Sachverhalt:
Bei der
Haushaltsstelle 01.01.09.528100 (Aufwendungen für sonstige Sachleistungen)
besteht ein Ansatz von 1.150,00 €. Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.529100
(Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen) besteht ein Haushaltsansatz in
Höhe von 57.000 €.
Die veranschlagten
Mittel sind nicht ausreichend. Durch die Corona-Pandemie sind erhebliche
Aufwendungen entstanden, u. a. für Schutzausrüstung,
Reinigungs-/Desinfektionsmittel und erhöhten Beratungsbedarf durch den
Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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01.01.09.528100 |
01.01.09.529100 |
Ansatz |
1.150,00 € |
57.000,00 € |
Bisher bereits überplanmäßig verwaltungsseitig
bereitgestellt |
19.500,00 € |
19.500,00 € |
Gesamt Haushaltsmittel |
20.650,00 € |
76.500,00 € |
Mit Eingang der
Rechnung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 31.07.2020 i. H. v. rd. 165.000, die über
die Haushaltsstelle 01.01.09.528100 zu buchen ist, und zu erwartenden weiteren
Aufwendungen auf beiden Haushaltsstellen, wird in beiden Fällen die
Erheblichkeitsgrenze nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm
überschritten.
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Zu erwartende/ anstehende Kosten (teilw.
Schätzwerte) |
Grund der Kosten |
01.01.09.528100 |
165.000 € |
Rechnung
Ennepe-Ruhr-Kreis (Corona-Schutzausrüstung) |
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1.500,00 € |
Wasser |
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500,00 € |
Schutzausrüstung
Corona |
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17.000,00€ |
Unvorhergesehene
Ausgaben |
Summe |
184.000,00 € |
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01.01.09.529100 |
9.300 € |
Fachkraft für
Arbeitssicherheit |
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4.600,00€ |
Betriebsarzt |
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36.000,00 € |
Zugangskontrolle |
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500,00 € |
Impfungen |
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10.000,00 € |
Elektroprüfungen |
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20.600 € |
Unvorhergesehene
Ausgaben |
Summe |
81.000 € |
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Gesamtsumme |
265.000,00 € |
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Die Rechnung des
Ennepe-Ruhr-Kreises ist bis zum 31.08.2020 fällig. Weitere Rechnungen mit
kurzer Frist werden erwartet. Somit ist eine Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW durch die
Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem weiteren Ratsmitglied
erforderlich.
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin oder
Vertreter im Amt und ein weiteres Ratsmitglied:
Bei den
Haushaltsstellen 01.01.09.528100 (Aufwendungen für sonstige Sachleistungen) und
01.01.09.529100 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen) werden weitere
überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von insgesamt 265.000 €
bereitgestellt. Aufteilung wie folgt:
Haushaltsstelle
01.01.09.528100 _______184.000____€
Haushaltsstelle
01.01.09.529100________ 81.000____ €.
Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrerträge bei der Haushaltsstelle
16.01.01. 413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land (Stärkungspaktmittel)
erwirtschaftet werden.
Wegen
der Dringlichkeit der Begleichung der Rechnungen gilt dieser Beschluss zur
Mittelbereitstellung als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 4 GO NRW.
Datum:
19.08.2020
Die
Bürgermeisterin Ratsmitglied
In Vertretung
gez. gez.
Schweinsberg Kirschner
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von der Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied
getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.09 |
Bezeichnung
Personal-und Organisationsmanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 265.000 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Die Deckung muss im
laufenden Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrerträge
bei der Haushaltsstelle 16.01.01. 413100 – Allgemeine Zuweisungen vom
Land (Stärkungspaktmittel) erwirtschaftet werden
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |