Sachverhalt:
Bestellung des Vorstandes
Gemäß § 5 Abs. 2 der
Unternehmenssatzung der TBS wird der Vorstand vom Verwaltungsrat für die Dauer
von höchstens fünf Jahren bestellt.
Auf Grund der
einmaligen Verlängerung der Wahlperiode bis zum 31.10.2020 hat der
Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 24.09.2019 Herrn Flocke zum Vorstand der
TBS bis zum 31.10.2020 bestellt.
Herr Flocke beendet
am 31.10.2020 durch Renteneintritt seinen Dienst bei den TBS. Es ist ein neuer
Vorstand ab dem 01.11.2020 zu bestellen.
Mit Einführung des §
2 b UStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 wird die AöR mit dem bisherigen
Dienstleistungsspektrum und für die von der Stadt bezogenen Leistungen umsatzsteuerpflichtig.
Vor diesem Hintergrund werden Organisationsvarianten betrachtet, bei denen die
Steuerpflicht weitgehend nicht eintritt.
Der ursprünglich bis
31.12.2020 laufende Übergangszeitraum soll um zwei Jahre bis zum 31.12.2022
verlängert werden.
Vor diesem
Hintergrund soll der Vorstand bis zur Neuorganisation der heutigen AöR bestellt
werden. Nach aktueller Einschätzung muss die Neuorganisation bis spätestens
31.12.2022, sie kann jedoch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.
Frau Bolte hat seit
Gründung der AöR als kaufmännische Leitung und stellvertretender Vorstand
überdurchschnittliche Leistungen erbracht und die AöR in weiten Teilen mit
geprägt. Es wird vorgeschlagen, Frau Ute Bolte zum Vorstand zu bestellen.
Ernennung des Stellvertreters
Gemäß § 6 (2) der Unternehmenssatzung kann der Verwaltungsrat Stellvertreter für den Vorstand ernennen.
Herr Migchielsen ist
seit September 2014 technischer Vertreter des Vorstands und hat diese Funktion
in herausragender Form wahrgenommen. Es wird vorgeschlagen, Herrn Karsten
Migchielsen als Vertreter für den Vorstand zu ernennen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat
bestellt Frau Ute Bolte ab dem 01.11.2020 zum Vorstand der Technischen Betriebe
der Stadt Schwelm. Die Bestellung erfolgt bis zum 31.12.2022, längstens jedoch
bis zu einer Neuorganisation der heutigen AöR unter Berücksichtigung der
geänderten Rahmenbedingungen aufgrund von § 2 b UStG.
Herr Karsten Migchielsen wird für den selben Zeitraum zum
Stellvertreter des Vorstands ernannt.
Die Bürgermeisterin
i. V.
Ralf Schweinsberg