Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement"
Vorlage
164/2020
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden im Produkt 01.01.13 über verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt. Da im Rahmen der Etatplanungen die zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie exakt planbar sind und aus unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen unterworfen sind (z. B. Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer Liegenschaften, unvorhersehbare Schadensereignisse), sind die wesentlichsten Haushaltsstellen seit jeher in einem sog. Deckungskreis mit der Nr. 101132 zusammengefasst. Hierdurch wird über das Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze auch bei notwendigen Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im Laufe des Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität des Fachbereichs sichergestellt. Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel ist damit erst dann erforderlich (in der Regel zum Jahresende), wenn sich abzeichnet, dass das noch zur Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises nicht ausreichen wird, um die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu decken.

 

Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss eines Haushaltsjahres die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen durch den Rat erforderlich, wenn bei einzelnen Haushaltsstellen (auch innerhalb eines Deckungskreises) die vorhandenen Überbuchungen die Wertgrenze von 20.000,-- EUR nach § 9 der Haushaltssatzung übersteigen.

 

So verhält es sich vorliegend bei einzelnen Haushaltsstellen des Deckungskreises 101132 im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement". Bei diesen Haushaltsstellen wurden die tatsächlichen Aufwendungen 2020 zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (04.11.2020) ergänzt um eine Prognose bis zum Jahresende und das Gesamtergebnis verglichen mit dem zur Verfügung stehenden Etatansatz für 2020. Insgesamt haben sich folgende voraussichtlich zu erwartende Ansatzüberschreitungen ergeben:

 

 

Haushaltsstelle 01.01.13. ….

Mehrbedarf / EUR

a) 521505 - „Bauunterhaltung“

               259.000,--

b) 524110 - „Energie und Wasser“

               118.000,--

c) 524120 - „Grundbesitzabgaben“

                 14.000,--

d) 524130 - „Versicherung der Grundstücke“

                 13.500,--

e) 524190 - „Sonstige Bewirtschaftung“

                 89.000,--

f)  524193 - „Gebäudereinigung“

               252.000,--

 

Gesamt:

               745.500,--

 

 

 

Zu a) - 01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung"

 

Etatansatz 2020

Prognose 31.12.2020

Mehrbedarf

757.100,00

1.016.100,00

259.000,00

 

Von dem vorgenannten Mehrbedarf entfällt ein Anteil von rd. 156.000,-- EUR auf unvorhergesehene, aber zwingend erforderliche Brandschutzmaßnahmen, die sich aus Begehungen diverser Liegenschaften durch die Feuerwehr zu Beginn des Jahres 2020 ergeben haben und damit zum Zeitpunkt der Etatplanung für 2020 noch nicht bekannt waren. Rund 8.000,-- EUR sind Corona-bedingte Aufwendungen (Umbau von Lüftungsanlagen). Der übrige Mehrbedarf von rd. 95.000,-- EUR ist im Wesentlichen in den normal üblichen Abweichungen zwischen den Kostenschätzungen zum Zeitpunkt der Etatplanung und den tatsächlichen Kosten zum Zeitpunkt der Bauausführung begründet.

 

 

 

 

 

Zu b) - 01.01.13.524110 - "Energie und Wasser"

 

Etatansatz 2020

Prognose 31.12.2020

Mehrbedarf

760.000,00

878.000,00

118.000,00

 

Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom, Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen, Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je nach Ausprägung der vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr oder minder deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen. Auf Basis der Werte für 2019 und nach Hochrechnung des bisherigen Kostenverlaufs in 2020 errechnet sich eine Prognose für 2020 von 838.000,-- EUR. Hierbei sind allerdings die Corona-bedingten Mehraufwendungen noch nicht berücksichtigt. Aufgrund des Erfordernisses zur häufigen und intensiven Raumlüftung ist für die kommende Winterperiode mit einer spürbaren Kostensteigerung zu rechnen, die allerdings nur im Wege der Schätzung gegriffen werden kann. Hierfür wird ein Betrag von 40.000,-- EUR angesetzt. Insgesamt ist damit für 2020 von einem Jahresbedarf von 878.000,-- EUR auszugehen.

 

 

Zu c) - 01.01.13.524120 - "Grundbesitzabgaben"

 

Etatansatz 2020

Prognose 31.12.2020

Mehrbedarf

311.500,00

325.500,00

14.000,00

 

Unter der Überschrift „Grundbesitzabgaben“ verbergen sich diverse, von den TBS berechnete Gebührenpositionen für Abfallbeseitigung, Entwässerung, Straßenreinigung und Winterdienst. Diese Positionen sind teilweise verbrauchs- bzw. nutzerabhängig (Abfallaufkommen, Wasserverbrauch). Daneben wirkt sich z.B. auch die Gebührenkalkulation der TBS auf die Kostenentwicklung aus. Insgesamt ist damit der Jahresbedarf nur eingeschränkt planbar. Für 2020 ist von einer Ansatzüberschreitung von rd. 14.000,-- EUR auszugehen.

 

 

Zu d) - 01.01.13.524130 - "Versicherung der Grundstücke"

 

Etatansatz 2020

Prognose 31.12.2020

Mehrbedarf

123.500,00

137.000,00

13.500,00

 

Ausgelöst durch notwendige Anpassungen der Versicherungssummen bei einzelnen Liegenschaften kommt es für 2020 ff. zu einer Erhöhung der zu zahlenden Versicherungsprämien. Für 2020 wird aktuell von Gesamtkosten in Höhe von rd. 137.000,-- EUR ausgegangen, so dass sich ein Mehrbedarf von 13.500,-- EUR errechnet.

 

 

 

Zu e) - 01.01.13.524190 - "Sonstige Bewirtschaftung"

 

Etatansatz 2020

Prognose 31.12.2020

Mehrbedarf

135.000,00

224.000,00

89.000,00

 

Es handelt sich um eine Aufwandsposition u.a. für unvorhersehbare vermischte Ausgaben. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Von dem vorstehend ausgewiesenen Mehrbedarf für 2020 entfallen nach derzeitigem Stand schon allein rd. 77.000,-- EUR auf Corona-bedingte Mehraufwendungen.

 

 

Zu f) - 01.01.13.524193 - "Gebäudereinigung"

 

Etatansatz 2020

Prognose 31.12.2020

Mehrbedarf

397.800,00

650.000,00

252.000,00

 

Auch der Etatansatz zur Gebäudereinigung enthält Anteile, die nur eingeschränkt planbar sind (z. B. Kosten für Materialeinkauf, Vertretungskosten für erkrankte städtische Reinigungskräfte). Daneben entfallen von dem vorstehend ausgewiesenen Mehrbedarf für 2020 nach derzeitigem Stand schon allein rd. 165.000,-- EUR auf Corona-bedingte Mehraufwendungen.

 

 

 

 

 

Es wird daher vorgeschlagen, den geschilderten zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt rd. 745.500,-- EUR für das Haushaltsjahr 2020 durch die Bewilligung von Haushaltsüberschreitungen gemäß vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In Relation zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen des FB 2 im Produkt 01.01.13 in 2020 von 8.590.432,-- EUR lt. Etat 2020 entspricht dies einer Überschreitung von rd. 8,68 %. Nach Bereinigung um die Corona-bedingten Mehraufwendungen, die sich über alle vorgenannten Haushaltsstellen hinweg auf rd. 290.000,-- EUR addieren, reduziert sich die Überschreitung auf rd. 5,30 %.

 

Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen sichergestellt:

01.01.13.441100 – Mieten und Pachten                                             32.806,-- EUR

01.01.13.448700 – Kostenerstattungen von priv. Untern.                       668,-- EUR

16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisung vom Land                     712.026,-- EUR

                                                                                                          745.500,-- EUR

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr 2020 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 745.500,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:

 

   259.000,-- EUR  bei 01.01.13.521505 – „Bauunterhaltung“

   118.000,-- EUR  bei 01.01.13.524110 – „Energie und Wasser“

     14.000,-- EUR  bei 01.01.13.524120 – „Grundbesitzabgaben“

     13.500,-- EUR  bei 01.01.13.524130 – „Versicherung der Grundstücke“

     89.000,-- EUR  bei 01.01.13.524190 – „Sonstige Bewirtschaftung“

   252.000,-- EUR  bei 01.01.13.524193 – „Gebäudereinigung“         

         745.500,-- EUR  gesamt

 

Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen sichergestellt:

 

01.01.13.441100 – Mieten und Pachten                                                       32.806,-- EUR

01.01.13.448700 – Kostenerstattungen von priv. Untern.                                668,-- EUR

16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisung vom Land                              712.026,-- EUR

                                                                                                                    745.500,-- EUR

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

745.500,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen:

 

01.01.13.441100 – Mieten und Pachten                                                       32.806,-- EUR

01.01.13.448700 – Kostenerstattungen von priv. Untern.                                668,-- EUR

16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisung vom Land                              712.026,-- EUR

                                                                                                                    745.500,-- EUR

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg