Betreff
Bestellung des Vorstands der TBS AöR und Ernennung des Stellvertreters
Vorlage
118/2020
Aktenzeichen
Verw.
Art
Tischvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Bestellung des Vorstandes
Gemäß § 5 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der TBS wird der Vorstand vom Verwaltungsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt.

Auf Grund der einmaligen Verlängerung der Wahlperiode bis zum 31.10.2020 hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 24.09.2019 Herrn Flocke zum Vorstand der TBS bis zum 31.10.2020 bestellt.

 

Herr Flocke beendet am 31.10.2020 durch Renteneintritt seinen Dienst bei den TBS. Es ist ein neuer Vorstand ab dem 01.11.2020 zu bestellen.

 

Mit Einführung des § 2 b UStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 wird die AöR mit dem bisherigen Dienstleistungsspektrum und für die von der Stadt bezogenen Leistungen umsatzsteuerpflichtig. Vor diesem Hintergrund werden Organisationsvarianten betrachtet, bei denen die Steuerpflicht weitgehend nicht eintritt.

Der ursprünglich bis 31.12.2020 laufende Übergangszeitraum soll um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

 

Vor diesem Hintergrund soll der Vorstand bis zur Neuorganisation der heutigen AöR bestellt werden. Nach aktueller Einschätzung muss die Neuorganisation bis spätestens 31.12.2022, sie kann jedoch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

 

Frau Bolte hat seit Gründung der AöR als kaufmännische Leitung und stellvertretender Vorstand überdurchschnittliche Leistungen erbracht und die AöR in weiten Teilen mit geprägt. Es wird vorgeschlagen, Frau Ute Bolte zum Vorstand zu bestellen.

 

Ernennung des Stellvertreters

Gemäß § 6 (2) der Unternehmenssatzung kann der Verwaltungsrat Stellvertreter für den Vorstand ernennen.

Herr Migchielsen ist seit September 2014 technischer Vertreter des Vorstands und hat diese Funktion in herausragender Form wahrgenommen. Es wird vorgeschlagen, Herrn Karsten Migchielsen als Vertreter für den Vorstand zu ernennen.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat bestellt Frau Ute Bolte ab dem 01.11.2020 zum Vorstand der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm. Die Bestellung erfolgt bis zum 31.12.2022, längstens jedoch bis zu einer Neuorganisation der heutigen AöR unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen aufgrund von § 2 b UStG.

Herr Karsten Migchielsen wird für den selben Zeitraum zum Stellvertreter des Vorstands ernannt.

 


        Die Bürgermeisterin

                                                                                                            i. V.

                                                                                                                                              Ralf Schweinsberg