Betreff
Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Schwelm
Vorlage
201/2007
Aktenzeichen
6.12 - Fw/RD
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

(Zusammenfassung)

Die hiermit vorgelegte Beschlussvorlage hat zum Ziel, in begrenztem Umfang eine Abweichung von einem früher gefassten Grundsatzbeschluss des Rates zu ermöglichen. Die Verwaltung strebt an, künftig neben Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst mit Zusatzqualifikation als Rettungsassistenten auch tariflich beschäftigte Rettungsassistenten nach TVöD in der Feuer- und Rettungswache der Stadt Schwelm einzusetzen. Hierzu sollten die betreffenden Beamtenstellen im Stellenplan in Stellen für tariflich Beschäftigte umgewandelt werden.                                                                       ----

 

Zur Organisation der Aufgabenwahrnehmung im kommunalen Brandschutz bzw. Rettungsdienst hatte der Rat in seiner Sitzung am 25.06.1987 (Vorlage der Verwaltung Nr. 166/87) auf der Grundlage der damals aktuellen Problemstellung, nämlich der geplanten Übernahme der damals beschäftigten Rettungssanitäter in den feuerwehrtechnischen Dienst wie nachfolgend  entschieden:

 

„Die Feuerwehr und der Rettungsdienst der Stadt Schwelm werden zusammengefasst. Neueinzustellende Dienstkräfte sind gem. § 10 des Feuerschutzgesetztes (FSHG) als Beamte im kommunalen feuertechnischen Dienst zu beschäftigen   ....“.

 

 

Bereits 1987 strebten Rat und Verwaltung  mit der Zusammenfassung von Feuerwache und Rettungsdienst und entsprechender Qualifikation der Mitarbeiter für beide Einsatzbereiche neben organisatorischen Vorteilen („Synergieeffekte“) auch eine Optimierung in der Aufgabenwahrnehmung an („sofortige qualifizierte Hilfeleistung für Verletzte im Brandeinsatz; Kenntnis und Anwendung der feuerwehrtechnischen Einsatzmittel und –techniken im Rettungsdienst; reibungslose Zusammenarbeit im kombinierten Einsatz“).

 

Diese, im Grundsatz auch heute noch verfolgte Konzeption wurde bestätigt durch eine Beschlussfassung des Rates aus dem Jahr 1996 (Sitzung vom 25.04.1996, Vorlage der Verwaltung Nr. 38/96). Anlass der Beratung  waren einerseits Anfragen von Privatunternehmen zur Übernahme rettungsdienstlicher Aufgaben, zum anderen die Möglichkeit einer auch räumlichen Zusammenfassung von Feuerwehr und Rettungsdienst in einer kombinierten Feuer- und Rettungswache in der August-Bendler-Straße.

 

(Beschlussfassung zur VwV 38/96)

 

„Der Rettungsdienst soll weiterhin durch städtisches Personal sichergestellt werden. Neue Mitarbeiter sind als Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes mit Ausbildung zum Rettungsassistenten einzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung eines Erweiterungsbaus der Feuerwache in der August-Bendler-Straße die räumliche Zusammenfassung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes mit einzubeziehen..

 

Eine erneute Änderung in der Konzeption des Rettungsdienstes ist im Jahr 2005 durch die Rückübertragung rettungsdienstlicher Aufgaben auf den Ennepe-Ruhr-Kreis (vgl. Verwaltungsvorlage 63/05 zur Sitzung des Rates am 23.06.2005) eingetreten. Seither nehmen die Gemeinden die Aufgaben des Rettungsdienstes mit eigenem Personal und Gerät formalrechtlich im Auftrag des Kreises und gegen Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten wahr. Hierbei hat sich u. a. die Stadt Schwelm die in dieser Vorlage beschriebene Organisationsform einer kombinierten Feuer- und Rettungswache mit entsprechend qualifiziertem Personal ausdrücklich vorbehalten.

In tatsächlicher Hinsicht wird die Organisation des Rettungsdienstes bereits seit mehreren Jahren geprägt durch eine ständige Ermittlung und Anpassung des Vorhaltebedarfs an Rettungsmitteln und damit die Indienststellung weiterer Rettungsdienstfahrzeuge (für Schwelm z. B: „2. NEF“) oder die Ausweitung, ggf. aber auch Reduzierung von Dienstzeiten der Fahrzeuge und damit des benötigten Personals.

 

Dieser neueren Entwicklung hat die Verwaltung bisher Rechnung getragen durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit qualifizierten Rettungsassistenten

 Hierdurch war einerseits die gewünschte Flexibilität in der Zahl der Mitarbeiter des Einsatzdienstes zu erreichen – andererseits konnte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Mitarbeiter des feuerwehrtechnischen Dienstes mit einer Zusatzausbildung zum Rettungsassistenten derzeit auf dem Markt kaum zu gewinnen sind.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte aus den bereits genannten Gründen die vorbeschriebene  Organisationsform einer kombinierten Feuer- und Rettungswache mit „doppelt qualifiziertem“ Personal grundsätzlich beibehalten – durch den begrenzten  Einsatz  von Rettungsassistenten im Beschäftigungsverhältnis nach TVöD  gleichzeitig aber  eine größere Flexibilität bei Personalgewinnung und Aufgabenplanung   angestrebt werden.

 

Zur Personalausstattung der Feuer- und Rettungswache der Stadt Schwelm wird im Übrigen auf die Vorlage der Verwaltung zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Schwelm verwiesen, die Anfang 2008 zur Beratung vorgelegt wird.

 


 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat die nachfolgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 25.04.1996 können Mitarbeiter der Feuer- und Rettungswache der Stadt Schwelm  auch im Beschäftigungsverhältnis nach TVöD als Rettungsassistenten eingestellt werden. Von dem in der Verwaltungsvorlage Nr. 38/96 zum Rat vom 25.4.1996 dargestellten Organisationsmodell einer kombinierten Feuer- und Rettungswache mit Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes mit Zusatzausbildung im Rettungsdienst soll jedoch grundsätzlich nicht abgewichen werden.