Betreff
a) 6. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
115/2020
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2021 (Anlage 3) ermittelt und sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet:

 

 

Gebührensatz 2020

Gebührensatz 2021

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,80

1,73

- 0,07

- 3,9

Bioabfall 60 – 240 L, 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,00

1,00

- 0,00

- 0,0

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,23

1,13

- 0,10

- 8,1

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,46

2,26

- 0,20

- 8,1

Abfuhr 4wöchentlich (13 x jährlich)

0,62

0,57

- 0,05

- 8,1

 


 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Kosten / Erlöse

 

Auf Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres erhöhe sich die Gesamtkosten im Vergleich zum Vorjahr um rd. 33.000 € (rd. 1 %). Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2021 nicht vor. Sofern sich während des Zeitraums bis zur Entscheidung des Rates neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze. Die an den Kreis zu entrichtenden Entsorgungskosten für Bioabfall sind in den letzten 4 Jahren um 25 € / t (= rd. 26 %) gestiegen. Um den Gebührensatz dennoch stabil zu halten, sind Kosten in Höhe von 80.000 € pauschal abgezogen und auf die Restabfallfraktionen verteilt worden.

 

Die Steigerung der Gesamtkosten ist mit der Neuregelung der Papierabfuhr zu begründen. Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Möglichkeit erhalten, die privatwirtschaftlichen DSD-Betreiber zur Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verpflichten (vgl. Ausführungen in Vorlage 114/2020). Die hierzu abzuschließende Abstimmungsvereinbarung wird zur Zeit verhandelt; für die Kalkulation wird eine Beteiligung des DSD-Systems von 40 % (= rd. 820 t) der Gesamtpapiermenge gerechnet. Für den zusätzlichen logistischen Aufwand sind bei den TBS keine Kapazitäten vorhanden. Aus diesem Grund soll die Abfuhr des DSD-Anteils fremdvergeben werden. Nach den Erfahrungswerten des beauftragten Beraters ist mit jährlichen Kosten von 35.000 € zu rechnen.

 

Demgegenüber werden für die Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems Mehrerlöse von 105.000 € erwartet. Nach derzeitigem Verhandlungsstand soll die Erstattung 170 € / t betragen. Sollten durch den Kreis in 2021 Verwertungserlöse für Altpapier weitergeleitet werden, würde sich der DSD-Erstattungsbetrag entsprechend reduzieren.

 

Darüber hinaus sind Überdeckungsbeträge von rd. 115.000 € zur Reduzierung der Restab-fallgebührensätze eingerechnet.

 

Erläuterungen zu den Kosten und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 4) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2021 ist in allen Bereichen mit einer Erhöhung um jeweils rd. 1 % zu rechnen: kleine Restabfallbehälter = rd. + 7.800 Liter, Bioabfallbehälter = rd. + 6.000 Liter, Restabfall-Großbehälter = rd. + 5.000 Liter. Dies wirkt sich positiv auf die Gebührensätze für kleine Restabfall- und Bioabfallbehälter mit jeweils 0,02 € und für Restabfall-Großbehälter mit 0,01 € aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2020

2021

Veränderung

Restabfall

108,00 €

103,80 €

- 4,20 €

Bioabfall

60,00 €

60,00 €

+/- 0,00 €

Abfall gesamt

168,00 €

163,80 €

- 4,20 €

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 6. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 115/2020 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.    Der dieser Gebührenfestsetzung zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung und      -kalkulation 2021 wird zugestimmt.

3.    Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anders-lautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke