dies wird auch von der Schulleitung
favorisiert. Das Treppenhaus des jetzigen Neubaus am Gymnasium ist darauf
angelegt, einen Anbau anzuschließen. Zur Durchführung des Sportabiturs wäre
aus Sicht der Schule eine neue Sporthalle wünschenswert. Die Sporthalle West
(2-fach-Halle) kann nach Revitalisierung vom Märkischen Gymnasium zeitweise
mit genutzt werden, so dass aus Sicht der Verwaltung der Bau einer neuen
Sporthalle nicht erforderlich ist. |
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Priorität |
4 |
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Beschlusslage |
083/2019/3 |
Beschluss
des Rates vom 27.06.2019 |
Meilensteine |
2021 |
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2022 |
Planung |
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2023 |
Ausschreibung,
Ausführung |
|
2024 |
Fertigstellung |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
145.000
€ |
Fördermöglichkeit |
Belastungsausgleich
des Landes G 9 für die Jahre 2022 – 2026 |
Projekt |
OGS Katholische Grundschule St. Marien |
|
Pflichtaufgabe |
Bisher
Nein |
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Kurzbeschreibung
Bedarf |
Aufgrund
hoher Anmeldezahlen im Jahr 2020 wurden die OGS-Gruppen von drei auf vier
erhöht. Auch hier sind die OGS-Räume innerhalb des Schulgebäudes und der
ehemaligen Hausmeisterwohnung verteilt. Die im Jahr 2020 kurzfristig
eingerichtete 4. Gruppe ist im Essensraum untergebracht. Die Kinder essen nun
in ihren Gruppenräumen. Dies führt jedoch zu großen Problemen, das Essen
rechtzeitig von der Küche in die einzelnen Gruppenräume zu schaffen. Die
Zersplitterung führt zu erheblichen Problemen bei der Arbeits-, Betreuungs- und
Aufsichtssituation. Die Schule hat mit Schreiben vom 22.09.20 zwecks
Erweiterung und Verbesserung der räumlichen Situation der OGS sowie der
8-13-Uhr Betreuung die bauliche Aufstockung und den Umbau der Pausenhalle
beantragt. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
könnte sich die Anzahl der Gruppen von 4 auf voraussichtlich 6 Gruppen
erhöhen. Benötigt werden eine entsprechende Anzahl von OGS-Räumen
(Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche). Es wird daher
der Umbau der Wärmehalle sowie ein Aufbau darüber vorgeschlagen. |
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Priorität |
4 |
|
Beschlusslage |
166/2018 |
Beschluss
gemeinsame Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018 |
Meilensteine |
2021 |
Ausschreibung,
|
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2022 |
Ausführung,
Aufstellung von Modulen |
|
2023 |
Fertigstellung |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
250.000
€ |
Fördermöglichkeit |
Ganztagsfinanzierungsgesetz
(gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Hygienemaßnahmen,
Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien hierzu werden
derzeit vom Land ausgestaltet. |
Projekt |
OGS GS Ländchenweg |
|
Pflichtaufgabe |
Bisher
Nein |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Statt
bisher 4 Gruppen werden durch den Rechtsanspruch voraussichtlich 11 bis 12
Gruppen erforderlich sein. Für die benötigte entsprechende Anzahl von OGS
–Räumen (Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche) wird
ein Anbau an die vorhandenen OGS-Räume vorgeschlagen. Die in Modulbauweise
aufgestellten Klassenräume der Realschule (s. Ausführungen zur
D.-B.-Realschule) auf dem Gelände der Grundschule Ländchenweg sollen nach
Fertigstellung des Aufbaus an der Realschule um weitere Räume für die OGS
erweitert werden (Rechtsanspruch Ganztag). |
|
Priorität |
4 |
|
Beschlusslage |
166/2018 |
Beschluss
gemeinsame Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018 |
Meilensteine |
2021 |
|
|
2022 |
|
|
2023 |
|
|
2024 |
Erweiterung
des Modulbaus um die notwendigen Räume |
|
2025 |
Fertigstellung
Erweiterung Modulbau |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
510.000
€ |
Fördermöglichkeit |
Ganztagsfinanzierungsgesetz
(gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Hygienemaßnahmen,
Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien hierzu werden
derzeit vom Land ausgestaltet. |
Kindertagesstätte
Projekt |
Neubau einer weiteren 4-gruppigen
Kindertagesstätte |
|
Pflichtaufgabe |
ja |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Aufgrund
der vorliegenden Anmeldezahlen für das Kita-Jahr 2021/2022 sowie der
Erfahrungen der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass eine weitere
4-gruppige Kita benötigt wird. Die konkrete Kita-Bedarfsplanung für das
Kita-Jahr 2021/2022 wird am 17.02.2021 im JHA vorgestellt und beschlossen. Bisher
wurde noch kein passendes Grundstück für den Bau einer Kita gefunden. Ggfs.
könnte in Kombination mit dem Bau von OGS-Räumen an der GS Nordstadt eine
Kita gebaut werden. Die Fläche wäre ausreichend. Siehe
auch Projekt GS Nordstadt. Zu
prüfen ist auch, ob das Projekt in Eigen- oder Fremdrealisierung durchgeführt
werden soll. |
|
Priorität |
1a |
|
Beschlusslage |
|
|
Meilensteine
|
2021 |
Planung
und Bau |
|
2022 |
|
|
2023 |
|
|
2024 |
|
|
2025 |
|
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
|
Fördermöglichkeit |
Es
gibt interessierte Investoren für den Kita-Bau |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Schulausschuss:
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen
empfiehlt der Schulausschuss im Rahmen der Etatplanungen folgenden Beschluss zu
berücksichtigen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. für alle
in der Vorlage 006/2021 genannten Schul-/OGS-Projekte der Priorität Stufe 1 die
erforderlichen Haushaltsmittel über die Änderungsliste in den Haushalt 2021
einzubringen
2.
für die übrigen Schul-/OGS-Projekte
die weitere Konkretisierung zur Beratung im Liegenschaftsausschuss
vorzubereiten.
Beschlussvorschlag
für den Jugendhilfeausschuss:
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen
empfiehlt der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Etatplanungen folgenden
Beschluss zu berücksichtigen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das in
der Vorlage 006/2021 genannte Kita-Projekt die erforderlichen Haushaltsmittel
über die Änderungsliste in den Haushalt 2021 einzubringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem Sachverhalt.
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Der Bürgermeister gez. Schweinsberg |