Betreff
Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG NRW
Vorlage
131/2020
Aktenzeichen
FB 6.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landes-gesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbe-zogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Er-gebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhaben-bezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßen-ausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Gemäß § 8 a Absatz 2 Satz 2 KAG NRW sind die Gemeinden und Gemeindever-bände verpflichtet, das vorgegebene Muster für die Erstellung des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes zu verwenden.

 

 

Unter a) sind die geplanten voraussichtlich beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaß-nahmen einzutragen. Unter b) sollen die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßen-ausbaumaßnahmen eingetragen werden.

 

In Zusammenarbeit  verschiedener städtischer  Abteilungen mit den Technischen Betrieben Schwelm wurde das, dieser Vorlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept erarbeitet.

 

Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für die Förderungen beantragt werden sollen, im Straßen- und Wegekonzept genannt werden.

 

Auch mit Blick auf die zeitliche Vorgabe zur Aufstellung eines Straßen- und Wegekon-zeptes wird dem Rat vorgeschlagen, das vorliegende Straßen- und Wegekonzept zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das, der Vorlage 131/2020 beigefügte Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG NRW.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

i. V.

gez. Schweinsberg