Sachverhalt:
Nach § 116 Abs. 1
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der ab 01.01.2019 gültigen Fassung ist die
Kommune grundsätzlich zur Erstellung eines jährlichen Gesamtabschlusses
verpflichtet. Allerdings räumt § 116a GO NRW die Möglichkeit einer größenabhängigen
Befreiung von der Aufstellungspflicht ein.
Die Stadt Schwelm
hat mit Ratsbeschluss vom 01.10.2020 (SV 127/2020) von der
Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses 2019 Gebrauch
gemacht. In diesem Fall muss, gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW, ein
Beteiligungsbericht erstellt werden, der vom Rat der Stadt Schwelm zu
beschließen ist (zuvor war eine Kenntnisnahme ausreichend).
Der
Beteiligungsbericht hat nach § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu
sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu enthalten, sofern in diesem Gesetz oder in einer
Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt wird:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der
verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den Stand der
Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals
jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
4. eine Darstellung der wesentlichen
Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen
untereinander und mit der Gemeinde.
Vom Land wurde ein
Muster für den Beteiligungsbericht angekündigt, welches jedoch noch nicht
vorliegt. Da der Beteiligungsbericht in der bisherigen Form den inhaltlichen
Anforderungen des § 117 GO NRW genügt, wurde der Beteiligungsbericht 2019 in
der bisherigen Form erstellt.
Mit dem
Beteiligungsbericht 2019 kommt die Stadt Schwelm ihrer gesetzlichen
Verpflichtung aus § 117 GO NRW in Verbindung mit § 53
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW gültig ab 01.01.2019) zur Berichterstattung
über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung nach.
Der
Beteiligungsbericht der Stadt Schwelm enthält die wesentlichen Informationen zu
allen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form sowie die Ziele der jeweiligen Beteiligung und die
Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Eine graphische Übersicht ist dem Bericht
vorangestellt.
Der Bericht 2019 ist
dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im Bedarfsfall kann
der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Nach
Beschlussfassung durch den Rat wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in
den hiesigen Tageszeitungen und auf der Internetseite der Stadt Schwelm
hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage
beigefügte Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Schwelm wird beschlossen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |