Sachverhalt:
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafter-versammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist, ein vom Rat bestellter
Vertreter die Gemeinde.
Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von
ihm vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigten der Gemeinde dazu zählen.
Die Auswahl der Vertreter vollzieht sich nach den Regeln für die Ausschussbesetzung (einstimmiger Ratsbeschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages oder Wahlgangs nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW). Ist lediglich ein Vertreter vorzuschlagen bzw. zu bestellen, so verbleibt es allerdings bei der Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im neuen Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG/BfS, DIE LINKE und BIZ. zur personellen Besetzung und Entsendung in die jeweiligen Drittorganisationen auf die
§
unter Nummer 1 und 2 des Beschlussvorschlages
benannten
Personen
als gemeinsamen Wahlvorschlag geeinigt.
Beschlussvorschlag:
- Der
Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs.
3 GO NRW:
1.1 - Wahl
der Vertreter der Stadt für die Verbandsversammlung
des Volkshochschulzweckverbandes
Ennepe-Ruhr-Süd |
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Nach § 5 Abs.1 der Satzung
des Volkshochschulzweckverbandes (in der aktuellen Fassung) besteht die
Verbandsversammlung aus 19 Mitgliedern. Davon entsenden die Städte Ennepetal,
Gevelsberg und Schwelm je 5
Mitglieder, die Stadt Sprockhövel 3 Mitglieder und die Stadt
Breckerfeld 1 Mitglied. Für jedes Mitglied ist ein namentlich festgelegter
Stellvertreter zu bestellen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Gemeinde weitere 4 Vertreter zu wählen. |
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Entsendete/r Vertreter/in |
Namentlich festgelegte Stellvertretung durch |
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Evalena Greif |
Verwaltung |
Bürgermeister Stephan Langhard |
Verwaltung |
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Dr. Frauke Hortolani |
SPD |
Gabriele Tempel |
SPD |
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Johanna Burbulla |
CDU |
Manfred Heinemann |
CDU |
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Brigitte Gregor-Rauschtenberger |
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN |
Horst Rindermann |
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN |
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Daniela Schäfer |
FDP |
Lukas Pohlmann |
FDP |
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1.2 - Wahl
der Vertreter für die Mitgliederversammlung
des Nordrhein- Westfälischen Städte-
und Gemeindebundes |
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Für die Mitgliederversammlung stellt die Stadt insgesamt 5 Vertreter. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde somit weitere 4 Personen und deren Stellvertreter zu wählen. |
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Entsendete/r Vertreter/in |
Stellvertretung durch |
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Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde |
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Hans-Werner Kick |
SPD |
Gabriele Tempel |
SPD |
Brigitte Gregor-Rauschtenberger |
Grüne |
Horst Rindermann |
Grüne |
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Hartmut Ziebs |
CDU |
Roswitha Zander |
CDU |
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Reiner Riess |
FDP |
Klaus Meckel |
FDP |
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1.3 - Wahl
der Vertreter der Stadt für den Aufsichtsrat
der Gesellschaft für
Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG, Schwelm |
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§ 8 des Gesellschaftsvertrages sieht einen aus sechs
Mitgliedern und sechs persönlichen stellvertretenden Mitgliedern
bestehenden Aufsichtsrat vor. Die stellvertretenden Mitglieder nehmen an den
Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. Die Stadt Schwelm
entsendet drei Mitglieder und deren Stellvertreter. Die übrigen
Mitglieder und Stellvertreter werden
auf Vorschlag von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Vertreter der
Stadt Schwelm in dieser Versammlung haben kein Vorschlagsrecht; sie nehmen an
der Wahl auch nicht teil. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
/Stellvertreter entspricht der Amtszeit des Rates der Stadt Schwelm. Gemäß §
113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind neben
dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der
Gemeinde somit weitere 2 Personen und deren persönliche Stellvertreter
zu wählen. |
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Entsendete/r Vertreter/in |
Persönliche
Stellvertretung durch |
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Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde |
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Gabriele Tempel |
SPD |
Gerd Philipp |
SPD |
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Michael Flender |
CDU |
Michael Müller |
CDU |
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Es besteht auf der Grundlage des einheitlichen Wahlvorschlages
Einvernehmen darüber, dass nach entsprechender Satzungsanpassung durch die
Gesellschafterversammlung folgende zusätzlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter beitreten.
Entsendete/r Vertreter/in |
Persönliche
Stellvertretung durch |
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Peter Stark |
Bündnis 90/ DIE GRÜNE |
Dr. Sabine Kummer-Dörner |
Bündnis 90/ DIE GRÜNE |
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Philipp Beckmann |
FDP |
Uwe Hugendick |
FDP |
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1.4 - Wahl
der Vertreter der Stadt für die Verbandsversammlung
des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe |
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Nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe setzt sich die Verbandsversammlung aus den von den Mitgliedssparkassen und ihren Trägern entsandten Vertretern zusammen. Jede Mitgliedssparkasse und ihr Träger entsenden hierbei in die Verbandsversammlung zwei Mitglieder des Verwaltungsrates – darunter mindestens einen Hauptverwaltungsbeamten –, die von der Vertretung des Trägers für die Dauer der jeweiligen Wahlzeit des Mitglieds gewählt werden; ist bei einer Mitgliedssparkasse kein Hauptverwal-tungsbeamter Mitglied des Verwaltungsrats, kann auch der Hauptverwaltungs-beamte gemäß § 11 Absatz 3 SpkG (Beanstandungsbeamter) gewählt werden. Für die Mitglieder der Verbandsversammlung werden für den Fall
ihrer Verhinderung Vertreter gewählt. Das vorsitzende Mitglied des Vorstands
wird im Falle der Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten. |
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Entsendete/r Vertreter/in |
Stellvertretung durch |
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Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde |
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Hans-Werner Kick |
SPD |
N.N. |
CDU |
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2. Der
Rat fasst folgende Wahlbeschlüsse gemäß § 50 Abs. 2 GO NW:
2.1 - Wahl
des Vertreters der Stadt für die Hauptversammlung
der AVU |
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Die Vertreter der Stadt in
der Hauptversammlung der AVU wurde zuletzt vom 1. Beigeordneten, Herrn Ralf
Schweinsberg wahrgenommen. |
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Vertreter
der Stadt |
1. Beigeordneter
Ralf Schweinsberg |
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2.2 - Wahl
des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat
der AVU |
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Nach § 7 Abs. 1 der Satzung
der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen in der Fassung vom
21.05.2014 besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern; zwei Drittel der
Mitglieder werden von der Hauptversammlung, ein Drittel wird gemäß dem
Drittelbeteiligungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt. |
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Vertreter
der Stadt |
Bürgermeister
Stephan Langhard |
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2.3 - Wahl
des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat
der Wirtschaftsförderungsagentur
Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) |
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§ 12 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 15 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor. Die kreisangehörigen Städte entsenden 4 Mitglieder, wobei durch einen 2 jährigen Turnus der Mandatsausübung eine angemessene Berücksichtigung der Teilräume des Kreises sichergestellt werden soll. Für die kreisangehörigen Städte, die nicht Mitglied des Aufsichtsrates sind, kann jeweils ein Vertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen. Um bei vier Aufsichtsratsmandaten eine ständige Repräsentanz aller Teilräume des Ennepe-Ruhr-Kreises im Aufsichtsrat der EN-Agentur zu gewährleisten, bilden die kreisangehörigen Städte vier „regionale Bänke“. Die Stadt Schwelm ist hierbei mit den Städten Ennepetal und Breckerfeld zu einer „regionalen Bank“ zusammengefasst. In 2013 und 2014 wird die Gruppe durch Breckerfeld vertreten. 2015 und 2016 erfolgt die Mandatsausübung wieder durch die Stadt Schwelm. |
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Vertreter
der Stadt |
Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde |
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2.4 - Wahl des Vertreters der Stadt für den Beirat
der VER |
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Mitglieder |
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stellvertretende Mitglieder |
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Klaus Peter Schier |
SPD |
Uwe Weidenfeld |
Bündnis 90/ DIE GRÜNE |
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3.
In den nachstehend genannten
Drittorganisationen wird die Stadt Schwelm durch den Bürgermeister oder
den von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde vertreten.
3.1 |
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG, Schwelm |
3.2 |
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Schwelm, Beteiligungsgesellschaft mbH, Schwelm |
3.3 |
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) |
3.4 |
Gesellschafterversammlung der Wuppertaler Stadtwerke GmbH |
3.5 |
Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände |
3.6 |
Gruppenversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen |
3.7 |
Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung |
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Vertreter
der Stadt |
Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde |
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Der Bürgermeister gez. Langhard |