Betreff
Verkehrssituation Ruhrstraße
Vorlage
194/2007
Aktenzeichen
6.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügtem Schreiben an den Bürgerausschuss stellten die Anwohner / Anrainer der Ruhrstraße den Antrag auf Überprüfung der Rücknahme der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im „vorderen“ Bereich (Wohnbebauung) der Ruhrstraße. Der Antrag wird von insgesamt 183 Personen unterstützt. Es handelt sich um Anwohner aus der Ruhrstraße, Friedrich-Christoph-Müller-Straße, Metzer Straße, Talstraße, Königsberger Straße, Gartenstraße, Schützenstraße, Tobienstraße, Wiedenhaufe, Busch, Linderhauser Straße, Fichtenstraße, Hermannstraße, Blücherstraße, Grafweg, Ehrenberger Straße, Kantstraße, Neumarkt, Robert-Schumann-Straße, Pastor-Nonne-Straße, Hemte, Ennepetal, Hagen, Wetter, Sprockhövel, Wuppertal.

 

Auf Empfehlung der Verwaltung hat der Bürgerausschuss in seiner Sitzung am 18.10.2007 den Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung zur Beratung und Entscheidung verwiesen.

 

Der hier in Rede stehende Bereich der Ruhrstraße ist im Bebauungsplan Nr. 28 „Döinghausen“ als Mischgebiet festgesetzt, für den weiteren Verlauf der Ruhrstraße (Richtung Sportzentrum) gilt die Festsetzung Gewerbegebiet.

 

Zum Zeitpunkt der Durchführung größerer Baumaßnahmen (Abwasserkanal Ruhrstraße/Metzer Straße und Ausbau Friedrich-Christoph-Müller-Straße) ist im betreffenden Bereich der Ruhrstraße im Einvernehmen mit den entsprechenden Fachbehörden im Jahre 2001 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt worden.

 

Nach Änderung der örtlichen Bedingungen (Beendigung Bauarbeiten) sind Mitte 2005 umfangreiche Tempomessungen und (polizeiliche) Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt worden.

 

Deren Ergebnis wurde  von der Kreispolizeibehörde mit der Feststellung bewertet, dass die von den Verkehrsteilnehmern angenommene (akzeptierte) Geschwindigkeit um die 50 km/h läge und diese als dem Streckenbereich angemessen und ausreichend anzusehen sei.

 

Im Übrigen stufte die Kreispolizeibehörde die Verkehrsbelastung im fraglichen Bereich als „gering“ ein; ein regelmäßiger Zielverkehr fände lediglich zu dem Sportzentrum und zum Gewerbegebiet hin statt. Eine frühere Temporeduzierung sei in erster Linie unter dem Gesichtspunkt damaliger Baumaßnahmen im fraglichen Bereich befürwortet worden.

 

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wurde deshalb Mitte 2005 unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde wieder aufgehoben.

 

Zu den weiteren Ausführungen der Antragsteller im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Verwaltung bereits gegenüber den Antragstellern eine rechtliche Bewertung abgegeben. Ein Anspruch auf Durchführung verkehrsverlangsamender Maßnahmen kann danach aus dieser Entscheidung nicht abgeleitet werden.

 

Da Begegnungsverkehr in der „vorderen“ Ruhrstraße durch beidseitig ruhenden Verkehr nur eingeschränkt möglich ist, führt dies in der Regel zu einer Geschwindigkeitssenkung und trägt somit zur gewünschten Verkehrsberuhigung bei.

 

Im Jahr 1995 ist ein Gutachten erstellt worden, in dem u.a. die Verkehrsanbindung der Ruhrstraße im Bereich Vörfken (Wendehammer) an die B 7 geprüft wurde. Nach dem vorliegenden Gutachten ist eine Anbindung unter Berücksichtigung der entsprechenden Richtlinien aufgrund der Höhenverhältnisse nicht möglich.

 

Aus den oben aufgeführten Gründen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass derzeit eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nicht erforderlich ist. Trotzdem wurden die entsprechenden Fachbehörden zu dem vorliegenden Antrag der Anwohner / Anrainer der Ruhrstraße um Stellungnahme gebeten. Außerdem werden erneut Geschwindigkeitsmessungen im betreffenden Bereich der Ruhrstraße durchgeführt. Nach Eingang und Auswertung der Stellungnahmen der Fachbehörden / Geschwindigkeitsmessungen wird der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Ein gewerblicher Anlieger der Ruhrstraße hat sich zwischenzeitlich an die Verwaltung gewandt und seine Auffassung – auch zur Unterrichtung des Ausschusses – schriftlich dargestellt. Das Anschreiben ist (mit Einverständnis des Absenders) der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Hinsichtlich Anmerkung 3 des Anschreibens wird die Verwaltung die Technischen Betriebe Schwelm AöR beauftragen, defekte Kanaldeckel im Fahrbahnbereich der Ruhrstraße umgehend ausbessern zu lassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Anliegen der Anwohner / Anrainer der Ruhrstraße soll nicht gefolgt werden.

 


Antrag der Anwohner / Anrainer der Ruhrstraße vom 31.08.2007 an den Bürgerausschuss (2 Seiten)

Anschreiben Fa. Melzer vom 26.10.2007 (2 Seiten)