Sachverhalt:
Seit dem 1. Januar
2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landes-gesetzgeber
hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für
die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Gemäß § 8 a Absatz
1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches
Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbe-zogen zu
berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll
geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige
Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das
Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen
Er-gebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle
zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und
Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme.
Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhaben-bezogen Transparenz über
geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßen-ausbaumaßnahmen
herzustellen.
Gemäß § 8 a Absatz
2 Satz 2 KAG NRW sind die Gemeinden und Gemeindever-bände verpflichtet, das
vorgegebene Muster für die Erstellung des gemeindlichen Straßen- und
Wegekonzeptes zu verwenden.
Unter a) sind die
geplanten voraussichtlich beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaß-nahmen
einzutragen. Unter b) sollen die beabsichtigten beitragspflichtigen
Straßen-ausbaumaßnahmen eingetragen werden.
In Zusammenarbeit
verschiedener städtischer
Abteilungen mit den Technischen Betrieben Schwelm wurde das, dieser
Vorlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept erarbeitet.
Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für die Förderungen beantragt werden sollen, im Straßen- und Wegekonzept genannt werden.
Auch mit Blick auf die zeitliche Vorgabe zur Aufstellung eines Straßen- und Wegekon-zeptes wird dem Rat vorgeschlagen, das vorliegende Straßen- und Wegekonzept zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
das, der Vorlage 131/2020 beigefügte Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG
NRW.
|
Die Bürgermeisterin
i. V. gez. Schweinsberg |