Betreff
1. Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG NRW
Vorlage
183/2020
Aktenzeichen
FB 6.0 Ki
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetz-geber hat in das KAG NRW einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßen-ausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezo-gen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhaben-bezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßen-ausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für die Förderungen beantragt werden sollen, im Straßen- und Wegekonzept genannt werden.

 

In der Ratssitzung vom 01.10.2020 Vorlage  131/2020 hat der Rat das Straßen- und Wegekonzept  beschlossen. Inzwischen haben sich weitere Maßnahmen ergeben, die noch in das Straßen- und Wegekonzept aufgenommen werden sollten (gelb markiert).

 

 

 

                                                                     Der Bürgermeister

 

                                                                                                                       i.V.

                                                                                         Schweinsberg

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die, der Vorlage  183/2020 beigefügte 1. Fortschreibung des  Straßen- und Wegekonzepts gem. § 8a KAG NRW.