Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Haushaltsplanes
und des Haushaltssanierungsplanes wurde am 09.12.2020 von der Kämmerin
aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Im Ergebnisplan
sieht der Entwurf für 2021 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von
91.819.550 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 91.796.961
€ vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes beläuft sich für 2021 somit auf + 22.589 €.
Darin enthalten sind
außerordentliche Erträge in Höhe von 10.009.900 €. Hierbei handelt es sich um
die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der
COVID- 19- Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften).
Nach § 75 GO NRW
muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn
der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im
Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Dies ist im
aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2020 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals
(wie auch bereits schon in den Jahren 2016 bis 2020) nicht mehr vor.
Dies ergibt sich
auch daraus, dass nach dem Haushaltssanierungsplan der Haushaltsausgleich seit
dem Jahr 2016 wieder hergestellt ist.
Ausführungen zur
Entwicklung wesentlicher Haushaltspositionen für das Haushalts- jahr 2021 und
die Folgejahre bis 2024 sind dem
Vorbericht ab Seite 1008 zu entnehmen.
An dieser Stelle sei aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Verwaltung
vorschlägt, für das Haushaltsjahr 2021 keine Steuererhöhungen vorzunehmen.
Die Haushaltssatzung
enthält daher für das Haushaltsjahr 2021 folgende
Steuersätze:
Steuersätze
2021 |
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Grundsteuer A |
220 v.H. |
Grundsteuer B |
742 v. H. |
Gewerbesteuer |
495 v. H. |
Zum
Haushaltssanierungsplan:
Der bisherige
Haushaltssanierungsplan 2020 war wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung
vor.
Der
Haushaltssanierungsplan 2020 enthält weiterhin 28 Maßnahmen. Es haben sich
verschiedene Veränderungen zum Vorjahr ergeben, wodurch einige Anpassungen
notwendig geworden sind.
Bestandteil des
Haushaltssanierungsplanes ist das Personalwirtschaftskonzept. Das
Personalwirtschaftskonzept der Stadt Schwelm als Fortschreibung für die Jahre
2021– 2024 wird nachgereicht.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Haushaltsplanes
mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes
wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in
elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur
Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des
Haushaltssanierungsplanes wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse
verwiesen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |