Betreff
a) 14. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
117/2020
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 3) ergeben sich für 2021 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz
2020

Gebührensatz
2021

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

0,90

0,74

- 0,16

- 17,8

Klasse B

0,63

0,47

- 0,16

- 25,4

Klasse C

0,55

0,49

- 0,06

- 10,9

Sommerreinigung
(sonstige Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,58

1,49

- 0,09

- 5,7

Klasse B

2,53

2,46

- 0,07

- 2,8

Klasse C

2,85

2,80

- 0,05

- 1,8

 

Die neuen Gebührensätze sind in den Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 

Im Rahmen der Prüfungsvereinbarung zwischen TBS und RPA des Ennepe-Ruhr-Kreises wird jährlich eine Gebührenkalkulation geprüft. In 2020 erfolgte die Prüfung der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2021. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Der Prüfbericht ist als Anlage 5 zur Kenntnisnahme beigefügt (nur digital; im Bedarfsfall kann der Bericht in Papierform zur Verfügung gestellt werden).

 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Für Winterdienst und Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung in die Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) dargestellt.

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 659.300 €. Im Vergleich zum Vorjahr (705.150 €) ist eine Reduzierung von 45.850 € (- 6,5 %) erzielt worden. Unter Berücksichtigung geringerer Erlöse (Allgemeininteressenanteil = -17.750 €, Überdeckungs-ausgleich = -6.750 €) werden die Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen (A =     -18 %, B = -25 %, C = -11 %) gesenkt. Eine Reduzierung ergibt sich ebenfalls für die Gebührensätze der Sommerreinigung in allen Klassen (A = -6 %, B = -3 %, C = -2 %).

 

Im Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. In den letzten Jahren sind die Einsatzzeiten der Beschäftigten tendenziell rückläufig. Die geringeren Einsatzzeiten und geringerer Sachaufwand (Streumittel, Unterhaltung von Geräten und Ausstattung) führen zur Kostenreduzierung von rd. 54.000 €. Die geringeren Kosten verursachen auf der Erlösseite einen geringeren Allgemeininteressenanteil (rd. -19.000 €). Darüber hinaus fällt der Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren um rd. 22.000 € geringer aus.

 

Bei der Sommerreinigung erhöhen sich die Kosten abzüglich Allgemeininteressenanteil um 7.000 €. Die Erhöhung der Personalkosten um rd. 22.000 € aufgrund höherer Einsatzzeiten wird durch einen Ausgleichsbetrag für Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 15.000 € größtenteils kompensiert.

 

In der als Anlage 4 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 

Bemessungsgrundlagen

 

Aufgrund von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die Frontmeter in der Klasse A um 17 m, in der Klasse B sind Zugänge von 79 m zu verzeichnen. In Klasse C werden weitere Zugänge für das Baugebiet Winterberg von 800 m (Vorjahr 850 m) realisiert; im Rahmen der Baumaßnahme Tilsiter / Glatzer Weg werden 400 m wieder veranlagt.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

 

2020

2021

Veränderung

Winterdienst Klasse C

11,00 €

9,80 €

- 1,20 €

Sommerreinigung Klasse C

57,00 €

56,00 €

- 1,00 €

Straßenreinigung gesamt

68,00 €

65,80 €

- 2,20 €

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 14. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm gemäß dem Entwurf zu Vorlage 117/2020 wird beschlossen.

2.    Der dieser Gebührenfestsetzung zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung und     –kalkulation 2021 wird zugestimmt.

3.    Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für de Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke