Sachverhalt:
Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude,
Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden im Produkt 01.01.13 über
verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt. Da im Rahmen der Etatplanungen die
zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie exakt planbar sind und aus
unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen unterworfen sind (z. B.
Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer Liegenschaften, unvorhersehbare
Schadensereignisse), sind die wesentlichsten Haushaltsstellen seit jeher in
einem sog. Deckungskreis mit der Nr. 101132 zusammengefasst. Hierdurch wird
über das Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze
auch bei notwendigen Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im Laufe
des Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität des Fachbereichs sichergestellt.
Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel ist damit erst dann erforderlich
(in der Regel zum Jahresende), wenn sich abzeichnet, dass das noch zur
Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises nicht ausreichen wird, um die
noch bis zum Jahresende zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu decken.
Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss eines
Haushaltsjahres die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
durch den Rat erforderlich, wenn bei einzelnen Haushaltsstellen (auch innerhalb
eines Deckungskreises) die vorhandenen Überbuchungen die Wertgrenze von
20.000,-- EUR nach § 9 der Haushaltssatzung übersteigen.
So verhält es sich vorliegend bei einzelnen Haushaltsstellen des
Deckungskreises 101132 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales
Gebäudemanagement". Bei diesen Haushaltsstellen wurden die tatsächlichen
Aufwendungen 2020 zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (04.11.2020)
ergänzt um eine Prognose bis zum Jahresende und das Gesamtergebnis verglichen
mit dem zur Verfügung stehenden Etatansatz für 2020. Insgesamt haben sich
folgende voraussichtlich zu erwartende Ansatzüberschreitungen ergeben:
Haushaltsstelle 01.01.13. …. |
Mehrbedarf / EUR |
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a) 521505 - „Bauunterhaltung“ |
259.000,-- |
|
b) 524110 - „Energie und Wasser“ |
118.000,-- |
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c) 524120 - „Grundbesitzabgaben“ |
14.000,-- |
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d) 524130 - „Versicherung der Grundstücke“ |
13.500,-- |
|
e) 524190 - „Sonstige Bewirtschaftung“ |
89.000,-- |
|
f) 524193 - „Gebäudereinigung“ |
252.000,-- |
|
|
Gesamt: |
745.500,-- |
Zu a) - 01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung"
Etatansatz 2020 |
Prognose
31.12.2020 |
Mehrbedarf |
757.100,00 |
1.016.100,00 |
259.000,00 |
Von dem vorgenannten Mehrbedarf entfällt ein Anteil von rd. 156.000,--
EUR auf unvorhergesehene, aber zwingend erforderliche Brandschutzmaßnahmen, die
sich aus Begehungen diverser Liegenschaften durch die Feuerwehr zu Beginn des
Jahres 2020 ergeben haben und damit zum Zeitpunkt der Etatplanung für 2020 noch
nicht bekannt waren. Rund 8.000,-- EUR sind Corona-bedingte Aufwendungen (Umbau
von Lüftungsanlagen). Der übrige Mehrbedarf von rd. 95.000,-- EUR ist im
Wesentlichen in den normal üblichen Abweichungen zwischen den Kostenschätzungen
zum Zeitpunkt der Etatplanung und den tatsächlichen Kosten zum Zeitpunkt der
Bauausführung begründet.
Zu b) - 01.01.13.524110 - "Energie und Wasser"
Etatansatz 2020 |
Prognose
31.12.2020 |
Mehrbedarf |
760.000,00 |
878.000,00 |
118.000,00 |
Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom,
Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch
Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für
Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen,
Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine
Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je
nach Ausprägung der vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr
oder minder deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen. Auf Basis der
Werte für 2019 und nach Hochrechnung des bisherigen Kostenverlaufs in 2020
errechnet sich eine Prognose für 2020 von 838.000,-- EUR. Hierbei sind allerdings
die Corona-bedingten Mehraufwendungen noch nicht berücksichtigt. Aufgrund des
Erfordernisses zur häufigen und intensiven Raumlüftung ist für die kommende
Winterperiode mit einer spürbaren Kostensteigerung zu rechnen, die allerdings
nur im Wege der Schätzung gegriffen werden kann. Hierfür wird ein Betrag von
40.000,-- EUR angesetzt. Insgesamt ist damit für 2020 von einem Jahresbedarf
von 878.000,-- EUR auszugehen.
Zu c) - 01.01.13.524120 - "Grundbesitzabgaben"
Etatansatz 2020 |
Prognose
31.12.2020 |
Mehrbedarf |
311.500,00 |
325.500,00 |
14.000,00 |
Unter der Überschrift „Grundbesitzabgaben“ verbergen sich diverse, von
den TBS berechnete Gebührenpositionen für Abfallbeseitigung, Entwässerung,
Straßenreinigung und Winterdienst. Diese Positionen sind teilweise verbrauchs-
bzw. nutzerabhängig (Abfallaufkommen, Wasserverbrauch). Daneben wirkt sich z.B.
auch die Gebührenkalkulation der TBS auf die Kostenentwicklung aus. Insgesamt
ist damit der Jahresbedarf nur eingeschränkt planbar. Für 2020 ist von einer
Ansatzüberschreitung von rd. 14.000,-- EUR auszugehen.
Zu d) - 01.01.13.524130 - "Versicherung der Grundstücke"
Etatansatz 2020 |
Prognose
31.12.2020 |
Mehrbedarf |
123.500,00 |
137.000,00 |
13.500,00 |
Ausgelöst durch notwendige Anpassungen der Versicherungssummen bei
einzelnen Liegenschaften kommt es für 2020 ff. zu einer Erhöhung der zu
zahlenden Versicherungsprämien. Für 2020 wird aktuell von Gesamtkosten in Höhe
von rd. 137.000,-- EUR ausgegangen, so dass sich ein Mehrbedarf von 13.500,--
EUR errechnet.
Zu e) - 01.01.13.524190 - "Sonstige Bewirtschaftung"
Etatansatz 2020 |
Prognose
31.12.2020 |
Mehrbedarf |
135.000,00 |
224.000,00 |
89.000,00 |
Es handelt sich um eine Aufwandsposition
u.a. für unvorhersehbare vermischte Ausgaben. Eine Ansatzkalkulation kann daher
nur mit eingeschränkter
Genauigkeit erfolgen. Von dem vorstehend ausgewiesenen Mehrbedarf für 2020
entfallen nach derzeitigem Stand schon allein rd. 77.000,-- EUR auf
Corona-bedingte Mehraufwendungen.
Zu f) - 01.01.13.524193 - "Gebäudereinigung"
Etatansatz 2020 |
Prognose
31.12.2020 |
Mehrbedarf |
397.800,00 |
650.000,00 |
252.000,00 |
Auch der Etatansatz zur Gebäudereinigung enthält Anteile, die nur
eingeschränkt planbar sind (z. B. Kosten für Materialeinkauf, Vertretungskosten
für erkrankte städtische Reinigungskräfte). Daneben entfallen von dem
vorstehend ausgewiesenen Mehrbedarf für 2020 nach derzeitigem Stand schon
allein rd. 165.000,-- EUR auf Corona-bedingte Mehraufwendungen.
Es wird daher vorgeschlagen, den
geschilderten zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt rd. 745.500,--
EUR für das Haushaltsjahr 2020 durch die Bewilligung von
Haushaltsüberschreitungen gemäß vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In
Relation zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen des FB 2 im Produkt 01.01.13
in 2020 von 8.590.432,-- EUR lt. Etat 2020 entspricht dies einer Überschreitung
von rd. 8,68 %. Nach Bereinigung um die Corona-bedingten Mehraufwendungen, die
sich über alle vorgenannten Haushaltsstellen hinweg auf rd. 290.000,-- EUR
addieren, reduziert sich die Überschreitung auf rd. 5,30 %.
Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch
Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen sichergestellt:
01.01.13.441100 – Mieten und Pachten 32.806,--
EUR
01.01.13.448700 – Kostenerstattungen von
priv. Untern. 668,--
EUR
16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisung vom Land 712.026,-- EUR
745.500,--
EUR
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2020 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt
745.500,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
259.000,--
EUR bei 01.01.13.521505 –
„Bauunterhaltung“
118.000,--
EUR bei 01.01.13.524110 – „Energie und
Wasser“
14.000,--
EUR bei 01.01.13.524120 –
„Grundbesitzabgaben“
13.500,--
EUR bei 01.01.13.524130 – „Versicherung
der Grundstücke“
89.000,--
EUR bei 01.01.13.524190 – „Sonstige
Bewirtschaftung“
252.000,--
EUR bei 01.01.13.524193 –
„Gebäudereinigung“
745.500,-- EUR gesamt
Die Deckung
der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen
bei folgenden Haushaltsstellen sichergestellt:
01.01.13.441100 – Mieten und Pachten 32.806,--
EUR
01.01.13.448700 – Kostenerstattungen von
priv. Untern. 668,--
EUR
16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisung vom Land 712.026,-- EUR
745.500,--
EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 745.500,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge /
Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen:
01.01.13.441100 – Mieten und Pachten 32.806,--
EUR
01.01.13.448700 – Kostenerstattungen von
priv. Untern. 668,--
EUR
16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisung vom Land 712.026,-- EUR
745.500,--
EUR
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |