Betreff
Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwelm am 13.09.2020
Vorlage
104/2020
Aktenzeichen
FB 1.3/ Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der für die Kommunalwahlen gebildete Wahlausschuss entscheidet auch über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates gemäß § 27 Abs. 11 GO NRW.

 

Die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde in letzter Änderung am 20.7.2020 nach dem ortsüblichen Verfahren durch Aushang und im Internet veröffentlicht. Die gesetzliche Frist endet am 27.07.2020; 18:00 Uhr.

 

Zur Wahl des Integrationsrates haben Wählergruppen und ein Einzelkandidat ihre Wahlvorschläge teilweise bereits eingereicht.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.

 

Die vollständigen Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung vorgelegt.

 

Der Wahlausschuss trifft nach § 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 2 KWahlG und § 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg