Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Produkt 06 (Kinder, Jugend und Familie) (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Vorlage
211/2020
Art
Dringlichkeitsvorlage

 

 

 

 

 

 

 

Die Haushaltsüberschreitungen auf den jeweiligen Haushaltsstellen ergeben sich aus den folgenden Gründen.

Zu a):

Bei der o.g. Haushaltsstelle handelt es sich um die Weiterleitung von Landesmitteln sowie die kommunalen Anteile für die Kindertageseinrichtungen der freien Träger. Hier wurde bereits in der Ratssitzung am 01.10.2020 eine HÜ in Höhe von 840.000€ bewilligt.

Leider ist bei der Berechnung dieser HÜ im Fachbereich 4 nicht berücksichtigt worden, dass im Januar 2020 ein Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 713.000€ (Zahlung Dezember 2019 für Januar 2020) gebucht wurde.

Insgesamt entsteht – auch durch die gestaffelt erteilten Bescheide des Landes nach Einführung des neuen KiBiz -  hier ein Fehlbetrag von rd. 560.000€.  

 

Zu b):

Durch das Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2020 ergeben sich für Großtagespflegestellen, die angestellte Kindertagespflegepersonen beschäftigen, finanzielle Mehrbelastungen. Sie sind selbstständig nicht dazu in der Lage, diese Mehrbelastungen zu stemmen und bedürfen daher eines Zuschusses von Seiten der Stadt. Anderenfalls müssten mehrere Gruppen geschlossen werden, die für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung dringend benötigt werden.

 

Zu c):

 

Die Stadt Schwelm ist dazu verpflichtet, im Bereich des Unterhaltsvorschusses generierte Einnahmen hälftig an das Land NRW abzuführen. Dadurch, dass im Jahr 2020 mehr Geld eingenommen werden konnte, als zuletzt prognostiziert, ist parallel auch mehr Geld an das Land abzuführen.

 

 

Zu d):

 

Im Bereich Unterhaltsvorschusses waren schon im September steigende Fallzahlen u.a. aufgrund wegfallender Unterhaltsleistungen z.B. wegen Kurzarbeit der Leistungsschuldner erkennbar. Leider reichten dadurch die prognostizierten Mittel nicht ganz aus, sodass hier zur Deckung noch 8.000,00 € benötigt werden.

 

 

Zu e):

 

Bei der Jugendhilfe gem. §§ 27 ff. SGB VIII, im Bereich Hilfen zur Erziehung an natürliche Personen in Einrichtungen sind die Fallzahlen im 2. Halbjahr unerwartet stark angestiegen. Im Vergleich zum Jahresbeginn gibt es zwischenzeitlich 9 Fälle mehr als geplant. Parallel dazu stieg auch der durchschnittliche tägliche Kostensatz um knapp 20,00 €. Dies begründet sich teilweise in durch schwierigere Bedingungen in Einzelfällen, kann aber auch auf allgemeine Kostensteigerungen der Leistungsanbieter zurückgeführt werden. Wenngleich im gesamten Deckungskreis mehr Mittel benötigt werden, ist doch diese Haushaltsstelle die ausschlaggebende für den weiteren Mittelbedarf.

 

Zu f-p: Es bestehen Deckungsmöglichkeiten innerhalb des FB4 in folgenden Produkten:

 

In den Produkten Kostenbeiträge/-heranziehung bei den Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen sowie Erträgen aus Erstattungen anderer Gemeinden konnten Mehrerträge im Vergleich zum Ansatz erzielt werden. 

 

Im Produkt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind wegen der zurückgegangenen Zahlen in diesem Bereich Minderaufwendungen zu verzeichnen.

 

In Summe stehen damit zum jetzigen Zeitpunkt 810.000,00 € zur Deckung der überplanmäßigen Mittel im FB 4 zur Verfügung.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden zur Deckung des Restbetrages von 50.000,00 Stärkungspaktmittel genutzt. Eine Deckung aus weiteren kleinteiligen Beträgen des FB 4 wäre grundsätzlich  möglich.

 

 

Anmerkung: Bei der Gesamtbetrachtung des Produktbereiches 06 muss jedoch auch noch ein Minderertrag in Höhe von rd. 214.000,00 einkalkuliert werden, der aufgrund der Ratsbeschlüsse, die über die Landesregelung im Hinblick auf die Erstattung der Elternbeiträge hinausgehen, zu verzeichnen ist. Dieser Betrag ist bei der Berechnung der HÜ nicht berücksichtigt, da es sich um einen Minderertrag und nicht um einen Mehraufwand handelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem oben dargelegten Sachverhalt und der Tabelle.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Im Produktbereich 06 (Kinder, Jugend und Familie) werden weitere überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 860.000,00 € bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt über Mehrerträge/-einzahlungen bei den unten genannten Haushaltsstellen..

 

Wegen der Dringlichkeit der Begleichung der Rechnungen gilt dieser Beschluss zur Mittelbereitstellung als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Datum: 21 12.2020

 

Der Bürgermeister                                                                          Ratsmitglied

 

 

i.V. gez. Schweinsberg                                                                 gez. Gießwein

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die von dem Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 21.12.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Sachverhalt:

Bei den u.a. Haushaltsstellen im Produktbereich 06 (Kinder, Jugend und Familie) werden für das Haushaltsjahr 2020 weitere überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 860.000,00 € bewilligt.  Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:

 

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushalts-überschreitung

a)

 

06.01.03.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche

 

561.500,00

b)

 

06.01.04.531800

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche

 

35.000,00

c)

 

06.03.08.523100

Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus lfd VerwTätigkeit an das Land

 

2.000,00

d)

 

06.03.08.533900

 

Sonstige soziale Leistungen

 

8.000,00

e)

 

06.03.03.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

 

253.500,00

 

 

 

860.000,00

 

Die Deckung ist durch unten aufgelistete Minderaufwendungen / -auszahlungen und Mehrerträge / -einzahlungen gewährleistet.

 

HHSt.

Bezeichnung

Minderauf-wendungen/

Mehrerträge

f)

 

06.03.03.421100

Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen

 

55.000,00

g)

 

06.03.03.422100

Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen

 

15.000,00

h)

 

06.03.03.448200

Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen von Gemeinden (GV)

 

244.000,00

i)

 

06.01.02.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

 

230.000,00

j)

06.03.08.448100

Erträge aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Land (UVG)

 

6.000,00

k)

05.03.01.533910

Leistungen in Normalfällen (LiN) – Gemeinschaftsunterkünfte- Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege

80.000,00

l)

05.03.01.533912

LiN – Gemeinschaftsunterkünfte- Benutzungsentgelte

30.000,00

m)

05.03.01.533923

                           80.000,00 €

 

 

                           50.000,00 €

Leistungen in besonderen Fällen – Sonstige Mieten

50.000,00

 

n)

05.03.01.533925

Leistungen in besonderen Fällen - Geldleistungen

50.000,00

o)

05.03.01.533927

Leistungen in Gemeinschaftsunterkünften - Zusatzleistungen

50.000,00

 

p)

16.01.01.413100

Allg. Zuweisungen vom Land

50.000,00

 

 

 

 

860.000,00€

 

 


 

 

Der Bürgermeister

i.              V. gez. Schweinsberg