Sachverhalt:
Gegen die Wahl zur
Bürgermeister der Stadt Schwelm am 13.09.2020 und Stichwahl am 27.09.2020
wurden keine Einsprüche erhoben.
Zur Prüfung der
Wählbarkeit des Bürgermeisters werden der Wahlvorschlag mit der
Wählbarkeitsbescheinigung,
zur Untersuchung von
eventuellen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl die Wahlniederschriften der
einzelnen Wahlvorstände,
zur Prüfung, ob das
Wahlergebnis richtig festgestellt wurde, die Niederschriften über die
Sitzung des Wahlausschusses am 16.09.2020 und 29.09.2020 vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Stadt Schwelm wird empfohlen, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schwelm am 13.09.2020/ Stichwahl am 27.09.2020 für gültig zu erklären.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |