Sachverhalt:
Der für die
Kommunalwahlen gebildete Wahlausschuss entscheidet auch über die Zulassung der
Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates gemäß § 27 Abs. 11 GO NRW.
Die Aufforderung zur
Einreichung der Wahlvorschläge wurde in letzter Änderung am 20.7.2020 nach dem
ortsüblichen Verfahren durch Aushang und im Internet veröffentlicht. Die
gesetzliche Frist endet am 27.07.2020; 18:00 Uhr.
Zur Wahl des
Integrationsrates haben Wählergruppen und ein Einzelkandidat ihre
Wahlvorschläge teilweise bereits eingereicht.
Nach Prüfung der
vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts
im Wege.
Die vollständigen
Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung
vorgelegt.
Der Wahlausschuss trifft nach § 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 2 KWahlG und § 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Beschlussvorschlag:
Nach § 27 Abs. 11
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz
(KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |