Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm hat mit Kaufvertrag vom 30.04.2020 das städtische
Grundstück Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstück 696, gelegen an der
Jesinghauser Straße, an die Städtische Sparkasse Schwelm zum Zwecke der
Bebauung mit einer weiteren Kindertagesstätte veräußert (siehe
Verwaltungsvorlage 203/2019).
Gemäß § 8 des genannten Vertrages hat sich die Stadt Schwelm
verpflichtet, auf ihre Kosten auf dem angrenzenden Flurstück 352 die Zuwegung
so zu erstellen und zu befestigen, dass die Kindertagesstätte mit Fahrzeugen
aller Art (insbesondere Pkw und Lkw) erreicht werden kann. Die Zuwegung wird
ausdrücklich nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, sondern bleibt eine
„Privatstraße“.
Aus wirtschaftlichen und organisatorischen
Gründen sowie zur Ausschöpfung von Synergien ist es sinnvoll und zweckmäßig,
den Planer des Investors in die Straßenbauarbeiten einzubeziehen. Das Verfahren
soll in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung wie folgt ausgestaltet
werden:
- Die Verwaltung erteilt den TBS
den Auftrag zur Planung und Herstellung der benötigten Zuwegung
- die TBS wiederum erteilen den
vorgenannten Planungsauftrag an den Architekten des Investors
- die Gesamtkosten für Planung
(rd. 14.000,-- EUR) und Herstellung (rd. 90.000,-- EUR) werden dann der Stadt
durch die TBS in Rechnung gestellt
Die vorbeschriebene Auftragsvergabe an die TBS darf aus
haushaltsrechtlichen Gründen nur erfolgen, wenn die erforderlichen Finanzmittel
zur Verfügung stehen. Da auf der für diese Maßnahme neu eingerichteten Haushaltsstelle
01.01.12/0313.785210 - „An TBS
für Herstellung einer städtischen Privatstraße auf Höhe der Jesinghauser Str.
10" für 2020 kein Etatansatz besteht, ist die Bewilligung außerplanmäßiger
Mittel erforderlich. Einschließlich eines Sicherheitszuschlages für
unvorhergesehene Mehrkosten ist damit eine HÜ von insgesamt 120.000,-- EUR
erforderlich, um den Auftrag noch in 2020 erteilen zu können.
Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen
in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 -
„Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.12 - "Zentrales Grundstücksmanagement" werden für das
Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 120.000,-- EUR bei
der neu eingerichteten Haushaltsstelle 01.01.12/0313.785210 - „An TBS für
Herstellung einer städtischen Privatstraße auf Höhe der Jesinghauser Str.
10" bewilligt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch
Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0301.785100 - „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.12 |
Bezeichnung
Zentrales Grundstücksmanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 120.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen
in Höhe von 120.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 -
„Hochbauinvestitionen an Schulen“
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |