Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der
Gemeindeordnung NRW hat der Jugendhilfeausschuss für die aufzunehmenden
Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse Schriftführer*innen zu
bestellen bzw. abzuberufen.
Da im Fachbereich Jugend, Schule und Soziales jährlich eine große Anzahl von Sitzungen durchzuführen sind, schlägt die Verwaltung vor, einen Vertretungspool für die Schriftführung in den diversen Ausschüssen dieses Fachbereiches zu bilden, um in Verhinderungsfällen kurzfristig reagieren zu können.
Beschlussvorschlag:
Herr
Jörg Dahlke wird zum Schriftführer für den Jugendhilfeausschuss bestellt.
Frau Agnes Adamus, Herrn Martin Schnütchen,
Frau Sabine Engelbracht, Frau Birgit Klosterkötter und Frau Petra Beger werden
als stellvertretende Schriftführerinnen und Schriftführer für den
Jugendhilfeausschuss bestellt.
Der
Bürgermeister
In
Vertretung
gez. Schweinsberg