Betreff
Entsendung von Vertretern der Stadt in Drittorganisationen
Vorlage
155/2020
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafter-versammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,  ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde.
Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigten der Gemeinde dazu zählen.

 

Die Auswahl der Vertreter vollzieht sich nach den Regeln für die Ausschussbesetzung (einstimmiger Ratsbeschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages oder Wahlgangs nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW). Ist lediglich ein Vertreter vorzuschlagen bzw. zu bestellen, so verbleibt es allerdings bei der Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im neuen Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG/BfS, DIE LINKE und BIZ. zur personellen Besetzung und Entsendung in die jeweiligen Drittorganisationen auf die

 

§  unter Nummer 1 und 2 des Beschlussvorschlages
benannten Personen

als gemeinsamen Wahlvorschlag geeinigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW:           


1.1 -   Wahl der Vertreter der Stadt für die

Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd

 

Nach § 5 Abs.1 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes (in der aktuellen Fassung) besteht die Verbandsversammlung aus 19 Mitgliedern. Davon entsenden die Städte Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm je 5 Mitglieder, die Stadt Sprockhövel 3 Mitglieder und die Stadt Breckerfeld 1 Mitglied. Für jedes Mitglied ist ein namentlich festgelegter Stellvertreter zu bestellen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde weitere 4 Vertreter zu wählen.

 

Entsendete/r Vertreter/in

Namentlich festgelegte

Stellvertretung durch

 

Evalena Greif

Verwaltung

Bürgermeister

Stephan Langhard

Verwaltung

 

Dr. Frauke Hortolani

SPD

Gabriele Tempel

SPD

 

Johanna Burbulla

CDU

Manfred Heinemann

CDU

 

Brigitte Gregor-Rauschtenberger

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

Horst Rindermann

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

 

Daniela Schäfer

FDP

Lukas Pohlmann

FDP

 

 

 

1.2 -   Wahl der Vertreter für die

Mitgliederversammlung des Nordrhein- Westfälischen Städte- und Gemeindebundes

 

Für die Mitgliederversammlung stellt die Stadt insgesamt 5 Vertreter.

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde somit weitere

4 Personen und deren Stellvertreter zu wählen.

Entsendete/r Vertreter/in

Stellvertretung durch

 

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde

 

Hans-Werner Kick

SPD

Gabriele Tempel

SPD

Brigitte Gregor-Rauschtenberger

Grüne

Horst Rindermann

Grüne

 

Hartmut Ziebs

CDU

Roswitha Zander

CDU

 

Reiner Riess

FDP

Klaus Meckel

FDP

 

 

1.3 -   Wahl der Vertreter der Stadt für den

Aufsichtsrat der Gesellschaft für Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG, Schwelm

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages sieht einen aus sechs Mitgliedern und sechs persönlichen stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die stellvertretenden Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. Die Stadt Schwelm entsendet drei Mitglieder und deren Stellvertreter. Die übrigen Mitglieder  und Stellvertreter werden auf Vorschlag von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Vertreter der Stadt Schwelm in dieser Versammlung haben kein Vorschlagsrecht; sie nehmen an der Wahl auch nicht teil. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder /Stellvertreter entspricht der Amtszeit des Rates der Stadt Schwelm. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2  GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde somit weitere 2 Personen und deren persönliche Stellvertreter zu wählen.

Entsendete/r Vertreter/in

Persönliche Stellvertretung durch

 

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde

 

Gabriele Tempel

SPD

Gerd Philipp

SPD

 

Michael Flender

CDU

Michael Müller

CDU

 

 

Es besteht auf der Grundlage des einheitlichen Wahlvorschlages Einvernehmen darüber, dass nach entsprechender Satzungsanpassung durch die Gesellschafterversammlung folgende zusätzlichen Mitglieder  und ihre Stellvertreter beitreten.

 

Entsendete/r Vertreter/in

Persönliche Stellvertretung durch

Peter Stark

Bündnis 90/ DIE GRÜNE

Dr. Sabine Kummer-Dörner

Bündnis 90/ DIE GRÜNE

 

Philipp Beckmann

FDP

Uwe Hugendick

FDP

 

 

 

1.4 -   Wahl der Vertreter der Stadt für die

Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe

 

Nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe setzt sich die Verbandsversammlung aus den von den Mitgliedssparkassen und ihren Trägern entsandten Vertretern zusammen. Jede Mitgliedssparkasse und ihr Träger entsenden hierbei in die Verbandsversammlung zwei Mitglieder des Verwaltungsrates – darunter mindestens einen Hauptverwaltungsbeamten

–, die von der Vertretung des Trägers für die Dauer der jeweiligen Wahlzeit des Mitglieds gewählt werden; ist bei einer Mitgliedssparkasse kein Hauptverwal-tungsbeamter Mitglied des Verwaltungsrats, kann auch der Hauptverwaltungs-beamte gemäß § 11 Absatz 3 SpkG (Beanstandungsbeamter) gewählt werden.

Für die Mitglieder der Verbandsversammlung werden für den

Fall ihrer Verhinderung Vertreter gewählt. Das vorsitzende Mitglied des Vorstands wird im Falle der Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten.

Entsendete/r Vertreter/in

Stellvertretung durch

 

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde

 

Hans-Werner Kick

SPD

N.N.

CDU

 

 

 

2.    Der Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 2 GO NW:

2.1 -   Wahl des Vertreters der Stadt für die

Hauptversammlung der AVU

 

Die Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der AVU wurde zuletzt vom

1. Beigeordneten, Herrn Ralf Schweinsberg wahrgenommen.

 

 

Vertreter der Stadt

1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg

 

 

2.2 -   Wahl des Vertreters der Stadt für

den Aufsichtsrat der AVU

 

Nach § 7 Abs. 1 der Satzung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen in der Fassung vom 21.05.2014 besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern; zwei Drittel der Mitglieder werden von der Hauptversammlung, ein Drittel wird gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt.
Einem Ratsbeschluss vom 30.1.1953 folgend, ist bisher der jeweilige Bürgermeister als Vertreter der Stadt Schwelm vorgeschlagen worden.

 

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister Stephan Langhard

 

 

2.3 -   Wahl des Vertreters der Stadt für

den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)

 

§ 12 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 15 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die kreisangehörigen Städte entsenden 4 Mitglieder, wobei durch einen 2 jährigen Turnus der Mandatsausübung eine angemessene Berücksichtigung der Teilräume des Kreises sichergestellt werden soll. Für die kreisangehörigen Städte, die nicht Mitglied des Aufsichtsrates sind, kann jeweils ein Vertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen.

Um bei vier Aufsichtsratsmandaten eine ständige Repräsentanz aller Teilräume des Ennepe-Ruhr-Kreises im Aufsichtsrat der EN-Agentur zu gewährleisten, bilden die kreisangehörigen Städte vier „regionale Bänke“. Die Stadt Schwelm ist hierbei mit den Städten Ennepetal und Breckerfeld zu einer „regionalen Bank“ zusammengefasst. In 2013 und 2014 wird die Gruppe durch Breckerfeld vertreten. 2015 und 2016 erfolgt die Mandatsausübung wieder durch die Stadt Schwelm.

 

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene

Bedienstete der Gemeinde

 

 

 

2.4 -    Wahl des Vertreters der Stadt für den Beirat der VER

 

Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

Klaus Peter Schier

SPD

Uwe Weidenfeld

Bündnis 90/ DIE GRÜNE

 

 

 

3.            In den nachstehend genannten Drittorganisationen wird die Stadt Schwelm durch den Bürgermeister oder den von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde vertreten.
     

3.1

Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG, Schwelm

3.2

Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Schwelm, Beteiligungsgesellschaft mbH, Schwelm

3.3

Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)

3.4

Gesellschafterversammlung der Wuppertaler Stadtwerke GmbH

3.5

Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände

3.6

Gruppenversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen

3.7

Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung

 

 

Vertreter der Stadt

Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene

Bedienstete der Gemeinde

 

 

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard