Die Haushaltsüberschreitungen auf den
jeweiligen Haushaltsstellen ergeben sich aus den folgenden Gründen.
Zu a):
Bei der o.g. Haushaltsstelle handelt es sich
um die Weiterleitung von Landesmitteln sowie die kommunalen Anteile für die Kindertageseinrichtungen
der freien Träger. Hier wurde bereits in der Ratssitzung am 01.10.2020 eine HÜ
in Höhe von 840.000€ bewilligt.
Leider ist bei der Berechnung dieser HÜ im
Fachbereich 4 nicht berücksichtigt worden, dass im Januar 2020 ein Rechnungsabgrenzungsposten
in Höhe von 713.000€ (Zahlung Dezember 2019 für Januar 2020) gebucht wurde.
Insgesamt entsteht – auch durch die
gestaffelt erteilten Bescheide des Landes nach Einführung des neuen KiBiz
- hier ein Fehlbetrag von rd.
560.000€.
Zu b):
Durch das Inkrafttreten des neuen
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2020 ergeben sich für
Großtagespflegestellen, die angestellte Kindertagespflegepersonen beschäftigen,
finanzielle Mehrbelastungen. Sie sind selbstständig nicht dazu in der Lage, diese
Mehrbelastungen zu stemmen und bedürfen daher eines Zuschusses von Seiten der
Stadt. Anderenfalls müssten mehrere Gruppen geschlossen werden, die für die
Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung dringend benötigt
werden.
Zu c):
Die Stadt Schwelm
ist dazu verpflichtet, im Bereich des Unterhaltsvorschusses generierte
Einnahmen hälftig an das Land NRW abzuführen. Dadurch, dass im Jahr 2020 mehr
Geld eingenommen werden konnte, als zuletzt prognostiziert, ist parallel auch
mehr Geld an das Land abzuführen.
Zu d):
Im Bereich
Unterhaltsvorschusses waren schon im September steigende Fallzahlen u.a.
aufgrund wegfallender Unterhaltsleistungen z.B. wegen Kurzarbeit der
Leistungsschuldner erkennbar. Leider reichten dadurch die prognostizierten
Mittel nicht ganz aus, sodass hier zur Deckung noch 8.000,00 € benötigt werden.
Zu e):
Bei der Jugendhilfe gem. §§ 27 ff. SGB VIII, im Bereich Hilfen zur Erziehung an natürliche Personen in Einrichtungen sind die Fallzahlen im 2. Halbjahr unerwartet stark angestiegen. Im Vergleich zum Jahresbeginn gibt es zwischenzeitlich 9 Fälle mehr als geplant. Parallel dazu stieg auch der durchschnittliche tägliche Kostensatz um knapp 20,00 €. Dies begründet sich teilweise in durch schwierigere Bedingungen in Einzelfällen, kann aber auch auf allgemeine Kostensteigerungen der Leistungsanbieter zurückgeführt werden. Wenngleich im gesamten Deckungskreis mehr Mittel benötigt werden, ist doch diese Haushaltsstelle die ausschlaggebende für den weiteren Mittelbedarf.
Zu f-p: Es bestehen Deckungsmöglichkeiten innerhalb des FB4 in folgenden Produkten:
In den Produkten Kostenbeiträge/-heranziehung bei den Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen sowie Erträgen aus Erstattungen anderer Gemeinden konnten Mehrerträge im Vergleich zum Ansatz erzielt werden.
Im Produkt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind wegen der zurückgegangenen Zahlen in diesem Bereich Minderaufwendungen zu verzeichnen.
In Summe stehen damit zum jetzigen Zeitpunkt
810.000,00 € zur Deckung der überplanmäßigen Mittel im FB 4 zur Verfügung.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden zur
Deckung des Restbetrages von 50.000,00 Stärkungspaktmittel genutzt. Eine
Deckung aus weiteren kleinteiligen Beträgen des FB 4 wäre grundsätzlich möglich.
Anmerkung:
Bei der Gesamtbetrachtung des Produktbereiches 06 muss jedoch auch noch ein
Minderertrag in Höhe von rd. 214.000,00 einkalkuliert werden, der aufgrund der
Ratsbeschlüsse, die über die Landesregelung im Hinblick auf die Erstattung der Elternbeiträge hinausgehen, zu verzeichnen ist.
Dieser Betrag ist bei der Berechnung der HÜ nicht berücksichtigt, da es sich um
einen Minderertrag und nicht um einen Mehraufwand handelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem oben
dargelegten Sachverhalt und der Tabelle.
Beschlussvorschlag
für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Im Produktbereich 06 (Kinder, Jugend und
Familie) werden weitere überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von
860.000,00 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt über
Mehrerträge/-einzahlungen bei den unten genannten Haushaltsstellen..
Wegen der Dringlichkeit der Begleichung der
Rechnungen gilt dieser Beschluss zur Mittelbereitstellung als
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Datum: 21 12.2020
Der Bürgermeister Ratsmitglied
i.V. gez. Schweinsberg gez. Gießwein
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von dem Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 21.12.2020 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Sachverhalt:
Bei den u.a.
Haushaltsstellen im Produktbereich 06 (Kinder, Jugend und Familie) werden für das Haushaltsjahr 2020 weitere überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 860.000,00 € bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
|
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushalts-überschreitung |
a) |
06.01.03.531800 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
561.500,00 |
b) |
06.01.04.531800 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche |
35.000,00 |
c) |
06.03.08.523100 |
Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus lfd VerwTätigkeit
an das Land |
2.000,00 |
d) |
06.03.08.533900 |
Sonstige soziale Leistungen |
8.000,00 |
e) |
06.03.03.533200 |
Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
253.500,00 |
|
|
|
860.000,00 |
Die Deckung ist durch unten aufgelistete
Minderaufwendungen / -auszahlungen und Mehrerträge / -einzahlungen
gewährleistet.
|
HHSt. |
Bezeichnung |
Minderauf-wendungen/ Mehrerträge |
||||||||||||
f) |
06.03.03.421100 |
Ersatz
von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen |
55.000,00 |
||||||||||||
g) |
06.03.03.422100 |
Ersatz
von sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen |
15.000,00 |
||||||||||||
h) |
06.03.03.448200 |
Erträge
aus Kostenerstattungen, -umlagen von Gemeinden (GV) |
244.000,00 |
||||||||||||
i) |
06.01.02.414100
|
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
230.000,00 |
||||||||||||
j) |
06.03.08.448100 |
Erträge
aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Land (UVG) |
6.000,00 |
||||||||||||
k) |
05.03.01.533910 |
Leistungen
in Normalfällen (LiN) – Gemeinschaftsunterkünfte- Krankenhilfe, Hilfe zur
Pflege |
80.000,00 |
||||||||||||
l) |
05.03.01.533912 |
LiN
– Gemeinschaftsunterkünfte- Benutzungsentgelte |
30.000,00 |
||||||||||||
m) |
|
Leistungen
in besonderen Fällen – Sonstige Mieten |
50.000,00 |
||||||||||||
n) |
05.03.01.533925 |
Leistungen
in besonderen Fällen - Geldleistungen |
50.000,00 |
||||||||||||
o) |
05.03.01.533927 |
Leistungen
in Gemeinschaftsunterkünften - Zusatzleistungen |
50.000,00 |
||||||||||||
p) |
16.01.01.413100 |
Allg.
Zuweisungen vom Land |
50.000,00 |
||||||||||||
|
|||||||||||||||
|
|
|
860.000,00€ |
|
Der Bürgermeister i.
V. gez. Schweinsberg |