Sachverhalt:
Anlass und Ziel
Anlass für die 31. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Jesinghauser
Straße) ist die Nachnutzung der Gewerbebrache der ehemals ansässigen Firma
Avery Dennison auf der Fläche im Gewerbegebiet „Graslake“. Die GSE
Deutschland GmbH strebt eine bauliche Neustrukturierung dieser gewerblichen
Flächen an. Darüber hinaus wird eine angrenzende Freifläche (ehemalige
Friedhofserweiterungsfläche) zur Umsetzung des Planvorhabens in Anspruch
genommen (vgl. auch Vorlage 212/2020 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ + Anlagen).
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Errichtung einer Halle zur
Ansiedlung gewerblicher Nutzungen sowie eines Bürogebäudes geplant. Vorgesehen
ist, dass das geplante Bürogebäude südlich im Übergangsbereich zwischen den
gewerblich genutzten Flächen und den benachbarten Wohnbauflächen auf der
vorhandenen Freifläche entstehen soll. Mit der Planung soll ein Beitrag zur
Deckung des Bedarfs an Gewerbeflächen im Schwelmer Stadtgebiet geleistet werden
und eine standortgerechte sowie zeitgemäße Weiterentwicklung des
Gewerbegebietes erfolgen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm soll
diesbezüglich im Bereich der Freifläche (ehem. Friedhofserweiterungsfläche)
gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden, um die Darstellung als Grünfläche in
eine gewerbliche Baufläche zu ändern. Parallel zur 31. FNP-Änderung wird der
Bebauungsplan Nr. 108 „In der Graslake, Jesinghauser Straße“ (siehe Vorlage
212/2020) aufgestellt. Die Umweltprüfung mit anschließender Dokumentation im
Umweltbericht wird gemäß der Abschichtungsregelung des § 2 (4) Satz 5 BauGB –
wonach bei Plänen, die zu einer Planhierarchie gehören, Mehrfachprüfungen
vermieden werden sollen – für die 31. FNP-Änderung und den parallel gem. § 8
(3) BauGB aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 108 erstellt.
Derzeitige Nutzung
Der Änderungsbereich umfasst eine ehemalige Erweiterungsfläche des
Friedhofs, die jedoch nicht in Anspruch genommen wurde und daher für eine neue
Nutzung zur Verfügung steht. Die ehemalige Friedhofserweiterungsfläche ist
derzeit nicht versiegelt oder bebaut.
Lage im Stadtgebiet
Der Geltungsbereich (Anlage 1) der 31. FNP-Änderung (Bereich Jesinghauser
Straße) befindet sich im westlichen Stadtgebiet von Schwelm angrenzend an das
Gewerbegebiet „Graslake“. Es liegt westlich der Jesinghauser Straße und
nördlich des evangelischen Friedhofs Schwelm. Lagebedingt ist das
Standortumfeld des Planungsbereiches vornehmlich gewerblich geprägt, wobei die
Gewerbenutzungen schwerpunktmäßig nördlich und westlich des Standortes
vorzufinden sind. In Richtung Osten ist eine höhere Nutzungsmischung
vorzufinden. Neben kleineren Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sind hier
auch Wohnnutzungen und im südöstlichen Verlauf der Jesinghauser Straße auch
Sportanlagen (Sportplatz An der Rennbahn) vorzufinden.
Derzeitige Darstellung im FNP
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schwelm wird die Fläche als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt (Anlage 2). Da die
beabsichtigte Entwicklung von gewerblichen Nutzungen im Bebauungsplan als
Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden soll und diese Entwicklung gem. § 8 Abs.
2 BauGB nicht mit dem FNP einhergeht, ist die 31. Änderung des FNP
erforderlich. Die vorgenannten Flächen sind in gewerbliche Bauflächen (G) zu
ändern (Anlage 3).
Verfahren
Nach Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
können die Verfahrensschritte gem. § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit) sowie gem. § 4(1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange) eingeleitet werden. Auf Grundlage
der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsschritte und der darauf folgenden
weiteren Abstimmung und Abwägung erfolgt anschließend die Erarbeitung des
Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung.
Beschlussvorschlag:
- Gemäß
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S.
1728) geändert worden ist, wird die Aufstellung der 31.
Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Jesinghauser Straße) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB durchzuführen.
|
Der Bürgermeister i.V. gez. Schweinsberg |