Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
200/2020
Aktenzeichen
FB 3 Lac
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes wurde am 09.12.2020 von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2021 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 91.819.550 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 91.796.961 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2021 somit auf + 22.589 €.

Darin enthalten sind außerordentliche Erträge in Höhe von 10.009.900 €. Hierbei handelt es sich um die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID- 19- Pandemie folgenden Belastungen                 in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften).           

 

Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (wie auch bereits schon in den Jahren 2016 bis 2020) nicht mehr vor.

Dies ergibt sich auch daraus, dass nach dem Haushaltssanierungsplan der Haushaltsausgleich seit dem Jahr 2016 wieder hergestellt ist.

 

Ausführungen zur Entwicklung wesentlicher Haushaltspositionen für das Haushalts- jahr 2021 und die Folgejahre bis 2024  sind dem Vorbericht  ab Seite 1008 zu entnehmen. An dieser Stelle sei aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Verwaltung vorschlägt, für das Haushaltsjahr 2021 keine Steuererhöhungen vorzunehmen.

Die Haushaltssatzung enthält daher für das Haushaltsjahr 2021 folgende

Steuersätze:

 

Steuersätze 2021

 

Grundsteuer A

220 v.H.

Grundsteuer B

742 v. H.

Gewerbesteuer

495 v. H.

 

 

 

 

Zum Haushaltssanierungsplan:

Der bisherige Haushaltssanierungsplan 2020 war wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung vor.

Der Haushaltssanierungsplan 2020 enthält weiterhin 28 Maßnahmen. Es haben sich verschiedene Veränderungen zum Vorjahr ergeben, wodurch einige Anpassungen notwendig geworden sind.

 

Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes ist das Personalwirtschaftskonzept. Das Personalwirtschaftskonzept der Stadt Schwelm als Fortschreibung für die Jahre 2021– 2024 wird nachgereicht.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes  wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg