Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 22.01.2018 wurden der Stadt Schwelm Fördermittel
nach Kapitel 2 des KInvFöG NRW
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen) in Höhe von
968.904,00 EUR bewilligt. Diese Fördermittel können für beliebige Maßnahmen zur
Verbesserung der Schulinfrastruktur an den Schwelmer Schulen eingesetzt werden,
wobei die Förderquote 90% nicht übersteigen darf. Der vorgenannte Betrag ist
als Höchstbetrag zu verstehen, d.h. die Bewilligung weiterer Fördermittel ist
ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund wurden zunächst in 2018 diverse Baumaßnahmen im
Märkischen Gymnasium und in der Grundschule St. Marien mit einem Gesamtvolumen
von 490.407,17 EUR bei der Bezirksregierung Arnsberg als Fördermaßnahmen
angemeldet und hierfür Fördermittel nach dem KInvFöG in Höhe von 439.871,68 EUR
eingesetzt. Damit standen für weitere (förderfähige) Schulbaumaßnahmen in 2019
ff. noch Restmittel in Höhe von 529.032,32 EUR zur Verfügung.
Dementsprechend wurden in 2019 folgende Schulbaumaßnahmen zur Förderung
nach dem KInvFöG bei der Bezirksregierung Arnsberg angemeldet und von dort
anerkannt:
|
GS
St. Marien |
Gymnasium |
GS
Nordstadt |
Geschätzte Gesamtkosten |
260.000,00 |
250.000,00 |
153.500,00 |
Fördermitteleinsatz (max. 90 %) |
234.000,00 |
225.000,00 |
70.032,32 |
Eingesetzte Fördermittel gesamt |
529.032,32 |
Die vorstehend ausgewiesenen Fördermittelbeträge wurden Ende 11/2019 von
der Bezirksregierung an die Stadt Schwelm ausgezahlt. Damit wären die
Fördermittel nach KInvFöG in voller Höhe verbraucht gewesen.
Die jetzt vorgenommene Endabrechnung der vorgenannten Schulbaumaßnahmen
aus 2019 hat jedoch ergeben, dass die Baumaßnahmen im Märkischen Gymnasium mit
einem Endbetrag von 219.727,67 EUR kostengünstiger ausgeführt wurden, als nach
der Kostenschätzung zu erwarten war. Aus der nach dem KInvFöG gesetzlich
vorgegebenen Förderquote von maximal 90 % errechnen sich damit für das
Gymnasium einsetzbare Fördermittel von 197.754,90 EUR. Hieraus resultiert aus
folgender Berechnung:
Gymnasium - Schulbaumaßnahmen 2019 |
|
Tatsächliche Kosten |
219.727,67 |
Maximale Fördermittel (90 %) |
197.754,90 |
Abgerufene Fördermittel |
225.000,00 |
Überzahlung |
27.245,10 |
dass für die Schulbaumaßnahmen in 2019 am Märkischen Gymnasium zuviel
Fördermittel in Höhe von 27.245,10 EUR in Anspruch genommen wurden.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg müssen diese Mittel
zuzügl. Zinsen zunächst zurückgezahlt werden, können aber zukünftig
(voraussichtlich in 2021) für eine andere Schulbaumaßnahme wieder in Anspruch
genommen werden. Die Rückzahlung hat bis zum 02.10.2020 zu erfolgen. Da auf der
entsprechenden Haushaltsstelle 01.01.13.539900 - "sonstige
Transferaufwendungen" für 2020 kein Etatansatz besteht, ist die
Bewilligung einer Haushaltsüberschreitung in Höhe von rd. 30.000,-- EUR
erforderlich.
Um den fristgerechten Zahlungseingang bei der Bezirksregierung Arnsberg
sicherstellen zu können, ist eine schnellstmögliche Entscheidung erforderlich.
Ein Aufschub bis zur nächsten terminierten Ratssitzung am 01.10.2020 kommt damit
nicht in Betracht, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1,
Satz 4 GO durch die Bürgermeisterin (oder Vertreter) und ein weiteres
Ratsmitglied erforderlich ist.
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin (oder
Vertreter) und ein weiteres Ratsmitglied:
Für das
Haushaltsjahr 2020 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13.539900 -
"sonstiger Transferaufwand" außerplanmäßige Aufwendungen /
Auszahlungen in Höhe von 30.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist durch
Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen gewährleistet:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Deckungsmittel |
01.01.13.441100 |
Mieten
und Pachten |
2.000,00 |
01.01.13.448700 |
Erträge
aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen |
28.000,00 |
Aufgrund der
Dringlichkeit muss die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach §
60 Abs. 1, Satz 4 GO herbeigeführt werden.
Datum:
09.09.2020
Die
Bürgermeisterin
In Vertretung
_______________________ _______________________
Ralf Schweinsberg Thorsten Kirschner
1. Beigeordneter Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom 1. Beigeordneten in Vertretung der Bürgermeisterin und einem
weiteren Ratsmitglied am 09.09.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß
§ 60 Absatz 1, Satz 4 GO zur Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen /
Auszahlungen in Höhe von 30.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13.539900
- "sonstige Transferaufwendungen“. Die Deckung ist durch Mehrerträge /
Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen sichergestellt:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Deckungsmittel |
01.01.13.441100 |
Mieten
und Pachten |
2.000,00 |
01.01.13.448700 |
Erträge
aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen |
28.000,00 |
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 30.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge /
Mehreinzahlungen bei folgenden Haushaltsstellen:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Deckungsmittel |
01.01.13.441100 |
Mieten
und Pachten |
2.000,00 |
01.01.13.448700 |
Erträge
aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen |
28.000,00 |
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |