Betreff
Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 im Produkt 01.01.12 - "Zentrales Grundstücksmanagement"
Vorlage
163/2020
Aktenzeichen
FB 2 / Ws / Bam
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Schwelm hat mit Kaufvertrag vom 30.04.2020 das städtische Grundstück Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstück 696, gelegen an der Jesinghauser Straße, an die Städtische Sparkasse Schwelm zum Zwecke der Bebauung mit einer weiteren Kindertagesstätte veräußert (siehe Verwaltungsvorlage 203/2019).

Gemäß § 8 des genannten Vertrages hat sich die Stadt Schwelm verpflichtet, auf ihre Kosten auf dem angrenzenden Flurstück 352 die Zuwegung so zu erstellen und zu befestigen, dass die Kindertagesstätte mit Fahrzeugen aller Art (insbesondere Pkw und Lkw) erreicht werden kann. Die Zuwegung wird ausdrücklich nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, sondern bleibt eine „Privatstraße“.

 

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sowie zur Ausschöpfung von Synergien ist es sinnvoll und zweckmäßig, den Planer des Investors in die Straßenbauarbeiten einzubeziehen. Das Verfahren soll in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung wie folgt ausgestaltet werden:

 

-    Die Verwaltung erteilt den TBS den Auftrag zur Planung und Herstellung der benötigten Zuwegung

-    die TBS wiederum erteilen den vorgenannten Planungsauftrag an den Architekten des Investors

-    die Gesamtkosten für Planung (rd. 14.000,-- EUR) und Herstellung (rd. 90.000,-- EUR) werden dann der Stadt durch die TBS in Rechnung gestellt

 

 

Die vorbeschriebene Auftragsvergabe an die TBS darf aus haushaltsrechtlichen Gründen nur erfolgen, wenn die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Da auf der für diese Maßnahme neu eingerichteten Haushaltsstelle 01.01.12/0313.785210 - „An TBS für Herstellung einer städtischen Privatstraße auf Höhe der Jesinghauser Str. 10" für 2020 kein Etatansatz besteht, ist die Bewilligung außerplanmäßiger Mittel erforderlich. Einschließlich eines Sicherheitszuschlages für unvorhergesehene Mehrkosten ist damit eine HÜ von insgesamt 120.000,-- EUR erforderlich, um den Auftrag noch in 2020 erteilen zu können.

 

Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 - „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Im Produkt 01.01.12 - "Zentrales Grundstücksmanagement" werden für das Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 120.000,-- EUR bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle 01.01.12/0313.785210 - „An TBS für Herstellung einer städtischen Privatstraße auf Höhe der Jesinghauser Str. 10" bewilligt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 - „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.12

Bezeichnung

Zentrales Grundstücksmanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

120.000,00     

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Minderauszahlungen in Höhe von 120.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 - „Hochbauinvestitionen an Schulen“

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg