Betreff
Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
151/2020
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters, die den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation vertreten.

 

Durch Ratsbeschluss (siehe vorherige Beschlussfassung in heutiger Ratssitzung) ist zunächst die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen festzulegen.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

 

Voraussetzung für die Verhältniswahl ist die Einreichung von Wahlvorschlägen durch Fraktionen oder Gruppen (mindestens zwei Personen). Auch können mehrere Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen.

Die Wahlvorschläge werden im Rat vor dem Abstimmungsverfahren bekannt gemacht.

 

Sollte nur ein Wahlvorschlag eingereicht werden, weil sich alle Fraktionen oder Gruppen über einen Wahlvorschlag geeinigt haben oder weil z.B. einzelne Fraktionen oder Gruppen auf einen Vorschlag verzichten wollen, so reicht für diesen Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aus.

 

Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, so wird über die Einzelvorschläge gemeinsam ("in einem Wahlgang") abgestimmt.

 

Die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Wahlstellen werden nach dem d`Hondtschen Höchstwahlverfahren ermittelt.

Das bedeutet, dass die zu vergebenden Wahlstellen auf die einzelnen Wahlvorschläge nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2 3 usw. ergeben (§ 67 Abs. 2 GO NW).

 

Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Rates und der Bürgermeister (§ 40 Abs. 2 Sätze 4 und 5 GO NW).

 

Bei der Abstimmung dürfen auch diejenigen Ratsmitglieder mitwirken, die als Kandidaten für das Amt der Stellvertreter des Bürgermeisters vorgeschlagen sind, da das Mitwirkungsverbot des § 31 GO NW bei Wahlen in ein Ehrenamt nicht gilt.

 

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

 

Bisher liegt eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste (Wahlvorschlag) der Fraktionen SPD, CDU, B’90/Die Grünen vor. Dieser sieht an erster Position Herrn Peter Schier (SPD), an zweiter Stelle Frau Christiane Sartor (CDU) und an dritter Position Frau Brigitta Gießwein (Bündnis 90/Die Grünen) vor.


Beschlussvorschlag:

 

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard